zuerchergoalie hat geschrieben:Chewbacca hat geschrieben:zuerchergoalie hat geschrieben:Chewbacca hat geschrieben:zuerchergoalie hat geschrieben:Yekini_RIP hat geschrieben:Forza1896 hat geschrieben:Florian hat geschrieben:Forza1896 hat geschrieben:Alles richtig. Dennoch wäre ein IV nicht schlecht, um für Ausfälle speziell in der IV gerüstet zu sein. Gestern sind nochmal paar Spieler (aktuell vertragslos) auf den Markt gekommen. Vllt können wir da noch zuschlagen.
Als Härtefall-Verpflichtung wären jetzt nur noch Spieler möglich, die seit spätestens 30.6. vertragslos sind, wenn ich das richtig verstanden habe. Also wer gestern erst auf den Markt kam, kann frühstens im Winter wieder verpflichtet werden, daher denke ich, dass unser Kader jetzt bis Winter so bleiben wird wie es ist.
Deshalb bin ich jetzt mal gespannt, wie sich Marc Hornschuh schlagen wird, wenn er erstmals auf seiner eigentlichen Position in der Verteidigung eingesetzt werden dürfte gegen YB als Vertretung des gesperrten Kryezius...vielleicht überrascht er uns alle ja positiv...
Ok dann habe ich es falsch im Kopf gehabt. Dachte alle vertragslose Spieler können noch verpflichtet werden.
Aber wenn dem so ist, dann wird das natürlich nichts mit einer Verpflichtung dieser Spieler.
Ja aber es gibt noch genügend Spieler, die seit dem 30.06 vertragslos sind. Canepa hat dies ja auch angedeutet, dass man nach solchen Spielern noch Ausschau hält.
https://www.transfermarkt.ch/spieler/ve ... 0=Anzeigen
Glaube zwar, die Liste ist noch nicht vollständig angepasst...Boateng kam doch bei Lyon unter...:-)Darunter können insbesondere
Spieler fallen, deren letzter Arbeitsvertrag vor dem Ende der zurückliegenden Qualifikationsperiode abgelaufen ist oder aufgelöst wurde.
Die Qualifikation eines Spielers ist nur während den folgenden Qualifikationsperioden erlaubt: – vom Ende der Meisterschaft, aber frühestens vom 10. Juni bis zum 31. August
Versteh ich das jetzt komplett falsch oder gehören da nicht auch Spieler dazu, die den Vertrag aufgelöst haben / vertragslos geworden sind bis zum 31. August? Also z.B. auch ein Benito?
Die seit spätestens 30.6. Vertragslos sind = Alle welche vom 1.7. bis 31.8. den Vertrag auflösten etc. müssen bis im Winter warten.
Kurz gesagt, es gehen nur noch Spieler welche vor Juli schon Vertragslos waren. Oder habe ich das auch falsch verstanden?
Es heisst ja, Verträge die vor dem Ende der letzten Qualifikationsperiode abgelaufen sind. Die letzte Qualifikationsperiode geht doch bis am 31.08. wie es oben steht?
Wäre mit der zurückliegenden Qualifkationsperiode nicht die aus dem Jahr 2020 gemeint (bzw. die aus dem Winter 20/21)?
Aber eben, ich stehe wohl wie auch andere auf dem Schlauch. Bin auch nur ein Wookie, bei uns zuhause wird kein Fussball gespielt ;-)
Ich hätte jetzt gesagt, es geht bei dieser Regelung ja immer um die Situation nach einem Transferfenster und dann wäre doch die gestern abgelaufene Periode gemeint oder nicht? Kennt sich da jemand besser aus oder kann den Wortlaut besser deuten als wir? :-)
Das einfachste wäre es, wenn wir jetzt einfach einen Spieler wie ihn
https://www.transfermarkt.de/zanka/profil/spieler/52059
oder ihn
https://www.transfermarkt.de/vukasin-jo ... ler/264140
holen, dann wüssten wir, dass es noch möglich ist vertragslose Spieler (wo der Vertrag zum 01.07 oder später geendet hat) zu verpflichten ;-)