Beitragvon Kein Fan » 21.10.05 @ 18:22
Das Regelement des Stadion FCZ sagt folgendes :
Stadionrichtlinien
Kausalhaftung
Der Heimverein ist, ohne daß ihn ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.
Der Gastverein ist, ohne daß ihn ein ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung trifft, verantwortlich für das ungebührliche Verhalten von Zuschauern und kann mit den Diszipliniarmassnahmen gem. Art. Ziff 1 bestraft werden.
Als ungebührliches Verhalten gelten:
Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich
Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder und Gesänge
Eindringen auf das Spielfeld
Verbotene Gegenstände:
Artikel 6 – Waffen, Schläger und zum Schlagen verwendbare Gegenstände
Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA für UEFA-Wettbewerbe u.a.:
Schußwaffen aller Art
Messer aller Art
Schlagringe
Baseballschläger
Glas-und PET-Flaschen und –Büchsen, Tetra Pak-Behälter
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.
Artikel 7 – Feuerwerk
Das Mitführen und das abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten. Als Feuerwerk gelten u.a.:
Wunderkerzen
Vulkane
Kerzen
Fackeln
Knall-, Heul- und Rauchpetarden aller Art
Bengalische Feuer
Weiter wird auf die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.