Eine Frechheit so was:
Mit dem Segen des Gerichts: FCZ Fans darf man beklauen
von Patrick Rudin — bz6.7.2017 um 20:19 Uhr
Eine Gruppe FC Basel Fans nahmen drei Zürchern die Fanutensilien ab. «Bereicherungsabsichten» hatten sie jedoch keine. Sie kamen straffrei davon.
Eine Gruppe FCB-Fans nahm 2014 drei Anhängern des FCZ ihre Fankleidung ab. Strafbar ist das aber nicht. Die Anklage wegen Raub endete mit Freisprüchen.
«Sie haben Glück gehabt, meine Herren. Es hätte auch anders kommen können», sagte Gerichtspräsidentin Monika Roth am Donnerstag zur Urteilseröffnung. Es war eine illustre Runde aus der Muttenzerkurve, die gestern ganz in der Nähe des Joggeli im Gerichtssaal in Muttenz die Freisprüche entgegennehmen durfte: Vier 23-jährige Männer sowie der 26-jährige «Chef» der Truppe.
Der Vorfall liegt drei Jahre zurück: Nach dem FCB-FCZ-Match am 16. April 2014 sprachen die fünf eine Gruppe von Zürcher Fans bei der Tramhaltestelle St. Jakob an. Einer empfahl den Zürchern, sie sollten die Fankleider ausziehen, sonst könnte es gefährlich werden. Als die FCZ-Fans später an der Rothausstrasse aus dem Tram ausstiegen, folgten ihnen die Angeklagten: Danach gab es Schläge und Fusstritte, die Fans aus der Muttenzerkurve erbeuteten unter anderem einen Rucksack mit FCZ-Schal und FCZ-Pullover.
Einer der Zürcher Fans erlitt diverse Verletzungen am Kopf sowie überall am Körper. Was auf den ersten Blick wie ein Raub aussieht, bot allerdings juristische zahlreiche Knacknüsse: Das Opfer lag bäuchlings auf dem Boden und konnte die Angreifer in der Dunkelheit kaum ausmachen. Zusätzlich war die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lückenhaft, was im Zweifel ebenfalls zu Freisprüchen führt.
Ohne Bereicherungsabsicht
Doch hauptsächlich sah das Gericht beim 26-jährigen Haupttäter keine Bereicherungsabsicht. «Es ging Ihnen um die Klamotten, um die Fanartikel. Es gibt keinen Beweis, dass es Ihnen darum gegangen ist, weitere Wertsachen zu erbeuten», begründete Roth den Freispruch. Ohne Bereicherungsabsicht gibt es im Schweizer Strafrecht keinen Diebstahl und damit auch keinen Raub. Das Gericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann allerdings wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe. Dazu gab es noch eine Busse von 1200 Franken. Der 26-Jährige hatte sich freiwillig dazu bereit erklärt, dem Opfer eine Genugtuung von 500 Franken zu bezahlen.
Roth betonte, es wäre auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung dringelegen, dies hatte die Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt. Auch eine unrechtmässige Aneignung wäre in Frage gekommen, wegen des geringen Werts der Beute von unter 300 Franken wäre dies allerdings bereits verjährt.
Die drei Richter fanden dies ebenfalls unbefriedigend. «Wir sind nicht das jüngste Gericht. Wir entscheiden nicht, ob etwas moralisch besonders nett ist. Emotionen oder Empörungen spielen hier keine Rolle. Wir wenden das Recht an», sagte Gerichtspräsidentin Monika Roth am Donnerstag dazu. Die anderen vier Angeklagten im Alter von 23 Jahren sollen beim Überfall laut Staatsanwaltschaft tatenlos zugesehen haben.
Das Gericht kam hier auch deshalb zu vollständigen Freisprüchen, weil ihre Mittäterschaft nicht nachgewiesen war. Sie müssen dennoch jeweils zehn Prozent der Verfahrenskosten übernehmen. Roth sprach dem 26-Jährigen Hauptangeklagten noch einmal ins Gewissen. «Es wäre schön, wenn Sie jetzt die Kurve kriegen, und zwar nicht die Muttenzerkurve. Ich will sie hier nicht mehr sehen».
Die Staatsanwaltschaft kann die Freisprüche noch weiterziehen. Allerdings hat sie die mangelhafte Anklageschrift bereits einmal berichtigt und erneut eingereicht. An der schwierigen Beweislage hat dies indes nichts geändert
Quelle:
https://www.basellandschaftlichezeitung ... -131501263
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