Beitragvon billy » 04.05.07 @ 10:21
Fall Muntwiler: Basels Hoffnung liegt in Lausanne
Der FC Basel hat wegen des 3:0-Forfait-Siegs des FCZ gegen St. Gallen ebenfalls Einspruch beim internationalen Sportgerichtshof eingereicht.
Kampflos will der FCB dem FC Zürich die am grünen Tisch gewonnenen Punkte nicht überlassen. Nachdem St. Gallen im Spiel beim FCZ Philipp Muntwiler trotz einer Sperre aus der 1. Liga eingesetzt hatte, ist aus dem 0:0 per Entscheid der Disziplinarkommission der Swiss Football League ein 3:0 für Zürich geworden. St. Gallen hat dagegen Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) eingelegt, der FCB, als Rivale des FCZ im Titelkampf ebenfalls direkt betroffen, schloss sich den Ostschweizern an und forderte «im Sinne eines sportlichen Wettbewerbs » die Rücknahme des Punktabzugs.
Die Zeit drängt
Entscheide des CAS dauern in der Regel etwa zwei Monate. Doch in akuten Fällen arbeiten die Richter schneller, und im vorliegenden Fall ist dies notwendig: Am 24. Mai endet die Meisterschaft, bis dahin muss spätestens klar sein, wie die Punkte verteilt werden. Um einen solchen Dringlichkeitsbeschluss durchzusetzen, braucht es das Einverständnis aller beteiligten Parteien. Der FC Zürich unterstützt das Vorgehen, er hat gemäss Generalsekretär und Klubanwalt Marcel Rochaix das entsprechende Formular unterzeichnet: «Es kann nur im Sinne aller sein, dass das Urteil so früh wie möglich gefällt wird.» Nach Eingang der Einsprachen benennt das CAS 3 Schiedsrichter, sobald diese bestimmt sind, kann der genaue Zeitplan vorliegen. Dies sollte Anfang nächster Woche der Fall sein, mit einem Entscheid wird von Insidern dann innert zwei Wochen gerechnet – dies wäre genau vor der letzten Runde der Fall. Gegen den Entscheid des CAS kann theoretisch beim Bundesgericht weiter geklagt werden, doch dieses Gremium richtet sich im Prinzip nach den Urteilen des CAS, falls dort keine offensichtlichen Verfahrensfehler unterlaufen sind.
3 Schiedsrichter aus 236 Richtern
Die 3 Schiedsrichter werden aus den 236 Richtern ausgewählt, die beim CAS mitarbeiten. Weil es sich um einen reinen Schweizer Fall handelt, werden nur die 21 Schweizer berücksichtigt, und da die beteiligten Klubs St. Gallen, Basel und Zürich sind, werden es wohl Deutschschweizer Juristen sein, die sich um den «Fall Muntwiler» kümmern. Ausgeschlossen sind Richter, die in irgendeiner Form mit den betroffenen Klubs verbunden sind.
Wagt man also ein Gedankenspiel, könnten sich die drei Richter nach Abzug der Westschweizer und Zürcher Juristen aus dem Berner Quintett beim CAS, Beat Hodler, Patrick Lafranchi, Corinne Schmidhauser, Bernhard Welten und Ralph Zloczower, rekrutieren – wobei Zloczower als Präsident des Fussballverbandes wegen möglicher Befangenheit wohl ausgeschlossen sein dürfte.
Quelle: tagi