Nebst den zu hohen Ticketpreisen hat die Zürcher Südkurve zur Zeit noch weitere Sorgen: In der letzten Woche wurden die ersten Rayonverbote gegen Leute aus unseren Reihen ausgesprochen. Das Zustandekommen und die Gründe für diese Massnahmen bekräftigen unser Unbehagen gegenüber dem „Hooligan- Gesetz“ und bestätigen, dass dieser Erlass der Willkür Tür und Tor öffnet. Ein Fall eines betroffenen FCZ Fans scheint dabei derart skandalös, dass sich eine Information der Öffentlichkeit und vor allem der FCZ Fan Gemeinde geradezu aufdrängt:
An der Meisterfeier vom 24.5.2007 filmte der Betroffene FCZ Fan, der mit Ausschreitungen nie etwas zu tun hatte, den Marsch der FCZ-Fans durch den Kreis 4. 2 Mitarbeiter des Schweizer Fernsehens, welche an diesem Tag für die Sendung „Schweiz Aktuell“ unterwegs waren, bezichtigen ihn an diesem Abend ihre Kamera zerstört zu haben und zeigten ihn wegen Sachbeschädigung (der Schaden betrug zwischen 400 und 500 Franken) an. Der Betroffene Fan gesteht, den Kameraleuten abgeraten zu haben, den Marsch zu filmen, weil dies einige Fans verärgern könnte. Er beteuert allerdings bis heute seine Unschuld bezüglich der Sachbeschädigung. Ein Schuldspruch liegt bis zum heutigen Tag nicht vor!
Letzte Woche, also 3 Monate nach diesem Vorfall, erhält der Betroffene ein Schreiben von der Stadtpolizei Zürich. Inhalt: Ein Rayonverbot, welches jeweils 6 Stunden vor bis 6 Stunden nach Sportveranstaltungen gilt. Was mit „Sportveranstaltungen“ gemeint ist, geht aus dem Brief nicht eindeutig hervor. Umfasst dieser Begriff lediglich alle FCZ Spiele? Oder gilt das Rayon-Verbot auch während GC und gar ZSC Spielen (das Hallenstadion zählt ebenfalls zu den verbotenen Rayons)? Und Anlässe wie „Weltklasse Zürich“ sind ja ebenfalls Sportveranstaltungen… Die Rayons schliesslich umfassen neben dem Hallenstadion und fast ganz Örlikon auch die gesamte Innenstadt (der HB, das Central, das Niederdorf, das Bellevue, das Seebecken), das Gebiet rund um den Letzigrund sowie den Bahnhof Altstetten.
Im schlimmsten Fall würde dies bedeuten, dass der Betroffene während einem Jahr (so lange dauert das Rayonverbot) nicht nur auf sämtliche FCZ Spiele sondern auch auf den Ausgang in der Zürcher Innenstadt verzichten muss (irgendein Spiel – Eishockey oder Fussball- wird an jedem Wochenende in Zürich stattfinden), was eine schwerwiegende Einschränkung der Bewegungsfreiheit bedeutet.
Ein Strafverfahren wegen 400 – 500 Fr. Sachbeschädigung ist das eine. Rein rechtlich gibt es daran nichts auszusetzen. Dass gegen den Betroffenen ein Rayonverbot verhängt wurde, ohne dass dessen Schuld erwiesen ist, ist jedoch unhaltbar! Der Fall zeigt, wie einfach durch die neuen Gesetze ein normaler Fan ohne richterliche Verurteilung kriminalisiert werden kann.
Doch damit nicht genug: Der Betroffene reist mit den FCZ Fans nach Aarau, entschliesst sich aber aufgrund der jüngsten Ereignisse, nicht ins Brügglifeld zu gehen. Er hält sich vor der FCZ Kurve mit 3 Personen auf, die ein Stadionverbot haben (keiner davon wegen einem Gewaltvergehen). Vor dem Stadion wird er zusammen mit den anderen von der Aarauer Polizei kontrolliert und weg gewiesen, der Fanbeauftragte Peter Bürki sichert den Polizisten jedoch zu, dass von den 4 Personen keinerlei Gefahr ausgehe und die Sache scheint geklärt. Ein anwesender Zürcher Zivilpolizist mischt sich jedoch ein und ordnet an, alle Fans seien „sofort einzusacken“, was darauf auch geschieht. Auf dem Posten gibt’s noch ein Rayonverbot für die ganze Stadt Aarau. Begründung: „Aufenthalt beim Stadion Brügglifeld mit drei Personen, welche mit Stadionverbot belegt sind“ (genau so steht es in der polizeilichen Verfügung).
Der Betroffene hat gegen das Zürcher Rayonverbot beim Haftrichter Beschwerde eingereicht. In den nächsten Tagen wird ein Urteil erwartet.
ALLE FCZ FANS WELCHE EIN RAYONVERBOT ERHALTEN HABEN SOLLEN SICH UMGEHEND BEI DER SÜDKURVE MELDEN (igang3@suedkurve). DIE BESCHWERDEFRIST BETRÄGT IN DER REGEL NUR 10 TAGE!
www.suedkurve.ch