Uefa Büsst dem FCZ

Diskussionen zum FCZ
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hyperlite
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Beitragvon hyperlite » 21.10.05 @ 18:09

Kein Fan hat geschrieben:....wobei die Fr. 5'000.- Busse sich eher am unteren Ran bewegt. Um die Clubs und Stadionverantwortlichen zu Handlungen zu bewegen, müsste sich das Bussgeld ab Fr. 100'000.- bewegen.


sry... was bist du für einer??? halt mal die fresse und schreib nicht über dinge über die DU gar nicht urteilen kannst... wahrscheinlich sitzt du eh nur daheim und guckst jedes fussballspiel im TV... warst noch nie in einem stadion und hast noch nie eine richtige euphorie erlebt...


Kein Fan
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Beitragvon Kein Fan » 21.10.05 @ 18:22

Das Regelement des Stadion FCZ sagt folgendes :

Stadionrichtlinien
Kausalhaftung
Der Heimverein ist, ohne daß ihn ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.

Der Gastverein ist, ohne daß ihn ein ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.

Als ungebührliches Verhalten gelten:

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich
Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder und Gesänge
Eindringen auf das Spielfeld

Verbotene Gegenstände:
Artikel 6 – Waffen, Schläger und zum Schlagen verwendbare Gegenstände

Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA für UEFA-Wettbewerbe u.a.:

Schußwaffen aller Art
Messer aller Art
Schlagringe
Baseballschläger
Glas-und PET-Flaschen und –Büchsen, Tetra Pak-Behälter
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

Artikel 7 – Feuerwerk

Das Mitführen und das abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten. Als Feuerwerk gelten u.a.:

Wunderkerzen
Vulkane
Kerzen
Fackeln
Knall-, Heul- und Rauchpetarden aller Art
Bengalische Feuer
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

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Liquid
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Beitragvon Liquid » 21.10.05 @ 18:25

kerzen ?

@ kein fan: jetzt wo du dich ja über die regeln informiert hast: bin ich ein hooligan, wenn ich 2 feuerzeuge mit ins stadion nehme? denke das hat die grössere brennkraft als eine kerze. danke jetzt schon für deine kompetente auskunft !
Noch einmal ein Einwurf für Zürich!

ähn wenn du dich versteckst kann ich dir keine PN schicken.

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Susanne
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Beitragvon Susanne » 21.10.05 @ 19:03

Kein Fan hat geschrieben:Das Regelement des Stadion FCZ sagt folgendes :

Stadionrichtlinien
Kausalhaftung
Der Heimverein ist, ohne daß ihn ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.

Der Gastverein ist, ohne daß ihn ein ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.

Als ungebührliches Verhalten gelten:

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich
Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder und Gesänge
Eindringen auf das Spielfeld

Verbotene Gegenstände:
Artikel 6 – Waffen, Schläger und zum Schlagen verwendbare Gegenstände

Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA für UEFA-Wettbewerbe u.a.:

Schußwaffen aller Art
Messer aller Art
Schlagringe
Baseballschläger
Glas-und PET-Flaschen und –Büchsen, Tetra Pak-Behälter
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

Artikel 7 – Feuerwerk

Das Mitführen und das abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten. Als Feuerwerk gelten u.a.:

Wunderkerzen
Vulkane
Kerzen
Fackeln
Knall-, Heul- und Rauchpetarden aller Art
Bengalische Feuer
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

hihi ich han früener mal müesse d'husordnig vo dä schuel abschriibä will ich während dä schuelziit in denner go poschtä bin *gg*
dü wärsch miin maa gsii um mir däbi zhälfe :-))

gahsch du au mängmal in denner go poschte?

Kein Fan
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Beitragvon Kein Fan » 21.10.05 @ 19:09

...jeden Tag sogar zweimal.....könntest du mir nicht ein tolles Avatar gestalten...???

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silversurfer04
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Beitragvon silversurfer04 » 21.10.05 @ 19:12

ihschnuufe, uusschnufe....
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EINE STADT!! EIN VEREIN!!
**********************

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Susanne
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Beitragvon Susanne » 21.10.05 @ 19:13

Kein Fan hat geschrieben:...jeden Tag sogar zweimal.....könntest du mir nicht ein tolles Avatar gestalten...???

*lol* bisch än süässä. aber ich chan nöd guet gschtaltä.
chan der höchschtäns äs anders fötteli vo mir gä. oder eis vo minärä fründin us basel die isch chli schöner als ich *gg*


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