fcz.ch hat geschrieben:Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden. Eine genaue Prüfung der Statuten durch die neue Clubleitung hat nun aber ergeben, dass diese automatische Aufnahme in den Statuten gar nicht vorgesehen und damit auch rechtswidrig war und immer noch wäre. Vielmehr verlangen die Statuten, dass eine Mitgliedschaft einzeln schriftlich beantragt werden muss. [...] Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.
Diese Sichtweise ist juristisch schlechterdings unhaltbar.
Von einer "automatischen Aufnahme" kann überhaupt keine Rede sein. Vielmehr hat jeder Saisonkartenbesitzer beim Verein "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" beantragt, woraufhin der Verein diese Anträge einzeln angenommen hat. Damit wurde den Statuten vollumfänglich Genüge getan.
Das hat bislang auch der FCZ so gesehen - völlig zu Recht. Die Mitglieder (d.h. die Saisonkarteninhaber) haben sich darauf verlassen und bewusst keine "doppelte" Mitgliedschaft gelöst - wozu auch? Schliesslich haben sie ja den Mitgliederbeitrag über das Kombi "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" bereits bezahlt.
Die Saisonkarteninhaber haben also für das Stimmrecht bezahlt, und sie haben sich darauf verlassen, dass sie stimmberechtigt sind. Nun plötzlich soll das alles nicht mehr gelten. Der FCZ verhält sich damit in doppelter Weise rechtswidrig. Zum einen verweigert er einen Teil der für das bezahlte Geld versprochenen Gegenleistungen; damit wird er vertragsbrüchig. Und zum anderen verhält er sich treuwidrig, da die Mitglieder im Vertrauen auf die Statuteninterpretation des FCZ auf eine doppelte Mitgliedschaft verzichtet haben.
Aus diesen Gründen müssten die Saisonkarteninhaber wohl selbst in dem Fall ein Stimmrecht erhalten, wenn ein solches wirklich statutenwidrig wäre; Treu und Glauben geht insoweit m.E. vor. Schliesslich wäre es der Fehler des FCZ gewesen, dass er gegen die Statuten verstossen hat; einen eigenen Statutenverstoss kann man aber nicht zum Nachteil von anderen und zum Vorteil von sich selbst verwenden.
Diese Frage stellt sich aber wie gesagt gar nicht, denn es ist - wie oben dargelegt - in keiner Weise statutenwidrig, dass die Käufer des Kombis "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" stimmberechtigte Mitglieder sind.
Der FCZ begibt sich also auf juristisches Glatteis. Eine Anfechtungsklage - legitimiert ist dazu jeder Saisonkarteninhaber, dem das Stimmrecht abgesprochen wird - hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.