Beitragvon Soccerlove » 17.05.08 @ 14:31
Fackelwerfer kommt mit einem blauen Auge davon
Ein Zürcher, der eine brennende Fackel in eine Gruppe von Basler Fussballfans geworfen hat, ist mit 45 Tagessätzen bestraft worden. Damit kam er gut weg.
Von Liliane Minor
Zürich. – Die Szene hat sich nicht im Fussballstadion, sondern auf offener Strasse ereignet, kurz vor dem Spiel GC - Basel, im August 2007. FCB-Fans griffen beim Escher-Wyss-Platz eine Gruppe von GCAnhängern an – mitten drin der heute 22jährige Angeklagte. Die Basler, klar in Überzahl, rannten den Zürchern nach, warfen brennende Phosphorfackeln. Eine davon landete vor den Füssen des Angeklagten. Der packte die Fackel und schleuderte sie kurz entschlossen zurück in die Basler Gruppe. Die Szene wurde von der Polizei gefilmt, der junge Mann angezeigt. Vor einigen Monaten hat er dafür bereits ein Rayonverbot sechs Stunden vor und nach Fussballspielen kassiert. Es gilt bis nach der Europameisterschaft.
Nur wegen Landfriedensbruch
Gestern stand er nun vor dem Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht. Ja, er habe die Fackel geworfen, gab er zu: «Aber nicht gezielt. Ich habe sie einfach geworfen, damit ich davonrennen konnte.» Er sei eigentlich nur zufällig dort gewesen, habe mit Freunden etwas getrunken. Da sei die Gruppe unvermittelt angegriffen worden: «Die Basler hätten eigentlich gar nicht dort sein dürfen. Aber die Polizei hat nichts getan, hat uns nicht geholfen.» Der Richter liess das Argument der Notwehr indes nicht gelten. «Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, einfach davonzugehen », hielt er dem Angeklagten vor. «Ja, das stimmt», räumte dieser ein, «aber irgendwann ist es mir zu blöd geworden, ständig davonzurennen.» Wegen Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Vermummungsverbot brummte der Richter dem Informatiker, der bereits wegen einer Schlägerei in Ulm vorbestraft ist, 45 Tagessätze zu 100 Franken auf. Das ist eine verhältnismässig hohe Strafe für den eingeklagten Tatbestand – üblich sind bei Landfriedensbruch 10 bis 15 Tage. Der Richter argumentierte damit, dass ein Fackelwurf in eine Gruppe von Menschen «sehr, sehr gefährlich» sei.
Trotzdem ist der junge Mann mit einem blauen Auge davongekommen, weil er bloss wegen Landfriedensbruch angeklagt worden ist. Damit ist die einfache Teilnahme an einer gewalttätigen Zusammenrottung gemeint. Mit anderen Worten: Der Zürcher ist nicht für den Fackelwurf bestraft worden, weil dieser Tatbestand überhaupt nicht eingeklagt wurde. Wäre der Mann zusätzlich zum Landfriedensbruch beispielsweise wegen versuchter Körperverletzung unter Einsatz eines gefährlichen Gegenstands angeklagt worden, hätte ohne weiteres eine mehr als doppelt so hohe Strafe verhängt werden können.
Höhere Strafandrohung bei FCZ-Fans
Zum Vergleich: Gegen die FCZ-Fans, die vor zwei Wochen im Basler St.-JakobsStadion mehrere dieser über 1000 Grad heissen Fackeln in den Sektor der FCBFans geworfen haben, läuft eine Untersuchung wegen Gefährdung des Lebens. Dieses Delikt wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Nachbemerkung: Vor der Gerichtsverhandlung gestern betonte der Angeklagte den Medien gegenüber, er sei gar nicht GC-, sondern FCZ-Fan. «Ich habe einfach ein paar Kollegen, die für GC sind.»
Q: Tages-Anzeiger vom 15.05.08
Letzter Satz ist interessant. Hobby-Prügler?