Eigentlich erstaunlich, dass in diesem Forum kein Thread zum Thema "Fansicht" existiert. Ich eröffne hiermit mal einen, da ich den "KnappDaneben"Thread nicht vermischen möchte. Updates werden zwar jeweils ins alte Forum gepostet, doch bezweifle ich, dass dies noch allzu viele lesen.
Was ist FANSICHT?
Seit einigen Jahren, insbesondere seit dem Zuschlag zur Durchführung der Euro 2008, bemühen sich Fussballverband und Liga in der Schweiz um den Anschluss an den europäischen Spitzenfussball. Dies soll in erster Linie durch Neubau und Modernisierung der Fussballstadien, nicht zuletzt aber auch durch Zähmung des heutigen Fussballpublikums geschehen. Fans, die sich in ihren Kurven aktiv für eine lebendige Stadionatmosphäre einsetzen, werden von Klubs und Verbandsfunktionären in gute und schlechte, kreative und destruktive, gewalttätige und friedliche, richtige und falsche eingeteilt. Mit dieser Grenzziehung geht eine Pauschalisierung weiter Teile der Fanszene einher, die oft genug unschuldige und willkürliche Opfer produziert. Ausschreitungen in und um Stadien, aber auch nur geringe Regelverstösse werden zum Anlass genommen, die Repressionsschraube anzuziehen, die Stadionverbotspraxis noch härter anzuwenden und aktive Fans grundsätzlich als verdächtig anzusehen. FANSICHT hat zum Zweck, den repressiven Weg von Verband und Liga zu beobachten, Missstände zu benennen und die Geschichten hinter den Stadionverboten zu erzählen. FANSICHT ist dafür auf die Mithilfe all jener angewiesen, denen etwas an einer lauten, ungestümen und ausgelassenen Atmosphäre in Fussballstadien liegt. Nichts gegen Sitzplätze, aber stehen ist gesünder!
Was will FANSICHT?
Seit dem 1. Januar 2007 bedeutet ein Stadionverbot nicht mehr ausschliesslich, keine Fussballspiele mehr besuchen zu dürfen. Mit den neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) kann jemand mit Stadionverbot nun auch direkt in der Hooligan-Datenbank HOOGAN landen. Ein Stadionverbot, ausgesprochen von einem privaten Veranstalter, ist ein Fakt, seine Erteilung wird von keiner juristischen Stelle geprüft. Es besteht deswegen auch keine festgeschriebene Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Es braucht ein Schiedsgericht für Stadionverbote!
Wer einmal in HOOGAN registriert ist, bleibt lange drin. Der Eintrag wird frühestens drei und spätestens zehn Jahre nach Ablauf der zuletzt verfügten Massnahme gelöscht (es sei denn, die Massnahme wird richterlich aufgehoben). Unter diesen Umständen ist beim Erteilen von Stadionverboten mit höchster Sorgfalt vorzugehen. Ausserdem muss die Swiss Football League ein unabhängiges Schiedsgericht einrichten, das mit Stadionverbot belegten Fans die Möglichkeit gibt, ihren Fall nach rechtsstaatlichen Kriterien beurteilen zu lassen. In diesem Schiedsgericht müssen auch Fanarbeitende und Fanvertreter Einsitz halten.
Stadionverbote nicht einfach hinnehmen!
FANSICHT sammelt Beispiele von Stadionverboten, die belegen, dass die Sorgfaltspflicht beim Erteilen von Stadionverboten oft verletzt wird. FANSICHT nimmt in diesen Fällen, sofern möglich, Kontakt zur zuständigen Stelle auf, macht den Fall auf fansicht.ch öffentlich und versucht auf diese Weise, zusammen mit dem betroffenen Fan eine Neubeurteilung des Stadionverbots zu erwirken bzw. Einblick zu gewähren in seltsame Stadionverbotspraktiken.
Weiter sollen unsere Beispiele Mut machen, ein als ungerecht empfundenes Stadionverbot nicht einfach hinzunehmen. Wurde man Opfer einer Verwechslung oder einem kollektiv oder willkürlich verhängten Verbot, ist es wichtig und oft lohnenswert, sich dagegen zu wehren. In solchen Fällen will FANSICHT die nötige Hilfe leisten und die wichtigsten Kontakte herstellen.
http://www.fansicht.ch/