FCZ gewinnt Rechtsstreit
ZÜRICH – Der FCZ hat einen Rechtsstreit gegen die Nationalliga gewonnen, der Folgen haben wird. Eine Busse für das Fehlverhalten von Zürich-Fans wurde aufgehoben.
Der Streitfall geht auf das Auswärtsspiel beim FC Luzern vom 8. September 2001 zurück. Wegen Verfehlungen von Personen, die dem FCZ-Umfeld zugerechnet wurden, büsste die Disziplinarkommission den Klub mit 3000 Franken. Der FCZ leitete darauf «aus grundsätzlichen Erwägungen» ein Verfahren gegen die Nationalliga ein.
Nun urteilte das Schiedsgericht gemäss einem Communiqué des FCZ, dass dem Verein ein Verschulden für das Fehlverhalten so genannter «Fans» hätte nachgewiesen werden müssen.
Weil es im Verband und in der Nationalliga keine genügende Rechtsgrundlage für eine mögliche Strafe gibt, hiess das Schiedsgericht die Klage des FCZ vollumfänglich gut. Der ursprüngliche Entscheid wurde rückgängig gemacht. Zudem muss die Nationalliga die gesamten Verfahrenskosten (40'000 Franken) übernehmen, zuzüglich der dem FCZ entstandenen Kosten.
SFV und NL werden die Reglemente im Bereich Sicherheit und Verantwortlichkeit der Klubs dem Urteil in diesem Präzedenzfall entsprechend anpassen müssen. Für die Änderung der Reglemente ist gemäss Odilo Bürgy, dem Präsidenten der Disziplinarkommission, die Generalversammlung der Nationalliga verantwortlich.