egoistisch hoffe ich, dass uns (dem FCZ) die 2 Punkte erhalten bleiben. Objektiv glaube ich aber, dass wirklich das Reglement (und seine Auslegung) in diesem Falle unklar ist, und das bei Unklarheiten 'in dubio pro reo' im Zweifel für den Angeklagten gilt (also für den FC St.Gallen zu entscheiden ist)