Statutenänderungen FCZ

Diskussionen zum FCZ
Benutzeravatar
gelbeseite
ADMIN
Beiträge: 6140
Registriert: 15.06.06 @ 10:17

Beitragvon gelbeseite » 09.03.08 @ 10:53

#10 hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Auf alle Fälle. Wir sind Mitglieder und können und werden auf Einlass und Stimmrecht beharren.


Mir wäre lieber, wir würden dieses Einlass- und Stimmrecht schon vorgängig sicherstellen, falls nötig auf dem von flo beschriebenen Weg. Auf Auseinandersetzungen mit irgendwelchen Türstehern habe ich weniger Lust.


Wenn der FCZ mich nicht einlädt, dann werd ich es tun: Melde mich via eingeschriebenen Brief als Mitglied selber an die GV an. Wenn das jemandem nicht passt, ist der Ball wohl wieder beim FCZ..
Suedkurvler hat geschrieben:Ich habe gehört, dass FCZ-Hooligans morgen Abend an die Hombrechtiker Chilbi gehen, um dort gegen Rechtsradikale zu "schlegle".
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht.
Wer weiss mehr?


Charlie Brown
ich bin än mönch, sorry.
Beiträge: 13762
Registriert: 04.03.04 @ 19:09
Wohnort: Kreis 3

Beitragvon Charlie Brown » 09.03.08 @ 10:54

gelbeseite hat geschrieben:Wenn der FCZ mich nicht einlädt, dann werd ich es tun: Melde mich via eingeschriebenen Brief als Mitglied selber an die GV an. Wenn das jemandem nicht passt, ist der Ball wohl wieder beim FCZ..


Da beim FCZ administrativ alles so glatt läuft wird das ja kein Problem werden..hehe

so jetzt, alli uf Bern!
Sektion: gestrählt & gebügelt
Pro mehr Purzelbäume

Benutzeravatar
Herr Elsener
Beiträge: 5812
Registriert: 04.03.04 @ 10:03

Beitragvon Herr Elsener » 09.03.08 @ 11:07

es ist doch ganz einfach:

a) es gibt verschiedene arten von mitgliedschaften.
passiv mitglieder haben idr. kein stimmrecht. aber es muss in den statuten klar geregelt sein. im fall vom fcz macht es sinn, zwei arten von mitgliedern zu haben. wer will/ kann schon eine gv mit 6000 stimmberechtigten mitgliedern organisieren???

b) der fcz hat nun gemerkt, dass sie mit der einführung "Saisonkarte = mitgliedschaft" es unterlassen hatten, dies genau zu definieren. faktisch ist heute jedes mitglied auch stimmberechtigt. und dies war sicher nicht im sinne des erfinders.

c) nun wollten sie diesen stümperhaften fehler korrigieren. und auch hier machten sie wieder riesige fehler. statt aktiv zu informieren und zu erklären, wollten sie es "hinten rum" machen. klar, dass die fans empört reagieren und die presse das thema aufschnappt.

fazit:
ein unglaublich peinlicher fehler der fcz führung! eigentlich sollten ja gerade organisatorische und rechtliche dinge u.a. zu den kernkompetenzen der neuen führung gehören.
vielleicht sollten sich canapé und stritti etwas weniger mit dem sportlichen bereich beschäftigen und dafür mehr zeit in das management des vereins investieren.

Benutzeravatar
Maloney
Beiträge: 6409
Registriert: 22.05.07 @ 12:20

Beitragvon Maloney » 09.03.08 @ 11:35

Danke für dein Posting, Herr Elsener. Sehr gut zusammengefasst. Trotzdem möchte ich noch einige Punkt ergänzen:

Herr Elsener hat geschrieben:es gibt verschiedene arten von mitgliedschaften. passiv mitglieder haben idr. kein stimmrecht. aber es muss in den statuten klar geregelt sein.

Richtig. In den FCZ Vereinsstatuten steht im Art. 13 "Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichermassen stimm- und wahlberechtigt. " Dieser Artikel zeigt, dass laut Statuten KEINE Mitgleider ohne Stimmrecht vorgesehen sind. Das heisst somit ALLE Mitgleider sind wahl- und stimmberechtigt, egal was der FCZ schreibt. Er kann die Vereinsstatuten nicht im Alleingang abändern.

Herr Elsener hat geschrieben:wer will/ kann schon eine gv mit 6000 stimmberechtigten mitgliedern organisieren???

Es wären ohne diese Hickhack bestimmt auch keine 6000 Personen gekommen. Es gibt wahrscheinlich ziemlich viele Leute die seit Jahren FCZ-Mitglied sind und noch nie an einer GV waren...

Herr Elsener hat geschrieben:nun wollten sie diesen stümperhaften fehler korrigieren. und auch hier machten sie wieder riesige fehler. statt aktiv zu informieren und zu erklären, wollten sie es "hinten rum" machen. klar, dass die fans empört reagieren und die presse das thema aufschnappt.

Man sollte zwar nie jemandem Böshaftigkeit vorwerfen, solange die Ursache auch einfach Dummheit sein kann. Aber langsam stelle ich mir schon die Frage: Kann man wirklich so blöd sein (vorallem in Anbetracht des beruflichen Hintergrundes einiger Führungspersonen...) oder steckt da vielleicht etwas anderes dahinter? Möge sich jeder sein Urteil selbst bilden...

Benutzeravatar
fat
Beiträge: 808
Registriert: 02.10.02 @ 20:09
Wohnort: zh

Beitragvon fat » 09.03.08 @ 12:25

Maloney hat geschrieben:Richtig. In den FCZ Vereinsstatuten steht im Art. 13 "Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichermassen stimm- und wahlberechtigt. " Dieser Artikel zeigt, dass laut Statuten KEINE Mitgleider ohne Stimmrecht vorgesehen sind. Das heisst somit ALLE Mitgleider sind wahl- und stimmberechtigt, egal was der FCZ schreibt. Er kann die Vereinsstatuten nicht im Alleingang abändern.
..


Fraglich ist ob jemand diese Fragen auf dem Rechtsweg klären wird - das dürfte aber der einzige Weg sein um an der GV ohne blessuren an den Türstehern vorbeizukommen. Einerseits müsste es einfach zu organisieren sein, das ein Teil dieser 6000 Mitglieder zusammen einen Anwalt finanziert der dies juristisch abklärt und entsprechende Massnahmen trifft.

Kommt es zu einem Rechtsspruch müsste man evtl. akzeptieren, dass wir hier wortklauberei betreiben, ein Mitglied eben nicht unbedingt ein Mitglied ist (tatsächlich erkenne ich eine gewisse Logik dasdem nicht so ist). Bei einem Verlauf in unserem Sinn, würde der FCZ wohl zu einem internationalen Vorbild in Sachen Selbstverwaltung durch die Fans werden ... d. h. die Südkurve könnte in Zukunft gleich selber darüber abstimmen ob man Sessel abmontiert oder so. Ob dann weiterhin jemand den ganzen Spass inkl. Transfers zahlt wäre eine andere Frage...

Wie aber schon geschrieben ... es handelt sich um einen riesen Lapsus. Wie der zerbrochene Krug wieder geflickt werden soll weiss niemand - wenn die Führung etwas gutmachen will, wäre zumindest angesat die Statutenänderung auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

12ter
Beiträge: 8
Registriert: 30.08.06 @ 13:25
Wohnort: Züri

Beitragvon 12ter » 09.03.08 @ 14:02

Wenn der FCZ vertragbrüchig worden wäre, welche konsequenzen muss ich als "Kunde" (gefällt mir gut , kundenorientierte Lösung..) gegenüber in betracht ziehen um zu meinem Recht zu kommen?

Bin sowiso entäuscht von eim Vorstand der mich VERARSCHEN will.

FIGHT BACK !!

Benutzeravatar
flo
Linker Verteidiger
Beiträge: 2558
Registriert: 23.09.02 @ 15:36
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitragvon flo » 09.03.08 @ 17:50

LongJoeSilver hat geschrieben:wie sicher bist du dir, dass einem einspruch gegen das uns vemeintliche entzogene stimmrecht "stattgegeben" wird?

95 Prozent.

Absolute Sicherheit gibt es in der Juristerei nie, denn es kommt ganz vereinzelt vor, dass Gerichte schlicht und einfach falsch entscheiden. Der vorliegende Fall scheint mir aber schon sehr, sehr klar zu sein.


LongJoeSilver hat geschrieben:kann man das schon vor der GV prüfen oder wird ein solches anliegen erst bei vorliegendem fall behandelt?

Grundsätzlich kann man das auch vor der GV prüfen lassen. Aus zeitlichen Gründen ist das aber nicht mehr realistisch. Deshalb bleibt nur die Anfechtung eines allfälligen Statutenänderungs-Beschlusses.
SchwarzRotGold


Zurück zu „Fussball Club Zürich“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: BadwannePirat, johnny, pluto, spitzkicker, Taschendieb, yellow und 617 Gäste