din Vater hat geschrieben:tehmoc hat geschrieben:Titanium hat geschrieben:@tehmoc
Funktionär = ein offizieller Beauftragter, z.B. ein Präsident einer Sportorganisation! CC ist also ein hoher Funktionär!
Des Weiteren habe ich gesagt, dass der Verband gegenüber Fringer nichts in der Hand hat. Er kann ihn auf keinster Art und Weise anklagen/büssen. Nur CC kann das!
Ich bin nicht darauf eingegangen, weil der "Verband", also der SFV, hier nicht von Belang ist.
Das fällt in die Zuständigkeit der Disziplinarkommission der Swiss Football League, die ja auch die Sanktion gegen CC entschieden hat.
Darin hält sie zurecht fest, dass das Verhalten von CC gegenüber Fringer einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Verhaltensregeln
des SFV darstellt. Richtig wäre es, diesen Massstab auch bei Fringer anzuwenden und ihn entsprechend zu sanktionieren.
Dass sie es unterlässt, kommt einer Parteinahme gleich.
Anyway: Die Liga hat auch ohne Disziplinarverfahren alle Macht, um gegen angebliche Medienvertreter, die ihre Privatfehden auf den Platz tragen und sie so eskalieren lassen, vorzugehen. Dazu würde ein klärendes Gespräch mit Teleclub genügen, da bin ich sicher.
Die SFL kann doch nur Mitglieder sanktionieren? Wie soll sie also Fringer sanktionieren, der nicht Mitglied der SFL ist?
Ausserdem ist „Journalist“ kein geschützter begriff, es kann sich also jeder der will Journalist nennen...
Und Narzisst bedeutet, dass jemand nur auf sich selbst bezogen ist. Das ist mMn nicht zwingend eine krankhafte Persönlichkeitsstörung...
Wenn es um Sanktionen im Rahmen eines Verfahrens geht, hast du wohl recht - habt ihr beide recht. Die Liga kann keines gegen Fringer eröffnen. Dennoch kann die Liga Einfluss nehmen, zum Beispiel, indem sie sich mit den Vertretern von Teleclub mal an einen Tisch setzt und klar stellt, dass es bei der Berichterstattung um Fussball geht, und nicht um persönliche Fehden.
Daneben bestehen gerade für Journalisten doch einige Auflagen. Journalist darf sich zwar jeder nennen, wovon ja auch viele Ex-Missen und andere leuchtenden Vorbilder der Gesellschaft regen Gebrauch machen, aber dennoch gilt wie in jedem Beruf die Sorgfaltspflicht, das Prinzip von Treu und Glauben, etc. Im besonderen gelten die Rechte und Pflichten für Journalisten, und da sehe ich einen klaren Widerspruch in der Causa Fringer.
Für mich hat er seine Stellung als Kommentator missbraucht, um eine private Rechnung zu begleichen. Hätte er ein journalistisches Motiv verfolgt, hätte er seine Vorwürfe gegen Constantin entsprechend vorgetragen: Mit Argumenten untermauert und nicht als Tirade. So kommt es mir vor, als ob man sich bei Teleclub der Verantwortung entzieht, die man mit der Selbsternennung zum Journalisten eben eingeht. Die Vorwürfe gegen CC waren immer rein moralischer Natur, rechtlich konnte Fringer nichts vorbringen. Nur: Ist es legitim, als Moralapostel aufzutreten
sich aber selbst nicht an die Moral, an die ethischen Grundsätze seiner öffentlichen Rolle, zu halten?
Ich weiss, dass Blick und Konsorten in Realität ein völliges anderes Bild vom Journalismus zeichnen und die Regeln teilweise notorisch brechen.
Aber dennoch sollte man nicht müde werden, dagegen zu halten, wenn man diesen Job und die damit verbundene Aufgabe ernst nimmt.
http://presserat.ch/21690.htm