Beitragvon flo » 15.09.03 @ 20:49
@Mageta: Wenn Ledergerber wegen drei EM-Spielen Notrecht anwenden will, zeugt das von Populismus, nicht aber von juristischer Fachkenntnis. Notrecht kann dann zum Einsatz kommen, wenn die Existenz des Staates bedroht ist und diese Bedrohung keinen Aufschub zulässt. Nun, so sehr ich mich auch auf diese drei EM-Spiele freue: Es geht dabei nicht um die Weiterexistenz unserer Stadt.
@roter rebell: Das mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung ist richtig. Im konkreten Fall kenne ich mich nicht detailliert aus, kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein solcher Entzug in Frage kommt. Denn die Folgen von einer Gutheissung der Beschwerde, deren aufschiebende Wirkung zuvor entzogen wurde, hätte verheerende Konsequenzen. Man stelle sich vor, dass im Extremfall das gebaute Stadion noch vor seiner Eröffnung wieder abgebrochen werden müsste...
@w00t: Deine Idee ist originell, aber rechtsstaatlich bedenklich ("Schaffen von vollendeten Tatsachen") und dürfte auch daran scheitern, dass die CS nichts bauen will, das sie nach einem Jahr möglicherweise wieder abbrechen muss.
Ich gehe davon aus, dass die Rekurse auch ohne Notrecht oder Entzug der aufschiebenden Wirkung zügig behandelt werden, sodass das Stadion rechtzeitig fertiggestellt werden kann. Die Stadt Zürich im Verbund mit der Crédit Suisse, dem SFV und weiteren potenten Gruppen sind mächtig genug, um die Gerichte zu einer schnellen Ablehnung der Rekurse zu drängen.
Gruss Flo
SchwarzRotGold