Wie ich im (falschen) Medien-Thread geschrieben habe: es tun sich hier va(h)re Abgründe auf, wie das Zusammenspiel VAR/Schiedsrichter in der Schweiz umgesetzt wird. Mir scheint auch, dass solche Entscheide, wie bei Görtler, daran liegen, dass wir keine (wirklich praktische keine) sehr guten Feld-Schiedsrichter in der Schweiz haben.
Es ist genau dieser Punkt, der nun dazu führt, dass (im Gegensatz zur Affäre Frei/Gerrard, 2004) keine Sanktionen gegen diese Tätlichkeit mehr getroffen werden können. Dies wurde bereits letztes Jahr juristisch geprüft: einzige Ausnahme ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand (schwere Körperverletzung etc.), ein solcher kann zu Busse und Haft für den Täter vor einem Zivilgericht führen.
Aber auch da würde der «Tatsachenentscheid» des Schiedrichters gelten. Also: am Entscheid von San wird nicht gerüttelt, egal was Görtler gemacht hat.
Es braucht eine gewisse Grösse als Schiedsrichter, seinen verpassten oder falschen Entscheid mit VAR zu revidieren oder richtig auszulegen. Diese Grösse haben die meisten der Schiedsrichter in den obersten Ligen anscheinend nicht (auch dann nicht, wenn sie als VAR eingesetzt werden). Daher bleibt diese Misére wohl noch länger bestehen.