FC Zürich - GCN, SO, 15.05.2011, 16:00 Uhr

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Inishmore
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Re: FC Zürich - GCN, SO, 15.05.2011, 16:00 Uhr

Beitragvon Inishmore » 28.07.11 @ 9:20

parmigiana hat geschrieben:Vorneweg. Ich mag Knallpetarden überhaupt nicht - sie haben weder auf Demos noch im Stadion was zu suchen. Ich bin auch damit einverstanden, dass der FCZ und jeder einzelne Zuschauer das seine dazu beiträgt, damit keine, bzw. so wenig Knaller wie möglich abgelassen werden.

Dennoch kann ich das Vorgehen des FCZ in keiner Weise gutheissen. Es wird behauptet, das Ablassen von Knallpetarden sei eine kriminelle Tat. Stimmt dies überhaupt? Wohl kaum , denn sonst wären ja wohl die Polizei und die Staatsanwaltschaft tätig geworden.

Eine Knallpetarde ist im Gegensatz zu einer Handlichtfackel oder einem Rauchtopf eben nicht ein vom Sprengstoffgesetz erfasster pyrotechnischer Gegenstand. Das Sprengstoffgesetz verbietet das Verwenden solcher Gegenstände zu Vergnügungszwecken. In Seenot oder Bergnot darf man sie selbstverständlich einsetzen. Nicht aber im Stadion.

Eine Knallpetarde darf man im Stadion ebenfalls nicht ablassen. Aber nicht, weil dies das Sprengstoffgesetz verbietet, sondern weil es gegen die Stadionordnung und gegen die städtische Polizeiordnung verstösst. Ein solcher Verstoss zieht ein Stadionverbot durch den Club und eine städtische Busse nach sich. Mehr nicht. Anders würde es sich verhalten, wenn durch das Ablassen der Knallpetarde jemand einen Schaden davon trägt - zum Beispiel einen Hörsturz. Dann hat sich die Person, die die Petarde abgelassen hat, wohl einer Körperverletzung schuldig gemacht. Ist die Körperverletzung leicht, wird diese Tat nur verfolgt, wenn die verletzte Person (nicht der FCZ) Strafanzeige einreicht. Ist die Verletzung schwer, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt (durch den Staat, nicht durch den FCZ).

Der FCZ will nun zur Selbsthilfe greifen und droht mit der Veröffentlichung der Bilder im Netz. Das ist meiner Meinung nach höchst bedenklich und unverhältnismässig. Wobei sich ja nur der Betroffene selbst wehren könnte. Das wissen die Verantwortlichen des FCZ und nutzen es aus. Dieses Ansinnen zeugt von einer für mich bedenklichen Geringschätzung von Regeln, welche in einem demokratischen Staat selbstverständlich sein sollten. Die User, die das nun gut finden, einfach weil sie gegen Böller sind, machen es sich ebenfalls sehr einfach.


Hier noch ein nützlicher und interessanter Link:

http://www.fedpol.admin.ch/content/fedp ... aende.html

Ich gebe dir eigentlich in vielem Recht und ich bin kein Spezialist, aber die Tatsache, dass auf dem von dir angegebenen Link, "Knallerbsen" als Pyrotechnische Gegenstände angegeben werden, spricht in meinen Augen stark dafür, dass ein Böller auch pyrotechnisch ist. Ebenfalls in diese Stossrichtung geht Art. 5 Sprengstoffverordnung
Abs. 1
Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz.Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Gas, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.
Abs. 2
Zündsätze brennen ab, Explosivsätze erzeugen eine mit einem Knall verbundene Druck- oder Stosswelle.
Abs. 3
Als pyrotechnische Gegenstände gelten auch solche, die mit einer Abschussvorrichtung verwendet werden.
Erstaunlich dass man die Bundesverfassung auf Arabisch, Japanisch und Nepali übersetzt hat, wo sie doch die wählerstärkste Partei der Schweiz nicht einmal in einer der Landessprachen richtig versteht!


parmigiana
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Re: FC Zürich - GCN, SO, 15.05.2011, 16:00 Uhr

Beitragvon parmigiana » 28.07.11 @ 17:47

@Inishmore
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet zwischen pyrotechnischen Gegenständen für Vergüngungszwecke und solchen für gewerbliche Zwecke. Verboten ist in unserem Zusammenhang einzig die zweckwidrige Verwendung von pyrotchnischen Gegenständen für gewerbliche Zwecke zu Vergnügungszwecken. Du darfst also eine Signalfackel oder einen Rauchtopf in Seenot oder Bergnot verwenden (gewerblicher Zweck), jedoch nicht im Stadion abfeuern (Vergüngungszweck). Die von dir erwähnten Knallerbsen gehören in die Kategorie Vergnügung. Also kannst du die gar nicht zweckwidrig (im Sinne des Gesetzes) verwenden. Die allgemeine Polizeiordnung der Stadt Zürich und die Stadionordnung verbieten aber fast für das ganze Jahr auch das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen rein zum Vergnügen. Am Silvester oder am 1. August darf man, sonst meist nur mit einer Bewilligung. Verstösst man gegen die städtische Polizeiordnung, gibt es eine Busse. Ist aber nur eine kommunale Busse. Solche Bussen gibt es für ganz viele Verstösse. In Zürich ist ja bekanntlich nur erlaubt, was nicht stört. Und ich glaube nicht, dass wir möchten, dass jetzt alle, die gegen diese Verordnung verstossen, mit Bildli im Internet gesucht werden.

Fackeln unr Rauchtöpfe, aber auch Knallpetarden können sehr gefährlich sein. Das wird ja von der Polizei und in den Medien auch immer betont. Aber strafbar macht man sich nicht, weil man sie verwendet, obwohl sie gefährlich sind, sondern "nur", weil man sie zweckentfremdet verwendet. Führt die konkrete Verwendung zu Körperverletzungen oder Sachschäden, gibt es dafür spezielle Bestimmungen im Gesetz. Wirft jemand brennende Fackeln gegen Menschen, gibt es ebenfalls spezielle Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch. Bei solchen Taten sagt dann auch das Gesetz, wie weit Fahndungsmethoden gehen dürfen. So ist unser Gesetz. Wer will, dass mehr und anderes strafbar sein soll, muss die Gesetze ändern. Wer will, dass sich seine Mitmenschen auch sonst vernünftig verhalten, selbst wenn ihr Verhalten an und für sich nicht strafbar ist, muss die Leute ansprechen, kritisieren, wegweisen, ihnen klar zu verstehen geben, dass man ihr Handeln daneben findet. Aber den Internetpranger durch Private finde ich kein akzeptables Mittel.

Im Gemeinderat wurde übrigens grad erst vor kurzem diese Polizeiordnung diskutiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Die Sache war sehr umstritten. Die neue Ordnung wird wohl bald in Kraft treten.

Hier der LInk zur aktuellen Polizeiordnung
http://www.stadt-zuerich.ch/internet/as ... g%20V1.pdf

und zum Neuerlass und den Diskussionen dazu
http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Gesch ... bc29dc83cb


Ich kenne mich mit pyrotechnischen Gegenständen konkret nicht aus. Es kann ja sein, dass irgendwelche Knallpetarden so gebaut sind, dass sie im Sprengstoffgesetz, bzw. in der dazugehörenden Verordnung als pyrotechnische Gegenstände für gewerbliche Zwecke aufgeführt sind, bzw. unter die dort gegebene Definition fallen. Wenn das für die am Derby geworfenen Petarden zutreffen sollte, wären aber Polizei und Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Straftat zuständig. Und auch für die Fahndung. Nicht der FCZ, eine private juristische Person. Wo kommen wir hin, wenn jeder und jede privat entscheidet, wann ihn etwas so stört, dass er zur Selbsthilfe/Selbstjustiz greift? Eine solche Gesellschaft möchte ich mir nicht vorstellen.


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