Art. 16 Eintragung im HOOGAN- Informationssystem 1 In Anwendung von Art. 24a Abs. 2 BWIS muss eine der folgenden Voraussetzun- gen vorhanden sein, um Informationen über Personen, gegen die Massnahmen wie Stadionverbote oder Massnahmen nach den Artikeln 24b-24e verhängt worden sind, in das Informati...