Gilles Yapi

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devante
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon devante » 12.11.14 @ 14:58

din Vater hat geschrieben:Kann der Analyse von Clalüna für einmal auch nichts abgewinnen. Insbesondere folgender Satz stört mich ganz gewaltig: »Der «Fall Yapi» gehört in einen Grenzbereich, aber kriminelle Absicht kann man dem Foul-Spieler Wieser nicht unterstellen, nur Rücksichtslosigkeit, allenfalls Fahrlässigkeit.«

Beim Foul von Wieser ist ganz sicher von Fahrlässigkeit auszugehen, ich würde sogar sagen es ist grobfahrlässig, allenfalls eventualvorsätzlich. Genau das soll ein ordentliches Gericht abklären, ich glaube kaum, dass die Sportjustiz dazu in der Lage ist.

wer ist eigentlich in diesem falle (SFV) die "Sportjustiz"? ... also wenn das diejenigen sind, welche auch sonst die strafen vergeben bin ich froh, dass dies nicht von diesen "fach-spezialisten" beurteilt wird...
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Tschik Cajkovski
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon Tschik Cajkovski » 12.11.14 @ 16:09

din Vater hat geschrieben:Kann der Analyse von Clalüna für einmal auch nichts abgewinnen. Insbesondere folgender Satz stört mich ganz gewaltig: »Der «Fall Yapi» gehört in einen Grenzbereich, aber kriminelle Absicht kann man dem Foul-Spieler Wieser nicht unterstellen, nur Rücksichtslosigkeit, allenfalls Fahrlässigkeit.«

Beim Foul von Wieser ist ganz sicher von Fahrlässigkeit auszugehen, ich würde sogar sagen es ist grobfahrlässig, allenfalls eventualvorsätzlich. Genau das soll ein ordentliches Gericht abklären, ich glaube kaum, dass die Sportjustiz dazu in der Lage ist.


die verwendung des wortes "krimineller absicht" ist sowieso völlig daneben. auch der immer wiederkehrende verweis, dass man im sport jederzeit mit verletzungen rechnen muss und daraus quasi einen freibrief für die verursacher von verletzungen konstruiert ist doch völlig stupid. ich habe den vergleich schon einmal erwähnt: wenn ich mich als autofahrer in den verkehr begehe, akzeptiere ich auch, dass ich im schlimmsten fall mit einem unfall/verletzungen oder sogar dem tod rechnen muss. es heisst aber auch bei dieser mit der gesellschaft stillschweigend vereinbarten risikoakzeptanz zurecht noch lange nicht, dass wir grobfahrlässige oder eventualvorsätzliche handlungen ungestraft lassen sollten. freibriefe für jegliche folgen von handlungen gibt es per se keine. auch im sport nicht.
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gelbeseite
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon gelbeseite » 12.11.14 @ 18:27

Kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mich stört auch gewaltig, wie man Canepas Gang ans Gericht schlechtreden will. Obwohl Yapi der Hauptgeschädigte ist, hat seine Verletzung auch Konsequenzen für den FCZ, sportlich, wie auch finanziell. Sollte sich herausstellen, dass Wieser grobfahrlässig gehandelt hat, dürfte dies auch die Versicherung interessieren, die ab nun einen Teil an Yapis Lohn begleicht.
Suedkurvler hat geschrieben:Ich habe gehört, dass FCZ-Hooligans morgen Abend an die Hombrechtiker Chilbi gehen, um dort gegen Rechtsradikale zu "schlegle".
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht.
Wer weiss mehr?

Zhyrus
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon Zhyrus » 12.11.14 @ 18:55

gelbeseite hat geschrieben:Kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mich stört auch gewaltig, wie man Canepas Gang ans Gericht schlechtreden will. Obwohl Yapi der Hauptgeschädigte ist, hat seine Verletzung auch Konsequenzen für den FCZ, sportlich, wie auch finanziell. Sollte sich herausstellen, dass Wieser grobfahrlässig gehandelt hat, dürfte dies auch die Versicherung interessieren, die ab nun einen Teil an Yapis Lohn begleicht.

Ich finde es auch speziell, dass man alles in den Dreck ziehen muss, was Canepa anstösst. Wäre es Heusler, ich bin mir sicher, würde ein nicht unbeträchtlicher Teil Applaus klatschen.

Zusätzlich nervt es mich auch, - wie oben angesprochen - dass man mantramässig betont, dass im Fussball schwere Verletzungen oft vorkommen. Meistens meldet sich irgendein Hobbykicker, der wahrscheinlich bei einem unglücklichen Sturz das Knie verdreht hat, und meint so etwas wie: "Ich wurde auch am Kreuzband verletzt, und habe niemanden verklagt!" Man versucht krampfhaft Wiesers Attacke als etwas Alltägliches darzustellen, etwas was jedem passieren kann, hat aber Mühe in der Schweiz mehr als 5 Beispiele in 15 Jahren Profifussball zu finden (Opango, Favre sind wie lange her?). Die Verletzungen von Yapi sind für mich sekundär, primär ist Wieser dafür hart zu bestrafen, dass dieser Körperangriff ausschloss, dass Yapis Knie einigermassen intakt bleibt! Nicht die Schwere der Verletzung belastet Wieser schwer, sondern die Art und Weise der Attacke (viel zu spät, ohne Aussicht den Ball überhaupt zu erwischen, was schlussendlich angesichts der Höhe des gestreckten Beins und dem Tempo schon fast irrelevant ist, weil man grundsätzlich so niemals in den Mann gehen darf). Wieser hat einen Riesenscheiss gemacht, wie ganz, ganz wenige Fussballer, und dafür soll er gerade stehen!

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sürmel
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon sürmel » 12.11.14 @ 19:17

Zhyrus hat geschrieben:
gelbeseite hat geschrieben:Kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mich stört auch gewaltig, wie man Canepas Gang ans Gericht schlechtreden will. Obwohl Yapi der Hauptgeschädigte ist, hat seine Verletzung auch Konsequenzen für den FCZ, sportlich, wie auch finanziell. Sollte sich herausstellen, dass Wieser grobfahrlässig gehandelt hat, dürfte dies auch die Versicherung interessieren, die ab nun einen Teil an Yapis Lohn begleicht.

Ich finde es auch speziell, dass man alles in den Dreck ziehen muss, was Canepa anstösst. Wäre es Heusler, ich bin mir sicher, würde ein nicht unbeträchtlicher Teil Applaus klatschen.

Zusätzlich nervt es mich auch, - wie oben angesprochen - dass man mantramässig betont, dass im Fussball schwere Verletzungen oft vorkommen. Meistens meldet sich irgendein Hobbykicker, der wahrscheinlich bei einem unglücklichen Sturz das Knie verdreht hat, und meint so etwas wie: "Ich wurde auch am Kreuzband verletzt, und habe niemanden verklagt!" Man versucht krampfhaft Wiesers Attacke als etwas Alltägliches darzustellen, etwas was jedem passieren kann, hat aber Mühe in der Schweiz mehr als 5 Beispiele in 15 Jahren Profifussball zu finden (Opango, Favre sind wie lange her?). Die Verletzungen von Yapi sind für mich sekundär, primär ist Wieser dafür hart zu bestrafen, dass dieser Körperangriff ausschloss, dass Yapis Knie einigermassen intakt bleibt! Nicht die Schwere der Verletzung belastet Wieser schwer, sondern die Art und Weise der Attacke (viel zu spät, ohne Aussicht den Ball überhaupt zu erwischen, was schlussendlich angesichts der Höhe des gestreckten Beins und dem Tempo schon fast irrelevant ist, weil man grundsätzlich so niemals in den Mann gehen darf). Wieser hat einen Riesenscheiss gemacht, wie ganz, ganz wenige Fussballer, und dafür soll er gerade stehen!


Naja, ich glaube einfach nicht, dass Canepa Antragsberechtigt ist. Von dem her, sollte er sich evtl. wirklich ein bisschen zurückhalten und die Entscheidung Yapi überlassen:

Aus dem Stgb:

8. Strafantrag.

Antragsrecht

1 Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen.


Canepa wurde nun mal nicht verletzt, auch wenn der FCZ natürlich einen Schaden hat. Dieser wird aber wohl von der Versicherung übernommen. Diese hätte wiederum das Recht Regress zu nehmen. Woher Canepa sich aber ein Recht nimmt einen Strafantrag zu stellen, ist mir nicht ersichtlich. Da ich aber kein Jurist bin, ist es möglich, dass ich mich irre und wäre um Aufklärung dankbar.
Was, du bisch de Sürmel? Verdammt, jetz häsch mir grad e Illusion zerstört, bin mir sicher gsi du bisch so 50gi, grauhäärig und häsch e riese Wampe.

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Tschik Cajkovski
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon Tschik Cajkovski » 12.11.14 @ 19:34

Zhyrus hat geschrieben:
gelbeseite hat geschrieben:Kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mich stört auch gewaltig, wie man Canepas Gang ans Gericht schlechtreden will. Obwohl Yapi der Hauptgeschädigte ist, hat seine Verletzung auch Konsequenzen für den FCZ, sportlich, wie auch finanziell. Sollte sich herausstellen, dass Wieser grobfahrlässig gehandelt hat, dürfte dies auch die Versicherung interessieren, die ab nun einen Teil an Yapis Lohn begleicht.

Ich finde es auch speziell, dass man alles in den Dreck ziehen muss, was Canepa anstösst. Wäre es Heusler, ich bin mir sicher, würde ein nicht unbeträchtlicher Teil Applaus klatschen.

Zusätzlich nervt es mich auch, - wie oben angesprochen - dass man mantramässig betont, dass im Fussball schwere Verletzungen oft vorkommen. Meistens meldet sich irgendein Hobbykicker, der wahrscheinlich bei einem unglücklichen Sturz das Knie verdreht hat, und meint so etwas wie: "Ich wurde auch am Kreuzband verletzt, und habe niemanden verklagt!" Man versucht krampfhaft Wiesers Attacke als etwas Alltägliches darzustellen, etwas was jedem passieren kann, hat aber Mühe in der Schweiz mehr als 5 Beispiele in 15 Jahren Profifussball zu finden (Opango, Favre sind wie lange her?). Die Verletzungen von Yapi sind für mich sekundär, primär ist Wieser dafür hart zu bestrafen, dass dieser Körperangriff ausschloss, dass Yapis Knie einigermassen intakt bleibt! Nicht die Schwere der Verletzung belastet Wieser schwer, sondern die Art und Weise der Attacke (viel zu spät, ohne Aussicht den Ball überhaupt zu erwischen, was schlussendlich angesichts der Höhe des gestreckten Beins und dem Tempo schon fast irrelevant ist, weil man grundsätzlich so niemals in den Mann gehen darf). Wieser hat einen Riesenscheiss gemacht, wie ganz, ganz wenige Fussballer, und dafür soll er gerade stehen!


genau so ist es Zhyrus!
der fall wird ohnehin vom unfallversicherer des FCZ unter dem UVG (Unfallversicherungsgesetz) ablaufen. das heisst, der UVG versicherer wird hier zwingend den fall auf grobfahrlässigkeit zu prüfen haben; dies ist eine obligation im sinne seiner kunden/prämienzahler. kann grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden nimmt der UVG versicherer regress (rückgriff) auf sandro wieser bzw. auf den fc aarau bzw. wiederum auf die betriebshaftpflichtversicherung des fc aaraus (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der fc aarau eine solche versicherung besitzt; andernfalls der regress direkt beim fc aarau angemeldet bzw. ev. auch eingefordert wird). die persönliche gerichtbarkeit des falles läuft dabei parallel. es bedingt hierzu allerdings die klage von yapi selbst; wie auch die klägerpartei im fall andrew McKim vs. Miller (eishockey) andrew McKim selber war. aufgrund seines tiefen glaubens (wie wir heute im blick lesen konnten) und seine offensichtlich extrem altruistische haltung zweifle ich jedoch daran, dass er diesen schritt tut. das muss er wirklich selber entscheiden. nochmals, unabhängig von einer ev. klage von yapi wird der UVG unfallversicherer des fcz den fall bezgülich regress begutachten. gefährlich wäre es, sollte der haftpflichtversicherer des fc aarau und der UVG versicherer des FCZ die gleiche versicherung sein. dann könnte es zu einem interessenskonflikt kommen (bezüglich abklärung der grobfahrlässigkeit / eventualvorsatz).
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Re: Gilles Yapi

Beitragvon Blerim_Dzemaili » 12.11.14 @ 23:44

sürmel hat geschrieben:
Zhyrus hat geschrieben:
gelbeseite hat geschrieben:Kann meinen Vorschreibern nur beipflichten. Mich stört auch gewaltig, wie man Canepas Gang ans Gericht schlechtreden will. Obwohl Yapi der Hauptgeschädigte ist, hat seine Verletzung auch Konsequenzen für den FCZ, sportlich, wie auch finanziell. Sollte sich herausstellen, dass Wieser grobfahrlässig gehandelt hat, dürfte dies auch die Versicherung interessieren, die ab nun einen Teil an Yapis Lohn begleicht.

Ich finde es auch speziell, dass man alles in den Dreck ziehen muss, was Canepa anstösst. Wäre es Heusler, ich bin mir sicher, würde ein nicht unbeträchtlicher Teil Applaus klatschen.

Zusätzlich nervt es mich auch, - wie oben angesprochen - dass man mantramässig betont, dass im Fussball schwere Verletzungen oft vorkommen. Meistens meldet sich irgendein Hobbykicker, der wahrscheinlich bei einem unglücklichen Sturz das Knie verdreht hat, und meint so etwas wie: "Ich wurde auch am Kreuzband verletzt, und habe niemanden verklagt!" Man versucht krampfhaft Wiesers Attacke als etwas Alltägliches darzustellen, etwas was jedem passieren kann, hat aber Mühe in der Schweiz mehr als 5 Beispiele in 15 Jahren Profifussball zu finden (Opango, Favre sind wie lange her?). Die Verletzungen von Yapi sind für mich sekundär, primär ist Wieser dafür hart zu bestrafen, dass dieser Körperangriff ausschloss, dass Yapis Knie einigermassen intakt bleibt! Nicht die Schwere der Verletzung belastet Wieser schwer, sondern die Art und Weise der Attacke (viel zu spät, ohne Aussicht den Ball überhaupt zu erwischen, was schlussendlich angesichts der Höhe des gestreckten Beins und dem Tempo schon fast irrelevant ist, weil man grundsätzlich so niemals in den Mann gehen darf). Wieser hat einen Riesenscheiss gemacht, wie ganz, ganz wenige Fussballer, und dafür soll er gerade stehen!


Naja, ich glaube einfach nicht, dass Canepa Antragsberechtigt ist. Von dem her, sollte er sich evtl. wirklich ein bisschen zurückhalten und die Entscheidung Yapi überlassen:

Aus dem Stgb:

8. Strafantrag.

Antragsrecht

1 Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen.


Canepa wurde nun mal nicht verletzt, auch wenn der FCZ natürlich einen Schaden hat. Dieser wird aber wohl von der Versicherung übernommen. Diese hätte wiederum das Recht Regress zu nehmen. Woher Canepa sich aber ein Recht nimmt einen Strafantrag zu stellen, ist mir nicht ersichtlich. Da ich aber kein Jurist bin, ist es möglich, dass ich mich irre und wäre um Aufklärung dankbar.

@sürmel: Evt. wurde das Recht zu klagen vom Spieler an den FCZ abgetreten bei der Unterzeichnung des Vertrages? Sofern dies überhaupt rechtlich möglich ist?!
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