tehmoc hat geschrieben:
Aber entscheidend ist, was mit der Aktienmehrheit geschieht, also was die Eigentümer wollen. Eigentlich ist man beim FC Wil handlungsunfähig.
Daran habe ich auch gedacht. Die Hauptfrage ist: sind die Rücktritte der türkischen Verwaltungsräte über das E-Mail der Anwaltskanzleich wirklich rechtsgültig? Im Prinzip müsste schnell eine ausserordentliche GV einberufen werden mit dem neuen Haupteigentümer, um die Neuzusammensetzung des Verwaltungsrates abzusegnen. Hauptsächlich geht es darum, dass dann der neue Verwaltungsrat einen neuen Geschäftsführer an Stelle von Cila bestimmt. Ein solcher Geschäftsführer kann dann praktisch alles machen - Verträge mit den Spielern neu aushandeln, Lizenzierung etc. Dafür ist es eigentlich egal, wer Eigentümer ist, und auch der Verwaltungsrat muss ausser der Bestimmung des Geschäftsführers und Oberaufsicht der Buchführung nichts wirklich entscheiden, wenn er nicht will. Aber es kann auch sein, dass bei Rücktritten von etlichen VR-Mitgliedern der Rest-VR trotzdem handlungsfähig bleibt, auch ohne Generalversammlung. Da bin ich nicht ganz sicher.