eifachöppis hat geschrieben:likavi hat geschrieben:camelos hat geschrieben:
Ah ja?
In Deutschland ist es auf jeden Fall nicht erlaubt.
Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach Ablauf der Ausleihe eine weitergehende vertragliche Bindung zwischen dem Spieler und dem Club, zu dem er zurückkehrt, besteht.
Quelle: dfl
Ja, ist international unterschiedlich. In der Schweiz gibt es eine solche Regelung so weit ich informiert bin, nicht. In England kann man sogar wochenweise ausgeliehen werden und Ligaeinsätze gegen den Stammverein sind offenbar verboten, während es in der Schweiz in beiden Punkten genau andersrum ist. Ein Spieler muss mindestens 30 Tage bei einem Verein sein und das Verbot von Ligaeinsätzen gegen den Stammverein ist verboten. "Gentleman's agreements" wie zuletzt zwischen Thun und GC bei Da Silva gibt es trotzdem.
"Auf jeden Fall" ist nicht korrekt.
https://www.google.com/amp/s/www.kicker ... rtikel.amp
Stimmt!
Andererseits war das glaube ich, der einzige Fall (Fürth hatte auch noch was) wo das unterwandert wurde.
Ich möchte gar nicht groß „Recht haben“, geht mir einfach darum, das zumindest in Deutschland die Lage klar wäre.