pepino_ hat geschrieben:JohnyJLucky hat geschrieben:Ich beziehe mich extra auf die 00er Jahren weil ich nicht weiss wie die Lage heute ist. Darf man nach einem Vergehen schauen ob der "Kriminelle" evtl. weitere Sachen verbrochen hat? Keine Ahnung...
Wird die DNA für die Aufklärung der aktuellen Straftat benötigt, wird man den Abgleich machen und dann poppt eben unter Umständen etwas auf. Geht es aber nur darum frühere oder künftige Vergehen (oder Verbrechen) aufzuklären, darf das nur gemacht werden, wenn eine "gegenüber dem Durchschnittsbürger erhöhte Wahrscheinlichkeit früherer oder künftiger Verbrechen oder Vergehen anzunehmen ist". Das ist dann eine Einzelfallbeurteilung, bei der Person und Straftat/Umfeld angeschaut wird. So wird man z.B. bei einem rumänischen Einbrecher mit Vorstrafen eher eine DNA-Analyse anordnen als bei einer Schweizerin, die zum ersten Mal besoffen Auto gefahren ist.headhunters hat geschrieben:«Immer wenn wir einen Verdächtigen erkennungsdienstlich behandeln, von ihm also Personalien und Fingerabdrücke erfassen, nehmen wir auch einen Abstrich der Wangenschleimhaut vor», sagt Heinrich Guggenbühl von der Kriminalpolizei: «Das ist ein Automatismus geworden.» Im Jahr 2005 kostete ein DNA-Profil die Polizei noch Fr. 300.- Heute dürften das noch ein paar Franken sein. Im Internet bekommst du Tests schon für Fr. 30.- Krönu, DNA-Analysen sind heutzutage kein rocket science mehr. Schnell, genau, günstig.
Gut, das muss man auch etwas relativieren. Nur weil die Polizei standardmässig einen WSA abnimmt, heisst das nicht, dass ein DNA-Profil erstellt und dieses ins Informationssystem aufgenommen wird - dafür braucht es zumindest im Kanton Zürich eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Bleibt die aus, wird das DNA-Material nach 3 Monaten vernichtet.
Günstiger geworden ist die Sache in all den Jahren auch nicht, da die Qualitätsstandards (zum Recht) ziemlich hoch sein müssen.
Hemmr kein "CSI Zürich"-Fred? Aso für das mitde Bulle, nöd mitde Rössli.. ;-)