Wie die Stadtpolizei zu Daten über FCZ-Fans kam

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BigKahuna
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Beitragvon BigKahuna » 03.09.07 @ 12:24

BWIS = Fichenaffäre 2007/2008

Ende 80er-Jahre Fischenskandal (http://de.wikipedia.org/wiki/Fichenskandal). Was kam da v.a. von linker Seite...Nie wieder Schnüffelstaat, etc. Und definitiv auch vom Herrn Ledergerber und vielen anderen damals Beschnüffelten.

Und wie steht es heute damit?
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky


jambol
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Beitragvon jambol » 03.09.07 @ 15:05

Wie in anderen Ländern Europas, wird auch bei uns sukzessiv ein Polizeistaat montiert, jedoch fehlt im gegensatz zum resten Europas in unserem Land die konkrete Terrorgefahr als Legitimation, so muss halt ein anderes "Sicherheitsproblem" herangezogen werden. Es ist schon sehr fragwürdig wieso die Hooliganproblematik mit einem Staatsschutzgesetz geregelt wurde.
Zuletzt geändert von jambol am 03.09.07 @ 15:41, insgesamt 1-mal geändert.

skenderbegi
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Beitragvon skenderbegi » 03.09.07 @ 15:35

BigKahuna hat geschrieben:BWIS = Fichenaffäre 2007/2008

Ende 80er-Jahre Fischenskandal (http://de.wikipedia.org/wiki/Fichenskandal). Was kam da v.a. von linker Seite...Nie wieder Schnüffelstaat, etc. Und definitiv auch vom Herrn Ledergerber und vielen anderen damals Beschnüffelten.

Und wie steht es heute damit?


wenn man es politisch betrachtet sind jetzt deren söhne dran.....!!!

heute gilt es als chic im bürgerlichen-block sich zufinden ......

diese werben für weniger staat und mehr freiheit doch diese soll nur soweit gehen wie es diesen kreisen selbst nützt.....

hoffe die datenschützer werden sich betreffend diesem fall in balde einschalten und stellung dazu nehmen......
fcz 06-07

TRC
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Beitragvon TRC » 03.09.07 @ 15:57

von fansicht:

Die NZZ stellt im Wahlkampf jeden Tag einem Zürcher Nationalratskandidaten oder einer Nationalratskandidatin eine Frage. Am 25. August lautete sie:

Die Stadtpolizei Zürich hat 29 Personen verboten, sich vor, während und nach Fussballspielen im Gebiet der Fussballstadien, am Bahnhof und in der Innenstadt aufzuhalten. Es ist eine Massnahme aufgrund des neuen Hooligan-Gesetzes (…). Finden Sie das Verbot und das Einschränken der Freiheit dieser Personen richtig?
Die Antwort des Kandidaten: Ja, diese Massnahme ist richtig. Ich bin ein grosser Fussballfan, besuche regelmässig die Spiele des FCZ und der Schweizer Fussballnationalmannschaft und freue mich sehr auf die Europameisterschaft im eigenen Land. Wir müssen alles unternehmen, um uns als gute Gastgeber zu präsentieren. Echte Fussballfans und Familien mit Kindern, die Spiele besuchen, müssen sich sicher fühlen können. Darum haben diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, in und um die Stadien nichts verloren. Hooligans sind keine Fussballfans, sondern schaden dem Fussball. Und sie schränken mit ihrer Gewaltbereitschaft die Freiheit der anderen ein. Das ist inakzeptabel.

Von wem nun stammt die Antwort? «Alles unternehmen» für «echte Fans», damit sie «sich sicher fühlen», das will: Mario Fehr, SP. Erlaubt ist, was nicht stört.

FCBFAN
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Beitragvon FCBFAN » 03.09.07 @ 17:06

Es ist aber schon immer wieder komisch, dass die Verantwortlichen nichtmal die richtigen Bezeichnungen der Gruppen kennen....

Hooligans treffen sich nach dem Spiel, gehen aufeinander los und lassen unbeteiligte in Frieden....

Aber mitlerweile ist ja jeder mit Pyro in der Hand und auch die Chaoten die auf Polizei und andere normale Fans losgehen ein Hooligan.....

Betreffend unserer Kurve, ja wir können von Glück reden haben wir den B. Heusler als Vizepräsidenten... Ich möchte nicht wissen, wie es ohne ihn gekommen wäre.....

argus

Beitragvon argus » 03.09.07 @ 17:07

für einmal bin ich der gleichen Meinung wie Mario Fehr. Ein Fragezeichen setze ich hingegen zur Aktion der Polizei in Istanbul. Ist das rechtlich zulässig? und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Weiss das einer der Juristen hier im Forum?

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Rauchbombe
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Beitragvon Rauchbombe » 03.09.07 @ 17:09

argus hat geschrieben:für einmal bin ich der gleichen Meinung wie Mario Fehr. Ein Fragezeichen setze ich hingegen zur Aktion der Polizei in Istanbul. Ist das rechtlich zulässig? und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Weiss das einer der Juristen hier im Forum?


Bin zwar kein Jurist, aber ich denke das ist verboten (Datenschutzgesetz)
Zuletzt geändert von Rauchbombe am 03.09.07 @ 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
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