Unter einer beidseitigen Option verstehe ich eine mögliche Verlängerung, wenn BEIDE Parteien zustimmen, Eine solche Option wäre völlig überflüssig: Wenn sowieso beide Parteien zustimmen, dann brauchst du dies gar nicht vorher vertraglich festzuhalten. Gruess, R Stimmt, daran habe ich nicht gedacht,...