Das Verwaltungsgericht hat die von zwei Anwohner-Gruppen erhobene Beschwerde gegen die Baubewilligung für das Hardturmstadion in Zürich abgewiesen.
(sda) Grund für die Beschwerde der Anwohner war der Schattenwurf des geplanten Stadions. Das Verwaltungsgericht hat, nachdem im Laufe des Verfahrens die Mängel der Baueingabe und -bewilligung behoben worden sind, der Bauherrschaft aber Auflagen auferlegt.
So muss sie laut Communiqué des Verwaltungsgerichts vom Freitag die Zustimmung der Stadt Zürich für den übermässigen Schattenwurf auf ein benachbartes städtisches Grundstück einholen. Ausserdem ist für den Eingriff in das Grundwasser eine Ausnahmebewilligung der kantonalen Baudirektion von Nöten.
Mit dem Entscheid des Gerichts ist der Bau des Stadions Zürich beim Hardturm einen Schritt näher gerückt. Den Anwohner-Gruppen steht nun noch der Gang ans Bundesgericht offen. Über den Weiterzug ihrer Beschwerde haben die Rekurrenten indes noch nicht entschieden. Man wolle zuerst das Urteil des Verwaltungsgerichts analysieren, heisst es in einem Communiqué.
Quelle NZZ Online[/b]