demi hat geschrieben:baba hat geschrieben:Amando a Maradona hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, was in diesem Fall gegeüber diesen dreisten Spitzeln für ein Verhalten angebracht ist? Darf man Sie bitten zu unterlassen mich zu fotografieren, darf man ihnen mit einer Klage drohen? Darf man sie verfluchen und ihnen "wüst" sagen, sind ja zivis, oder ist das schon beamtenbedrohung?
Passt nicht so ganz hierhin, würde mich einfach Wunder nehmen, da ich extrem in Wallungen gerate, wenn jemand ein private-filmli über mich drehen will.
so etwas kennt der schweizerische rechtsstaat nicht. wenn du einen bullen beleidigst wird das vor gericht genau so gehandhabt als wenn du deinen nachbarn beleidigst.
Oh doch, (Gewalt und) Drohung gegen Beamte gibts, glaub mir. Dafür werden sogar Rayonverbote ausgesprochen...
Drohung und Beleidigung ist nicht das selbe. Wobei ich glaube, dass es auch den Fall der Beamtenbeleidigung gibt. Aber, ist das Beleidigen eines mutmasslichen Spitzels, der sich noch nicht als solcher und damit als Beamter zu erkennen gegeben hat, eine Beamtenbeleidigung?