user gelöscht hat geschrieben:Regula Bürer hat dies so gesagt... also keine offizielle Begründung.
Sie wird die Begründung wohl nicht selber erfunden haben, sondern vom SFV übernommen, nehme ich mal an.
Swissinfo.org ist im Übrigen folgendes zu entnehmen: "Der FC Wil kann im Frühling die Finalrunde bestreiten. Die Nationalliga-Disziplinarkommission hat entschieden, dass die St. Galler bei den Verfehlungen von Ex-Präsident Andreas Hafen kein Verschulden trifft und hat Wil deshalb keine Punkte abgezogen."
In OR 55 II steht, dass die Organe (also z.B. das Präsidium) einer juristischen Person (z.B. eines Vereins) "die juristische Person sowohl durch den Aschluss von Rechtsgeschäften als auch durch ihr sonstiges Verhalten" verpflichten. Auf normales Deutsch übersetzt: Wenn der Präsident für den Verein einen Scheiss macht, muss der Verein dafür gerade stehen.
Das ist auch völlig logisch, denn wenn der SFV begründet, dass der Verein kein Verschulden treffe, so ist das eine völlig banale Aussage. Ein Verein ist nämlich gar nicht schuldfähig, ein Verein kann nicht "böse" sein. Schuldfähig sind nur die Repräsentanten eines Vereins, also insbesondere der Präsident. Darum wird ein Verschulden des Präsidenten nach schweizerischer Rechtsauffassung immer auch dem Verein angelastet.
Die Begründung zu diesem auch im Ergebnis fragwürdigen Entscheid ist daher nicht nur völlig unhaltbar, sondern schlicht abartig.
Der FCL tut gut daran, alle juristischen Möglichkeiten gegen den SFV auszuschöpfen. Wer einen dermassen stupiden Rechtsgegner hat, verfügt über sehr gute Gewinnaussichten.
Gruss Flo