Philippescu hat geschrieben:Na dann...
Veranstaltungsverbot
1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen bei der sich gleichzeitig
mehr als 1000 Personen aufhalten, in der Schweiz durchzuführen.
2 Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen
Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen
können oder nicht.
3 Das Veranstaltungsverbot gilt bis zum 15. März 2020
https://www.admin.ch/opc/de/official-co ... 20/573.pdf
Hoppla...