sürmel hat geschrieben: Jetzt müsste man halt mal ins StGb schauen, was das Gesetz für ein Strafmass vorsieht und dann im Urteil warum innerhalb dieses Strafmasses so entschieden wurde, wie entschieden wurde, bevor man von "Exempel-Statuiert" spricht.
Bin mit dir in allem einer Meinung. Der obige Ausschnitt aus deinem Post wird im Tagi beantwortet:
Tagi hat geschrieben:Für die schwere Körperverletzung hätte der Beschuldigte gemäss Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren (...) verurteilt werden können. Für die Sachbeschädigung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.
http://mobile2.tagesanzeiger.ch/article ... 27e7000001
Ohne fachliches Hintergrundwissen zu besitzen, finde ich die Strafe völlig okay. Wer sich darüber aufregt, sollte sich fairerweise kurz diese Frage stellen:
Welches Strafmass fände ich angemessen, wenn ich derjenige wäre, der für den Rest des Lebens einen massiven Hörschaden erlitten hat?
Ich hoffe auch, dass dies als Abschreckung dienen wird. Wie viele Stuarts, Balljungen, Fans und (auch eigene) Spieler wurden schon durch diese verdammten Böller gefährdet?
Das Negative an der ganzen Story ist leider, dass damit auch die Pyros immer weiter in Verruf kommen, da es die Medien einfach nicht schaffen (wollen?), sie von Böllern zu unterscheiden. Geschweige denn Otto-Normal-Bünzli, der dann wieder mal über Fussballstadien und Hooligankonkordate abstimmen darf.
Der Titel des oben zitierten Tagi-Artikels lautet denn auch "Pyro-Werfer zu 36 Monaten verurteilt" und das Bild zeigt natürlich den pyroschwingenden Güllenblock...
Da wird wohl noch einiges an Repression auf unsere Ultras zukommen und das haben wir unter anderem solchen Vollspackos wie dem Güller zu verdanken.