eifachöppis hat geschrieben:Porto hat geschrieben:Schliesst die Kaufoption eigentlich ein allfälliges Rückrufrecht Schaffhausens aus?
Solche Klauseln können nur von ausleihenden Vereinen in den Vertrag genommen werden, welche deutlich über dem Verein stehen, welcher an einem Leihgeschäft interessiert wird.
Würden wir z.B. Kramer an Schaffhausen ausleihen, dann könnten wir auf eine Rückruf-Klause bestehen und diese aktivieren, sollten plötzlich alle unserer Stürmer verletzungsbedingt in Mitten den Meisterschaft (Transferfenster geschlossen) verletzungsbedingt ausfallen.
Sorry dass ich mich einschalte: Die Funktionsweise war mir bekannt. Aber wieso sollten diese "Rückhol-Klauseln" nur einseitig möglich sein? Also z.B. Schaffhausen nicht auch einen Leihspieler zurückbeordern können, sofern KEINE Kaufoption besteht?