Beitragvon fischbach » 20.08.10 @ 14:57
21.8.09
KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN
Die Diskussion um geeignete Massnahmen gegen Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen kommt in der Schweiz nur schleppend voran. Eine Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) mit Regie-rungsrätin Karin Keller-Sutter (SG; Vizepräsidentin KKJPD), Regierungspräsident Hans-Jürg Käser (BE; Vorstandsmitglied KKJPD), Regierungsrat Hanspeter Gass (BS) und Generalsekretär Roger Schneeberger hat deshalb in Begleitung von Roman Vanek, Chef der Abteilung „Ausweise und besondere Aufgaben“ und Dominic Volken, Leiter der Fachstelle Hooliganismus, beide im Bundesamt für Polizei, vom 6.-8. August eine Informationsreise nach London, Amsterdam, Brüssel, Antwerpen und Freiburg im Breisgau unternommen, um sich ein Bild über die Situation und die Lösungsansätze im Ausland zu machen und gute Konzepte in die Diskussion in der Schweiz einfliessen zu lassen.
...
Wichtigste Erkenntnisse
Die Delegation hat ihre Erkenntnisse in einem ausführlichen Bericht festgehalten, der heute in Zürich den Medien vorgestellt wurde.
Regierungsrätin Karin Keller-Sutter führte dabei aus, dass die Bekämpfung der Gewalt im Sport in den vier besuchten Ländern bei vergleichbaren Rechtsgrundlagen deutlich entschlossener erfolgt als in der Schweiz.
...
Best practices in England, Holland und Belgien
Gegenüber den Problemfans gilt in England, Belgien und Holland überall eine Null-Toleranz-Strategie. Regierungspräsident Hans-Jürg Käser erläuterte dies aufgrund einiger Beispiele:
▪ In keinem englischen Stadion gibt es rechtsfreie Räume. Vielmehr wird selbst schlechtes Benehmen wie Betrunkenheit oder beleidigende Zurufe mit Stadionverboten sanktioniert. Die Dauer der Stadionverbote beträgt mindestens drei Jahre und reicht bis lebenslänglich.
...
Das Beispiel Freiburg i.B.
...
▪ In Freiburg gilt im Umfeld des Stadions und im Gästesektor ein generelles Alkoholverbot. Alkoholisierte Fans werden sofort in Gewahrsam genommen – unabhängig von ihrem Verhalten. Bei Jugendlichen werden Alcometer eingesetzt und die Eltern aufgeboten, um ihre Kinder abzuholen, wenn sie Alkohol konsumiert haben.
▪ Vorsänger und Megaphone sind im Gästebereich verboten und im Heimbereich nur mit strengen Auflagen erlaubt. Beleidigungen von Spielern oder gegnerischen Fans werden nicht toleriert, um eine positive Stadionkultur und keine Hasskultur zu schaffen.
▪ Verstösse gegen die Stadionordnung werden konsequent mit Bussen bis zu 5'000 Euro und mit Stadionverboten bestraft, die immer bundesweit gelten.
▪ Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen.
▪ Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen.
▪ Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen – sei es in Interviews, beim Torjubel oder auf der Abschiedsrunde nach dem Spiel.
▪ Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu ve-zichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.
...
Das Ziel besteht darin, mit allen beteiligten Partnern eine gemeinsame Policy zu entwickeln, die in den Grundzügen zu Beginn der kommenden Fussballmeisterschaft festgelegt und ab dann schrittweise umgesetzt werden soll.