Polizist schoss aus 8 Metern – Fan erblindet
Bei Krawallen nach dem Spiel FCB - FCZ vom April 2016 verlor ein unbeteiligter FCB-Fan wegen eines Gummigeschosses ein Auge. Nun wurde bekannt wie es dazu kam..
Nach dem Abpfiff des Spiels des FCB gegen den FCZ vom 9. April 2016 kam es um den St-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen. Auf der Eventplattform wurden die Polizisten angegriffen - neun wurden beim Einsatz verletzt. Ein unbeteiligter FCB-Fan wurde dabei von einem Gummigeschoss im Gesicht getroffen. Er erblindete in der Folge auf dem rechten Auge. Die Ausschreitungen verlagerten sich weiter zum Joggeli-Parkplatz. Die Fans demolierten Polizeiautos. Der Sachschaden betrug ingesamt rund 200'000 Franken.
Nach dem Abpfiff des Spiels des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April 2016 kam es beim St.-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen: Randalierer bewarfen Polizisten auf der Eventplattform hinter der Muttenzerkurve mit Gegenständen wie Flaschen und Petarden. Ein Polizist wurde von Chaoten spitalreif geprügelt. Bei den Ausschreitungen wurden neun Polizisten verletzt, mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt oder angezündet und zwei Krawallanten festgenommen.
Auch ein FCB-Fan wurde bei den Ausschreitungen verletzt. Das «Regionaljournal» von SRF hat nun Einsicht in die Einstellungsverfügung des Verfahrens erhalten, die Details zum Fall enthält. Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der von der Staatsanwaltschaft als «friedlicher Matchbesucher» bezeichnet wird, verlor nach dem Spiel seine Freunde und geriet als Unbeteiligter in die Krawalle. Dabei traf ihn ein Gummigeschoss im rechten Auge und verletzte ihn so stark, dass er auf dem Auge erblindete.
Aus acht Metern Entfernung geschossen
Das Opfer klagte daraufhin gegen den Polizisten, der das Gummischrot abfeuerte – ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Laut der Verfügung hatte der angeklagte Polizist nach dem Abpfiff den Auftrag erhalten, sich mit seinen Kollegen auf die Eventplattform zu begeben. Dort wurden sie von einem Mob angegriffen und mit Gegenständen beworfen. Ein Polizist wurde gar die Treppe hinuntergestossen.
Daraufhin habe der Beamte im Mittelpunkt des Falls Gummischrot eingesetzt. Er habe dabei auf die Treppe gezielt, damit möglichst niemand zu Schaden komme. Der Polizist habe aus acht Metern Entfernung geschossen. Dabei schreibt die Polizei einen Abstand von mindestens 20 Metern vor – es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Dabei traf ein Geschoss das Opfer im Gesicht.
Polizist habe aus Notwehr gehandelt
Da der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, kann ihm laut Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Er habe sich und seine Kollegen schützen wollen – dass er dabei einen Unbeteiligten treffen würde, sei sehr unwahrscheinlich gewesen. Da er verhältnismässig gehandelt habe, wurde das Verfahren im Januar 2017 eingestellt.
«Das Opfer hat Beschwerde gegen das Einstellungsverfahren eingereicht. Diese wurde jedoch wieder zurückgezogen», sagt Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage von 20 Minuten. Weitere Details zum Opfer könne er nicht geben.
Die Polizei hält es derweil nicht für notwendig, beim Einsatz von Gummischrot über die Bücher zu gehen: Da in diesem Fall eine rechtskräftige Einstellungsverfügung vorliege, «gibt es für die Polizeileitung keinen Grund, etwas an der Einsatzdoktrin zu ändern», so Polizei-Sprecher Martin Schütz.
Q:http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/21453017
Also.. auch ohne ein Polizei-Freund zu sein, muss jedem klar sein, dass der lange Arm des Gesetzes nun einmal mit Gummi, Wasser, Tränengas etc. auf einen eskalierenden Mob, Randalierer und Gewalttäter vorgeht. Daran kann man auch kaum etwas aussetzen. Klar, gegen Fussballfans finde ich es auch unangenehm, bei einem Nazi-Mob würde ich es aber befürworten. Somit kann ich es Herr und Frau Schweizer auch nicht verübeln, wenn sie dieses Vorgehen gegen Fussballanhänger befürworten.
Aber: Es kann doch nicht angehen, dass ein erwiesenermassen unbeteiligter Fan sein Augenlicht verliert und KEINE Chance auf Genugtuung, Schadenersatz oder ähnliches hat!! Wo sind wir denn hier?? Viele von uns sind vermutlich auch schon in einen Kessel oder sonstige Ausschreitungen (nicht nur Fussball, auch Demos etc.) geraten und wissen, dass man nicht in jedem Fall einfach "weggehen" kann. Mir kommen Zweifel am Rechtsstaat, wenn ein Polizist mutwillig und vorsätzlich die vorgeschriebenen Mindestabstände etc. missachtet und eine unbeteiligte Personen schwerstens verletzt. Auch wenn wir sonst zum Glück keine amerikanischen Verhältnisse in der Schweiz haben, in den USA wären hier wohl Schmerzensgelder in Millionenhöhe geflossen.
Was ich sagen will: Ich kreide unserem Rechtsstaat einmal mehr an, dass es offenbar keine Chance gibt, die Polizei und ihre Köpfe mit rechtlichen Mitteln für ihr Fehlverhalten dranzukriegen. Es zeigt mir wieder einmal: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Einige sind allerdings etwas gleicher...