Also noch zum letzten Mal, dann geb ich es auf.
Eine Ausstiegsklausel in einem Vertrag, besagt dass ein Spieler zu einem festgeschriebenen Betrag den Verein jederzeit verlassen kann. (Natürlich unter Einhaltung der Transferfristen in den jeweiligen Länder).
So, wenn also nun die Türken den Frey für die festgeschrieben Summe von 2.5 Mio Euro (gemäss NZZ) übernehmen wollen, können sie das in dieser Transferspanne bis zum 31.08 um 23:59!!
Da spielt es keine Rolle ob es für den FCZ passend ist oder nicht. Vertrag (und eben auch Ausstiegsklausel) ist Vertrag und daran haben sich alle Beteiligten zu halten.
Anders würde es aussehen wenn der FCZ für die Ausstiegsklausel irgendwelche Fristen in den Vertrag eingebaut hat, aber davon war nichts zu vernehmen und dann müssten sie Frey auch nicht verkaufen.