Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

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gecko
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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon gecko » 13.06.13 @ 16:07

Schmul, P.H.I.L oder wie auch immer :)
Schon zum zweiten mal in Serie kann ich Dir zu Deinem Posting nur gratulieren und ich bin auch jetzt wieder genau Deiner Meinung!
Was ist bloss mit Dir los, dass Du seit neuestem konstruktiv postest?


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gelbeseite
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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon gelbeseite » 13.06.13 @ 16:29

Schmul ist nicht anonym hier. Einige User und Admins kennen ihn, er geniesst wie du, El Homo, die Möglichkeit, mit einer triftigen Begründung seinen Namen ändern zu können.

Zu deinen Ausführungen:

1) Sich frei bewegen zu können gehört zu einem der elementarsten Grundrechte eines jeden Staates. Mir sind nur ganz extreme Einzelfälle von Staaten bekannt (Nordkorea, Saudi Arabien [nur Frauen]), wo dem nicht so ist. Die Vorfälle in Dänemark sowie die Handhabung in anderen Ländern haben nichts mit der Situation in der Schweiz oder geltendem Recht zu tun. Der Alkoholkonsum ist ebenfalls fast ohne Einschränkung (ausser du bedienst Maschinen) ab 18 Jahren erlaubt. Ich kritisiere nicht, dass mit dem neuen Konkordat ein Matchbesuch nicht mehr möglich ist. ich kritisiere, dass Leute in ihren Grundrechten beschnitten werden.

2) Das neue Konkordat verschärft sich auch nicht insofern, dass es plötzlich Stürme auf die Kurven gibt. Das hat allerdings auch weniger damit zu tun, dass man Gedränge und Panik in einer gut besetzten Stehkurve vermeiden will. Die Massnahmen für die Pyrozünder sind drakonisch. Bereits das Mitführen von pyrotechnischem Material, was wenn überhaupt ein Bagatelldelikt wäre, wird direkt mit Gewalt gleichgesetzt und hat weitreichende Konsequenzen zur Folge. Wie gesagt sind die wesentlichsten Verschärfungen der Abgleich mit der ID, die Ganzkörperkontrolle und ein Schnellverfahren ohne Prozess, wo du Aufgrund einer glaubwürdigen Aussage einer Privaten Person (Security) verurteilt wirst. Selbst die KKJPD erachtet die Gesetzänderungen in den letzten Jahren als massive Verschärfung.

3) Auf fansicht.ch gibt es zig dokumentierte Fälle, wo man versucht auf die Probleme und widerrechtliche Situation aufmerksam zu machen. Auch hier im FCZforum werden immer mal wieder solche Fälle angesprochen. Um die breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen fehlt es an den nötigen Mitteln wie auch auf Anfrage an dem Interesse grosser Medienhäuser, darüber zu berichten.

4) Ein Boykott ist ein absolut legitimes Mittel, es steht im Raum dass ich mir diese Repression schlicht weg nicht mehr antun werde. Leider scheint der FCZ den Ernst der Lage überhaupt nicht erkannt zu haben und vertraut darauf, dass die allermeisten Matchbesucher sich noch mehr schikanieren lassen. Ein gefährliches Spiel, ich hoffe das rächt sich nicht und man wünscht sich in 5 Jahren, wenn Zuschauereinnahmen in der Kasse fehlen, die Rechte seiner Kunden vehementer verteidigt zu haben.

Ich teile die erste Aussage deiner ehrlichen Meiniung. Den zweiten Teil kann ich schlicht nicht nachvollziehen. Das einzige was wir wollen, ist friedlich Fussballspiele zu besuchen, ohne in unseren Grundrechten eingeschränkt zu werden.
Suedkurvler hat geschrieben:Ich habe gehört, dass FCZ-Hooligans morgen Abend an die Hombrechtiker Chilbi gehen, um dort gegen Rechtsradikale zu "schlegle".
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht.
Wer weiss mehr?

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schmul
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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon schmul » 13.06.13 @ 16:30

Malarkez hat geschrieben:Schmul geniesst die tatsache, dass er anonyme Meinungen hinterlassen kann ohne Bezug zu seiner eigenen Person. Und da er mehr oder weniger recht hat und logisch argumentiert, kann man ihm das nicht verübeln. aber dass das konkordat für menschen wie ihn geschaffen wurde, spielt im moment keine rolle.


Eine haltlose, freche Dummheit, welche Du hier von Dir gibst. Schade.
Im Gegensatz zu Dir hätte ich kein Problem mit meinem Gesicht (http://s10.postimg.org/c8sskynuh/ghettothug.jpg) zu meiner Meinung zu stehen. Denn ich meine das so.

Was soll das heissen:
aber dass das konkordat für menschen wie ihn geschaffen wurde, spielt im moment keine rolle


Was genau willst Du uns damit sagen? Ich sehe nämlich keinen Sinn in dieser Aussage und kann diese Aussage nicht verstehen.

Ich werde auf das Posting von Gelbeseiten später eingehen. Aber möchte nochmals gesagt haben: Ich finde das Konkordat Scheisse und bin 100% dagegen, aber ich kritisiere Eure selbstgefällige Art zu diskutieren ohne jegliche Fähigkeit zur Selbstkritik.
Liquid hat geschrieben:s'Forum ohni Phil isch wie Züri ohni de FCZ!
Nämets mal chli easy, er provoziert halt eifach gern...

Malarkez
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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon Malarkez » 14.06.13 @ 2:25

ganz easy, ich geb dir ja recht dass die konkordatsgegner etwas mühe haben, selbstkritik zu zeigen. dass sie aber unkommunikativ seien, stimmt nicht. der dialog wird ständig gesucht.
jetzt da das konkordat angenommen wurde ist diese diskussion überflüssig, ich bin gespannt inwiefern das umgesetzt ist und hoffe mal, dass sich nicht allzu viel verändern wird. gegen 85% ist tatsächlich nichts mehr zu machen

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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon Ringo » 14.06.13 @ 10:40

schmul hat geschrieben:Und fragt Euch doch mal, was Ihr tun könnt, damit die Repressionsschiene nicht noch weiter raufgefahren wird.

Wir sollten in Zukunft brav sein wie fromme Klosterschülerinnen

@Gelbeseite: Ahu \o/
...sprach der Igel und stieg von der Bürste

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Re: Diskussion um die Abstimmung zum Konkordat am 9. Juni

Beitragvon Tschik Cajkovski » 24.04.17 @ 9:29

verwaltungsgericht zürich, noch nicht rechtskräftiger entscheid (u.a. zur interpretation des konkordats):
nzz, 24.4.17

VERWALTUNGSGERICHT
Spuckattacke auf Stadtpolizisten zieht kein Rayonverbot nach sich
Verwaltungsgericht wertet das Verhalten eines FCZ-Fans lediglich als «Beschimpfung durch Gebärde»
Ein junger Fan hat nach einem Fussballspiel einen Polizisten bespuckt. Dass ihm die Zürcher Stadtpolizei danach ein Rayonverbot auferlegt habe, sei unverhältnismässig, findet nun das Verwaltungsgericht.
Adi Kälin

Nach einem Fussballspiel des FC Zürich im letzten Frühjahr hat ein Fan einen ihm bekannten Polizisten beschimpft und bespuckt. Dafür wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken bestraft – mit einer zweijährigen Probezeit. Zunächst hatte der Strafbefehl auf «Gewalt und Drohung gegen Beamte» gelautet, er wurde jedoch nach einer Einsprache des Fans durch einen Strafbefehl ersetzt, in dem der Tatbestand auf «mehrfaches Beschimpfen» abgeändert wurde.

In der Folge verhängte die Stadtpolizei Zürich zusätzlich ein einjähriges Rayonverbot, das den Fan vom Besuch der Heimspiele des FC Zürich und des Grasshopper-Clubs abhalten sollte. Gegen diese Anordnung rekurrierte der Mann beim Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts und bekam tatsächlich recht. Die Tat erscheine als nicht derart gravierend, dass darin eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder der friedlichen Spieldurchführung gesehen werden könne, wie es im Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen geregelt ist.

Aus einer Fangruppe heraus

Gegen dieses Urteil legte nun die Stadtpolizei Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Es handle sich bei der Tat nicht um eine geringfügige Verfehlung. Nach dem Spiel habe sich die Aggression des Mannes unkontrolliert gegenüber einem Polizisten entladen, sein Gewaltpotenzial sei offensichtlich. Zudem sei die Gewalt aus einer Fangruppe heraus erfolgt, und der Mann sei schon bei anderen Spielen negativ aufgefallen. Die Stadtpolizei ist der Ansicht, dass bereits eine tätliche Beleidigung eine Gewalttätigkeit im Sinn des Konkordats darstellt. So steht es auch in der Empfehlung der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zum Konkordat: «Werden Beamte angespuckt, ist der Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erfüllt.»

Das Verwaltungsgericht verweist hingegen auf neuere Entscheide des Zürcher Obergerichts, das unterscheidet, an welcher Stelle ein Polizist bespuckt wird. Das Spucken ins Gesicht wird als Tätlichkeit qualifiziert, die nicht mehr im Bagatellbereich anzusiedeln sei. In anderen Entscheiden wird das Anspucken jedoch lediglich als «Beschimpfung mittels Gebärde» beurteilt.

Im vorliegenden Fall traf die Spucke des Fans, der drei Meter entfernt stand, den Oberkörper des Polizisten. Deshalb sei mit Blick auf die obergerichtliche Rechtsprechung nicht von einer tätlichen Beschimpfung, sondern von einer Beschimpfung durch Gebärde auszugehen, findet der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts. Damit stellt er sich gegen die Empfehlungen der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren. Diese seien ja lediglich unverbindliche Empfehlungen, heisst es im Entscheid.

Wie das Zwangsmassnahmengericht hält auch das Verwaltungsgericht fest, dass das Verhalten des Fans gesellschaftlich nicht toleriert und strafrechtlich relevant sei. Entsprechend sei er ja auch bestraft worden. Dies könne aber nicht zwangsläufig zu einer Massnahme im Sinne des Konkordats führen.

Kontakt zur «Kurve»

Gegen das Rayonverbot sprechen laut dem Urteil aber auch die Aussagen des Sicherheitsverantwortlichen des Fussballklubs. Dieser bestätigte, dass der Fan in der Saison 2015/16 nicht negativ aufgefallen sei, vielmehr eine «kooperative Ansprechperson zwecks Kommunikation mit der Kurve» sei und regelmässig mithelfe, schwierige Situationen zu beruhigen. Ausserdem habe er sich am Tag nach der Tat beim Polizisten telefonisch entschuldigt.

Letztlich beurteilt das Verwaltungsgericht das Rayonverbot, das für den Mann eine wesentliche Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit wäre, als unverhältnismässige Massnahme. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Urteil VB 2017.16 vom 15. 3. 17, nicht rechtskräftig.
"we do these things not because they are easy, but because they are hard" jfk


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