Statutenänderungen FCZ

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flo
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Beitragvon flo » 08.03.08 @ 16:45

fcz.ch hat geschrieben:Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden. Eine genaue Prüfung der Statuten durch die neue Clubleitung hat nun aber ergeben, dass diese automatische Aufnahme in den Statuten gar nicht vorgesehen und damit auch rechtswidrig war und immer noch wäre. Vielmehr verlangen die Statuten, dass eine Mitgliedschaft einzeln schriftlich beantragt werden muss. [...] Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.

Diese Sichtweise ist juristisch schlechterdings unhaltbar.

Von einer "automatischen Aufnahme" kann überhaupt keine Rede sein. Vielmehr hat jeder Saisonkartenbesitzer beim Verein "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" beantragt, woraufhin der Verein diese Anträge einzeln angenommen hat. Damit wurde den Statuten vollumfänglich Genüge getan.

Das hat bislang auch der FCZ so gesehen - völlig zu Recht. Die Mitglieder (d.h. die Saisonkarteninhaber) haben sich darauf verlassen und bewusst keine "doppelte" Mitgliedschaft gelöst - wozu auch? Schliesslich haben sie ja den Mitgliederbeitrag über das Kombi "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" bereits bezahlt.

Die Saisonkarteninhaber haben also für das Stimmrecht bezahlt, und sie haben sich darauf verlassen, dass sie stimmberechtigt sind. Nun plötzlich soll das alles nicht mehr gelten. Der FCZ verhält sich damit in doppelter Weise rechtswidrig. Zum einen verweigert er einen Teil der für das bezahlte Geld versprochenen Gegenleistungen; damit wird er vertragsbrüchig. Und zum anderen verhält er sich treuwidrig, da die Mitglieder im Vertrauen auf die Statuteninterpretation des FCZ auf eine doppelte Mitgliedschaft verzichtet haben.

Aus diesen Gründen müssten die Saisonkarteninhaber wohl selbst in dem Fall ein Stimmrecht erhalten, wenn ein solches wirklich statutenwidrig wäre; Treu und Glauben geht insoweit m.E. vor. Schliesslich wäre es der Fehler des FCZ gewesen, dass er gegen die Statuten verstossen hat; einen eigenen Statutenverstoss kann man aber nicht zum Nachteil von anderen und zum Vorteil von sich selbst verwenden.

Diese Frage stellt sich aber wie gesagt gar nicht, denn es ist - wie oben dargelegt - in keiner Weise statutenwidrig, dass die Käufer des Kombis "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" stimmberechtigte Mitglieder sind.

Der FCZ begibt sich also auf juristisches Glatteis. Eine Anfechtungsklage - legitimiert ist dazu jeder Saisonkarteninhaber, dem das Stimmrecht abgesprochen wird - hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.
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porrropoopooo..
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Beitragvon porrropoopooo.. » 08.03.08 @ 16:53

Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

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flo
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Beitragvon flo » 08.03.08 @ 17:00

porrropoopooo.. hat geschrieben:Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

Korrekt.

Wenn einem Saisonkarteninhaber das Stimmrecht verweigert wird, so kann dieser sowohl die Aberkennung des Stimmrechts als auch einen allfälligen Statutenänderungsbeschluss der GV gerichtlich anfechten.

Die Erfolgschancen wären wie gesagt sehr hoch, denn der FCZ handelt offensichtlich rechtswidrig.
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porrropoopooo..
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Beitragvon porrropoopooo.. » 08.03.08 @ 17:26

flo hat geschrieben:
porrropoopooo.. hat geschrieben:Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

Korrekt.

Wenn einem Saisonkarteninhaber das Stimmrecht verweigert wird, so kann dieser sowohl die Aberkennung des Stimmrechts als auch einen allfälligen Statutenänderungsbeschluss der GV gerichtlich anfechten.

Die Erfolgschancen wären wie gesagt sehr hoch, denn der FCZ handelt offensichtlich rechtswidrig.


Okay danke, dann sollten alle denen was drah liegt und zeit haben sich dort blicken lassen, wenn ja allen das stimmrecht verweigert wird könnte man sich ja auch zusammen tun.

Naja schaade verarscht uns der verwaltungsrat, mit solchen stellungsnahmen.

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Maloney
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Beitragvon Maloney » 08.03.08 @ 17:54

Habe dem FCZ eine Mail geschickt in dem ich eine Stellungsnahme zu den offenen Fragen fordere.

So oder so: Ich werde am Montag, dem 31. März 2008, trotzdem vor Ort sein und versuchen mein Recht auf Einlass in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe möglichst viele von euch werden dies auch tun!

Irgendwann ist einfach fertig lustig. Wir können uns nicht wieder und wieder und wieder von diesen Herren verarschen lassen!

Fussball gehört allen! Die Fans sind der Verein!

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punto1
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Beitragvon punto1 » 08.03.08 @ 17:58

Samstag, 8. März 2008 , VR

Stellungnahme zum Artikel im Tages-Anzeiger vom 8. März 2008


Mit der Überschrift „FCZ-Mitglieder sollen sich selber entmündigen“ schreibt der Tages-Anzeiger vom 8. März 2008 über die bevorstehende ordentliche Vereins-Generalversammlung des FC Zürich. Dieser Artikel beinhaltet wesentliche faktische Fehler und wurde in Unkenntnis der Faktenlagen und ohne Rücksprache mit dem Vorstand des FCZ publiziert. Der im Artikel geäusserte Vorwurf, die Mitglieder würden entmündigt ist falsch, ebenso die Behauptung, die Führung des FC Zürich nehme ihre Fans nicht ernst. Das Gegenteil ist der Fall, gerade weil wir auf unsere Fans zählen, wollen wir an der GV eine Statutenänderung einführen, welche ihre Rechte stärkt und das Aufnahmeprozedere vereinfacht. Selbstverständlich behalten auch sämtliche eingetragenen Mitglieder ihre bisherigen und Rechte und Pflichten.

Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden. Eine genaue Prüfung der Statuten durch die neue Clubleitung hat nun aber ergeben, dass diese automatische Aufnahme in den Statuten gar nicht vorgesehen und damit auch rechtswidrig war und immer noch wäre. Vielmehr verlangen die Statuten, dass eine Mitgliedschaft einzeln schriftlich beantragt werden muss. Die bisherige Aufnahmepraxis von Saisonkarteninhabern kann deshalb rein juristisch nicht weitergeführt werden. Deshalb will der Vorstand die bisher umständliche Vorschrift durch eine vereinfachte und kundenorientierte Lösung ergänzen.

Die neue Lösung sieht vor, dass nebst den bisherigen Kategorien (Aktivmitglied, Passivmitglied, Lizenzspieler, Ehrenmitglieder, Junioren) neu die Kategorie „FCZ-Member“ geschaffen wird. FCZ-Member wird automatisch, wer eine Saisonkarte erwirbt. Diese Mitgliedschaft berechtigt zu diverse Einkaufsvergünstigungen in verschiedenen Läden und Geschäften. Selbstverständlich kann auch unter den neuen Statuten ein FCZ-Member zuhanden des Vorstandes einen schriftlichen Antrag auf Einzel-mitgliedschaft (Passivmitglied) stellen, die das Stimm- und Wahlrecht garantiert. Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.
Die Fussball-Liga verlangt, dass ein Club der Super-League in der rechtlichen Form einer Aktiengesellschaft zu führen ist. Der FCZ wird deshalb finanziell und operativ durch die Betriebsgesellschaft FC Zürich AG geführt. Dadurch übernehmen die Mitglieder des Verwaltungsrates auch eine weitreichende Haftungsverantwortung. Es war bereits in der Vergangenheit üblich, dass der Verwaltungsrat der Betriebsgesellschaft und der Vorstand des Vereins FC Zürich in Personalunion gewählt wurden. Für eine effiziente und strategiekonforme Führung unseres Fussballclubs ist diese Personalunion sinnvoll und unumgänglich, weil damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Mit der vorgesehenen Statutenänderung soll diese Praxis statutarisch verankert werden, um dem Verein damit auch die Gewähr einer einheitlichen Ausrichtung und zusätzlicher Stabilität zu verschaffen.

Der FC Zürich bedauert, dass durch diesen Artikel im Tages-Anzeiger ein falsches Bild über die Hintergründe und Ziele dieser Statutenänderung vermittelt worden ist.

Der Verwaltungsrat des FC Zürich

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Maloney
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Beitragvon Maloney » 08.03.08 @ 18:04

punto1 hat geschrieben:Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.

Um das geht es ja!


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