http://www.fansicht.ch/
Grundsätzlich gilt, dass Deltas, Stewarts, Broncos etc. nicht mehr Rechte als du haben. Sie dürfen die Stadionordnung durchsetzen, weil sie vom Stadionbetreiber damit beauftragt wurden. Wenn sie Dich bei einer Straftat erwischen, dürfen sie Dich festhalten und die Polizei rufen (wie jeder „Normalbürger“). Einen Ausweis verlangen oder dir Sachen abnehmen dürfen sie grundsätzlich nicht- allerdings sieht die Lage in Zusammenhang mit einem Spielbesuch ein wenig anders aus: Man stellt dich vor die Wahl: entweder du fügst dich der Hausordnung, das heisst du musst z.B. Sachen abgeben, die im Stadion unerwünscht sind - oder du verzichtest auf den Matchbesuch. Auch dürfen sie von Dir vor dem Eintreten eine ID verlangen und diese mit einer Stadionverbotsliste vergleichen- aufschreiben dürfen sie dabei allerdings nichts! Auch hier gilt: Du darfst dich weigern, die ID zu zeigen, doch musst du dann auf das Spiel verzichten. Wenn sie dich aufgrund einer Aktion (Fackel etc.) rausnehmen, dürfen sie keinen Ausweis verlangen, dafür ist die Polizei zuständig (siehe aber 4.1)!
top
4.4. Was sind deine Rechte?
Gegenüber dem Inhaber einer Datensammlung (Klubs, SFL, Polizeistellen) hast du das Recht, Auskunft darüber zu verlangen ob Daten über dich vorhanden sind, wozu diese Daten dienen, wer alles an der Sammlung beteiligt ist und ob Dritte die Daten bearbeiten.
Weiter hast du das Recht zu verlangen, dass unrichtige oder unbefugt gesammelte Daten gelöscht und allfällige Fehler berichtigt werden.
top
5.0. BWIS, VWIS, HOOGAN
Am 01. Januar 2007 sind die neuen Bestimmungen des Bundesgesetztes über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen mit der dazugehörenden Verordnung in Kraft getreten. Zentral ist zunächst die Einführung eines nationalen elektronischen Informationssystems (HOOGAN), im Volksmund Hooligandatenbank genannt. Fedpol hat dazu ein Bearbeitungsreglement erlassen, welches alle Details für die Erfassung regelt. Weitere Massnahmen sind der Erlass von Rayonverboten, Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen und präventiver Polizeigewahrsam.
Zurzeit läuft erst ein Versuchsbetrieb für die Kantone Basel, Bern, Genf und Zürich. Fedpol und die Zentralstelle Hooliganismus sind im Moment daran, alle aktuellen Stadionverbote aus diesen vier Kantonen daraufhin zu überprüfen, ob sie ins HOOGAN übernommen werden dürfen. Es ist noch nicht klar, wie viele Stadionverbote tatsächlich übertragen werden. Bereits laufen Diskussionen bei den Verantwortlichen der SFL, dass zu weinig Stadionverbote ins HOOGAN übernommen werden könnten und deshalb die Liga weiterhin auch mit ihrer umfassenderen Liste arbeiten will. Wir verfolgen die Entwicklungen und werden die Resultate unserer Recherchen so rasch als möglich ins Netz stellen. Im Moment scheint es noch zu früh, um beim Bundesamt für Polizei (fedpol) Einsichtsgesuche nach Datenschutzgesetz zu stellen, da sie dort noch nicht einmal alle Daten der Fans der vier erwähnten Kantone erfasst haben.