parmigiana hat geschrieben:Vorneweg. Ich mag Knallpetarden überhaupt nicht - sie haben weder auf Demos noch im Stadion was zu suchen. Ich bin auch damit einverstanden, dass der FCZ und jeder einzelne Zuschauer das seine dazu beiträgt, damit keine, bzw. so wenig Knaller wie möglich abgelassen werden.
Dennoch kann ich das Vorgehen des FCZ in keiner Weise gutheissen. Es wird behauptet, das Ablassen von Knallpetarden sei eine kriminelle Tat. Stimmt dies überhaupt? Wohl kaum , denn sonst wären ja wohl die Polizei und die Staatsanwaltschaft tätig geworden.
Eine Knallpetarde ist im Gegensatz zu einer Handlichtfackel oder einem Rauchtopf eben nicht ein vom Sprengstoffgesetz erfasster pyrotechnischer Gegenstand. Das Sprengstoffgesetz verbietet das Verwenden solcher Gegenstände zu Vergnügungszwecken. In Seenot oder Bergnot darf man sie selbstverständlich einsetzen. Nicht aber im Stadion.
Eine Knallpetarde darf man im Stadion ebenfalls nicht ablassen. Aber nicht, weil dies das Sprengstoffgesetz verbietet, sondern weil es gegen die Stadionordnung und gegen die städtische Polizeiordnung verstösst. Ein solcher Verstoss zieht ein Stadionverbot durch den Club und eine städtische Busse nach sich. Mehr nicht. Anders würde es sich verhalten, wenn durch das Ablassen der Knallpetarde jemand einen Schaden davon trägt - zum Beispiel einen Hörsturz. Dann hat sich die Person, die die Petarde abgelassen hat, wohl einer Körperverletzung schuldig gemacht. Ist die Körperverletzung leicht, wird diese Tat nur verfolgt, wenn die verletzte Person (nicht der FCZ) Strafanzeige einreicht. Ist die Verletzung schwer, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt (durch den Staat, nicht durch den FCZ).
Der FCZ will nun zur Selbsthilfe greifen und droht mit der Veröffentlichung der Bilder im Netz. Das ist meiner Meinung nach höchst bedenklich und unverhältnismässig. Wobei sich ja nur der Betroffene selbst wehren könnte. Das wissen die Verantwortlichen des FCZ und nutzen es aus. Dieses Ansinnen zeugt von einer für mich bedenklichen Geringschätzung von Regeln, welche in einem demokratischen Staat selbstverständlich sein sollten. Die User, die das nun gut finden, einfach weil sie gegen Böller sind, machen es sich ebenfalls sehr einfach.
Hier noch ein nützlicher und interessanter Link:
http://www.fedpol.admin.ch/content/fedp ... aende.html
Ich gebe dir eigentlich in vielem Recht und ich bin kein Spezialist, aber die Tatsache, dass auf dem von dir angegebenen Link, "Knallerbsen" als Pyrotechnische Gegenstände angegeben werden, spricht in meinen Augen stark dafür, dass ein Böller auch pyrotechnisch ist. Ebenfalls in diese Stossrichtung geht Art. 5 Sprengstoffverordnung
Abs. 1
Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz.Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Gas, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.
Abs. 2
Zündsätze brennen ab, Explosivsätze erzeugen eine mit einem Knall verbundene Druck- oder Stosswelle.
Abs. 3
Als pyrotechnische Gegenstände gelten auch solche, die mit einer Abschussvorrichtung verwendet werden.