Florian hat geschrieben:Man würde meinen, dass Gerichte auch so etwas wie "Logik" anwenden würden bei ihren Entscheidungen. Wenn der 5. Bezirksrat gefehlt hat, dann könnte das ja einzig im Falle eines 2:2 Entscheids der anderen 4 einen Einfluss haben, aber wäre der Entscheid 2:2 gewesen, wäre die Beschwerde ja wohl nicht abgewiesen worden (ok, das ist jetzt eine Annahme von mir, kenne die "Unentschieden"-Regeln in diesem Fall nicht). Also sofern der Entscheid kein 2:2 war, macht der 5. Bezirksrat absolut keinen Unterschied und die Zurückweisung ist einfach komplett sinnlos und spielt nur wieder der Zeitverzögerungstaktik der ewigen Querulanten in die Hände.
Wenn es formell falsch war, kann ein Gericht nicht darüber hinwegsehen.
Ich frage mich eher, warum der Bezirksrat nicht weiss,
wann er beschlussfähig ist und wann nicht.