Statutenänderungen FCZ

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Mitch Buchannon
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Beitragvon Mitch Buchannon » 08.03.08 @ 16:19

langsam, aber sicher reichts.
hätte der tagi den artikel nicht abgedruckt, hätten wir nie etwas davon erfahren. und jedes mal, wenn etwas neues aufgedeckt wird, versucht man sich auf eine jämmerliche art und weise zu rechtfertigen. ich bin gar nicht mehr wütend, sondern einfach nur mehr enttäuscht. das mit den saisonkarkten und der mitgliedschaft war ja dann die reinste verarschung.
wenn jetzt noch einer versucht canepa zu verteidigen, dann muss der wohl bergauf bremsen, wenn dummheit schnell machen würde.
und wer glaubt canepa sei alleine schuld, der irrt. schönen dank auch an rene.

lasst euch doch nicht blenden, von der heuchlerischen art und weise, wie man versucht uns weiss zu machen, es ist doch alles nicht so schlimm.
jetzt muss endlich mal eine reaktion folgen!
blau und wiis, das isch da priis


porrropoopooo..
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Beitragvon porrropoopooo.. » 08.03.08 @ 16:32

fischbach hat geschrieben:
züribymike hat geschrieben:Weiss jemand wie das früher bei der letzten GV war? eigentlich geht es ja nicht, dass eine Rechtspraxis (Zutritt der Saisonkarteninhaber zur GV) einfach geändert wird, ohne dass die Mitglieder etwas dazu zu sagen haben.


Bis jetzt (also auch an der letzten GV) hatten Saisonkartenbesitzer keinen Zutritt zur GV, dafür musstest du zusätzlich Vereinsmitglied sein. Wenn der VR schreibt: "Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden." - Dann bedeutet "bis anhin" erst seit diesem Sommer.


Und das heisst ich als einfachen Jahreskartenbesitzer habe doch stimmrecht oder? sie schreiben ja was von rechtswidrig, aber kann das eifach so beschlossen werden das wird (jahrenkartenbesitzer -passivmitglieder) jetzt eifach keine passivmitglieder mehr sind und keinen zutritt haben?

blicke nicht so ganz durch..

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züribymike
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Beitragvon züribymike » 08.03.08 @ 16:33

Was ich äusserst undemokratisch finde, ist Artikel 20, e) den Mitgliedern bleibt noch die Wahl der Revisionsstelle, der Vorstand, Vizepräsi und Präsi werden nicht mehr von der GV gewählt.
Wie Herr Canape ist das zu erklären?
din Vater "Gits eigentlich es seilbähnli vom attika über zu de sexboxene, mer müesst ja nur gschnäll über d'gleis..."

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flo
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Beitragvon flo » 08.03.08 @ 16:45

fcz.ch hat geschrieben:Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden. Eine genaue Prüfung der Statuten durch die neue Clubleitung hat nun aber ergeben, dass diese automatische Aufnahme in den Statuten gar nicht vorgesehen und damit auch rechtswidrig war und immer noch wäre. Vielmehr verlangen die Statuten, dass eine Mitgliedschaft einzeln schriftlich beantragt werden muss. [...] Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.

Diese Sichtweise ist juristisch schlechterdings unhaltbar.

Von einer "automatischen Aufnahme" kann überhaupt keine Rede sein. Vielmehr hat jeder Saisonkartenbesitzer beim Verein "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" beantragt, woraufhin der Verein diese Anträge einzeln angenommen hat. Damit wurde den Statuten vollumfänglich Genüge getan.

Das hat bislang auch der FCZ so gesehen - völlig zu Recht. Die Mitglieder (d.h. die Saisonkarteninhaber) haben sich darauf verlassen und bewusst keine "doppelte" Mitgliedschaft gelöst - wozu auch? Schliesslich haben sie ja den Mitgliederbeitrag über das Kombi "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" bereits bezahlt.

Die Saisonkarteninhaber haben also für das Stimmrecht bezahlt, und sie haben sich darauf verlassen, dass sie stimmberechtigt sind. Nun plötzlich soll das alles nicht mehr gelten. Der FCZ verhält sich damit in doppelter Weise rechtswidrig. Zum einen verweigert er einen Teil der für das bezahlte Geld versprochenen Gegenleistungen; damit wird er vertragsbrüchig. Und zum anderen verhält er sich treuwidrig, da die Mitglieder im Vertrauen auf die Statuteninterpretation des FCZ auf eine doppelte Mitgliedschaft verzichtet haben.

Aus diesen Gründen müssten die Saisonkarteninhaber wohl selbst in dem Fall ein Stimmrecht erhalten, wenn ein solches wirklich statutenwidrig wäre; Treu und Glauben geht insoweit m.E. vor. Schliesslich wäre es der Fehler des FCZ gewesen, dass er gegen die Statuten verstossen hat; einen eigenen Statutenverstoss kann man aber nicht zum Nachteil von anderen und zum Vorteil von sich selbst verwenden.

Diese Frage stellt sich aber wie gesagt gar nicht, denn es ist - wie oben dargelegt - in keiner Weise statutenwidrig, dass die Käufer des Kombis "Saisonkarte plus Mitgliedschaft" stimmberechtigte Mitglieder sind.

Der FCZ begibt sich also auf juristisches Glatteis. Eine Anfechtungsklage - legitimiert ist dazu jeder Saisonkarteninhaber, dem das Stimmrecht abgesprochen wird - hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.
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Beitragvon porrropoopooo.. » 08.03.08 @ 16:53

Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

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flo
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Beitragvon flo » 08.03.08 @ 17:00

porrropoopooo.. hat geschrieben:Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

Korrekt.

Wenn einem Saisonkarteninhaber das Stimmrecht verweigert wird, so kann dieser sowohl die Aberkennung des Stimmrechts als auch einen allfälligen Statutenänderungsbeschluss der GV gerichtlich anfechten.

Die Erfolgschancen wären wie gesagt sehr hoch, denn der FCZ handelt offensichtlich rechtswidrig.
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Beitragvon porrropoopooo.. » 08.03.08 @ 17:26

flo hat geschrieben:
porrropoopooo.. hat geschrieben:Also so wie ich dich verstehe Flo und auch gleicher Ansicht bin, habe ich Stimmrecht an de GV als Jahreskarten besitzer und sie müssen es anerkennen?

Korrekt.

Wenn einem Saisonkarteninhaber das Stimmrecht verweigert wird, so kann dieser sowohl die Aberkennung des Stimmrechts als auch einen allfälligen Statutenänderungsbeschluss der GV gerichtlich anfechten.

Die Erfolgschancen wären wie gesagt sehr hoch, denn der FCZ handelt offensichtlich rechtswidrig.


Okay danke, dann sollten alle denen was drah liegt und zeit haben sich dort blicken lassen, wenn ja allen das stimmrecht verweigert wird könnte man sich ja auch zusammen tun.

Naja schaade verarscht uns der verwaltungsrat, mit solchen stellungsnahmen.


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