ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

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bluesoul
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon bluesoul » 01.08.08 @ 14:41

demi hat geschrieben:
baba hat geschrieben:
Amando a Maradona hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, was in diesem Fall gegeüber diesen dreisten Spitzeln für ein Verhalten angebracht ist? Darf man Sie bitten zu unterlassen mich zu fotografieren, darf man ihnen mit einer Klage drohen? Darf man sie verfluchen und ihnen "wüst" sagen, sind ja zivis, oder ist das schon beamtenbedrohung?

Passt nicht so ganz hierhin, würde mich einfach Wunder nehmen, da ich extrem in Wallungen gerate, wenn jemand ein private-filmli über mich drehen will.


so etwas kennt der schweizerische rechtsstaat nicht. wenn du einen bullen beleidigst wird das vor gericht genau so gehandhabt als wenn du deinen nachbarn beleidigst.


Oh doch, (Gewalt und) Drohung gegen Beamte gibts, glaub mir. Dafür werden sogar Rayonverbote ausgesprochen...



Drohung und Beleidigung ist nicht das selbe. Wobei ich glaube, dass es auch den Fall der Beamtenbeleidigung gibt. Aber, ist das Beleidigen eines mutmasslichen Spitzels, der sich noch nicht als solcher und damit als Beamter zu erkennen gegeben hat, eine Beamtenbeleidigung?


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Istvan a kiraly
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon Istvan a kiraly » 01.08.08 @ 16:01

Amando a Maradona hat geschrieben:wie sieht es mit aufforderungen zum verschwinden aus, sollte ja mehr als legitim sein oder sie selber zu filmen?


Ich mache mir ein Spässchen und filme diese Halbaffen ganz provokativ mit meiner Digicam.
Gibt ein geiles Bild aus Prag wo der Bulle und ich uns gegenseitig fötelen. Ist kindisch aber trozdem lustig.
ich bin für immer en fan vo däm rumän...

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Inishmore
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon Inishmore » 01.08.08 @ 16:12

bluesoul hat geschrieben:Drohung und Beleidigung ist nicht das selbe. Wobei ich glaube, dass es auch den Fall der Beamtenbeleidigung gibt. Aber, ist das Beleidigen eines mutmasslichen Spitzels, der sich noch nicht als solcher und damit als Beamter zu erkennen gegeben hat, eine Beamtenbeleidigung?

Beamtenbeleidigung gibt es nur in Deutschland. In der Schweiz heisst das ganze "Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden". Braucht aber einiges, damit dieser Tatbestand erfüllt ist, denn Du musst durch die Gewalt oder Drohung den Beamten auch noch an einer Amtshandlung hindern oder ihn zu einer Solchen nötigen. Wenn die Zivis Dich fotografieren, einfach freundlich lächeln, Natel zur Hand nehmen und auch ein Foto schiessen, dann umdrehen und davon laufen.
Erstaunlich dass man die Bundesverfassung auf Arabisch, Japanisch und Nepali übersetzt hat, wo sie doch die wählerstärkste Partei der Schweiz nicht einmal in einer der Landessprachen richtig versteht!

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Dieter
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon Dieter » 03.08.08 @ 11:36

auf... Grill, wurst und Bier ipacke und zum letzi pilgere

gecko
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon gecko » 03.08.08 @ 12:27

...Leitere und Sunnecreme nöd vergässe ;-)

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Züri 9
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Re: ZWEITE GEISTERVERTEIBUNG BEIM LETZIGRUND!

Beitragvon Züri 9 » 03.08.08 @ 14:19

gecko hat geschrieben:...Leitere und Sunnecreme nöd vergässe ;-)


+ Kamera, zur erstellung unserer eigenen "Zivi-Datenbank"! ;)

auf gehts....
"Und der Haifisch der hat Tränen, und die laufen vom Gesicht. Doch der Haifisch lebt im Wasser, so die Tränen sieht man nicht."


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