K 6 M hat geschrieben:argus hat geschrieben:wer für sich in Anspruch nimmt, gegen Gesetze zu verstossen (Sprengstoffgesetz) und laut rumplärrt, wenn andere vielleicht? rechtlich auf wackligen Beinen gehen, der ist einfach nur noch lächerlich.
Pyrotechnisches Material welches zu Unterhaltungszwecken produziert wurde, fällt nicht unter das Sprengstoffgesetz.
Wie Dieter schon geschrieben hat, einzig eine Zweckentfremdung (z.B. Seenotfackel) ist von diesem Gesetz betroffen.
Natürlich fällt auch pyrotechnisches Material unter das Sprengstoffgesetz, welches zu Unterhaltungszwecken produziert wurde, wenn dieses nicht so verwendet wird, wofür es produziert wurde. Wer z.B. eine 1. August Rakete in die Zuschauerränge feuert, kann sich nicht darauf berufen, dass Raketen für Unterhaltungszwecke gebaut seien. Feuert er diese ausserhalb des Stadions kontrolliert in die Luft, verstösst dies zumindest nicht gegen das Sprengstoffgesetz (sehr wohl aber gegen lokale Feuerwerksverbote, die aber nur Übertretungstatbestände sind).
An alle Hobby-Juristen: Ihr dürft das gerne bestreiten, an den Tatsachen änderts aber nichts.