28.05.2010, 17:29: http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stanic_ex-fussballer_fc_zuerich_unfall_grobe_verkehrsregelverletzung_1.5819613.html hat geschrieben:Ex-Fussballer Stanic muss zahlenNach Rückfall als Raser wird Geldstrafe vollzogen Der ehemalige Fussballprofi des FC Zürich, Kressimir Stanic, ist ein zweites Mal wegen Rasens verurteilt worden. Zwar kam er erneut mit einer bedingten Geldstrafe davon, doch nach dem Rückfall muss er die erste, letztes Jahr vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochene Strafe in Höhe von 12 000 Franken bezahlen.Marcel Gyr
Im Februar letzten Jahres war Stanic vom Bezirksgericht Zürich wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 12'000 Franken (100 Tagessätze zu 120 Franken) und einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Es war das Urteil für den Selbstunfall, bei dem er sich im September 2006 im Anschluss an ein Meisterschaftsspiel schwer verletzt hatte. Damals war Stanic mit 110 km/h statt der erlaubten 60 km/h und über 1,9 Promille Blutalkoholgehalt in einer Autobahnausfahrt eingangs Zürich in einen Findling geprallt.
Strafbefehl bereits rechtskräftigNur wenige Tage nach dem letztjährigen Urteil wurde Stanic in einem Autobahntunnel im Kanton Nidwalden erneut mit massiv überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Er befand sich auf dem Heimweg von einem Trainingslager im Tessin, das er als Trainer begleitet hatte. Frühmorgens fuhr er mit 132 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Das neue Strafverfahren wurde der Einfachheit halber an den Kanton Zürich abgetreten beziehungsweise an die von Jürg Boll geleitete Staatsanwaltschaft für schwere Verkehrsdelikte.
Dieses zweite Strafverfahren ist jetzt mit einem sogenannten Strafbefehl erledigt worden. Es kommt somit nicht noch einmal zu einer Gerichtsverhandlung. Bestraft wird Stanic erneut mit einer bedingten Geldstrafe, diesmal in der Höhe von 10'800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken), bei einer Probezeit von drei Jahren. Eine entsprechende Information von Carlo Häfeli, dem Verteidiger von Stanic, hat am Freitagnachmittag der Leitende Staatsanwalt Boll gegenüber NZZ Online bestätigt.
Immer noch beim FCZ angestelltGleichzeitig wird jetzt aber die erste bedingt ausgesprochene Geldstrafe widerrufen. Das bedeutet, dass Stanic die 12'000 Franken bezahlen muss. Laut Angaben von Rechtsanwalt Häfeli akzeptiert Stanic den Strafbefehl. Die Beschwerdefrist ist letzte Woche abgelaufen, das Urteil somit rechtskräftig. Sein Mandant wolle endlich einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen, sagt Rechtsanwalt Häfeli.
Der inzwischen 25-jährige Kressimir Stanic absolviert derzeit eine Handelsschule. Beim FC Zürich arbeitet er einerseits auf dem Büro und anderseits als Trainer der U-15-Frauen. Nach seinem schweren Unfall, bei dem ein Fuss zertrümmert wurde, musste er seine Fussballerkarriere frühzeitig beenden.