11. September 2007, 12:15
Auch CS und Stadt ziehen Schattenfrage vor Bundesgericht
Ist der Schattenwurf des geplanten neuen Zürcher Fussballstadions «übermässig»? Nach einer Anwohnergruppe werden auch die Stadion-Träger in Lausanne vorstellig.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte mit seinem Entscheid vom 29. Juni 2007 die Trägerschaft des Stadions Zürich dazu verpflichtet, vor Baubeginn «eine Zustimmungserklärung der Stadt Zürich für den übermässigen Schattenwurf auf ein benachbartes städtisches Grundstück sowie eine Ausnahmebewilligung der Baudirektion für den Einbau der Gebäudesohle unter den mittleren Grundwasserspiegel» beizubringen.
Beides möchte die Trägerschaft höchstrichterlich beurteilt haben. Den Schattenwurf auf das Nachbargrundstück erachte sie nämlich nicht als übermässig, erklärte Matthias Friedli, Sprecher der Trägerschaft.
Weitere Verzögerung wegen neuer «juristischer Schlaufe»
Und mit der Forderung nach einer Ausnahmebewilligung habe das Verwaltungsgericht bloss eine neue «juristische Schlaufe» geöffnet, sagte Spinner, Kommunikationschef des Hochbaudepartements. Dies verzögere das Projekt weiter.
Laut Spinner dürfte die Zustimmung der Stadt keine Probleme schaffen. Auf dem Areal könnten dereinst Wohnungen errichtet werden. Diese könnten aber durchaus etwas näher an der Limmat zu stehen kommen, so dass der Schatten des künftigen Stadions zwar die Gärten, nicht aber die Häuser treffe.
Neue Rekurse gegen «unnötige» Bewilligung möglich
Auch die Einholung eine Ausnahmebewilligung beim Kanton wäre laut Spinner an sich nicht problematisch. Der Aspekt Grundwasser sei bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt worden. Alle Vorinstanzen hätten dies anerkannt.
Die Anrufung der Lausanner Richter zu diesem Aspekt hat denn auch einen anderen Grund, wie Spinner ausführte: Gegen eine Bewilligung kann rekurriert und damit das ganze Projekt weiter verzögert werden.
Bundesgericht soll Bewilligungspflicht streichen
Dass mit einem solchen Rekurs zu rechnen sei, hätten die Anwohner bereits letzte Woche deutlich gemacht. Vom Bundesgericht erhoffe sich die Trägerschaft deshalb die Feststellung, dass eine Ausnahmebewilligung nicht nötig sei, sagte Spinner.
Generell habe sich aber nichts am Willen der Trägerschaft zur Realisierung des Stadions geändert, heisst es in der Mitteilung. Auch die Voraussetzungen seien die gleichen: Gegeben sein müsse eine rechtskräftige Baubewilligung und die Wirtschaftlichkeit des Komplexes, der das alte Hardturm-Stadion ersetzen soll. Neben dem Stadion soll dieser auch ein Einkaufszentrum umfassen.
Letzte Woche hatte bereits eine Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern mitgeteilt, sie ziehe den Verwaltungsgerichtsentscheid nach Lausanne weiter. Die übrigen Anwohner-Gruppierungen verzichteten dagegen auf einen Weiterzug.
cpm/sda