Fansicht.ch

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macau
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 02.07.08 @ 0:43

demi hat geschrieben:Was kann man eigentlich gegen einen Konkordatsbeitritt von Zürich machen ?


Der Konkordatsbeitritt muss vom Kantonsrat beschlossen werden.

Anschliessend ist ein Referendum möglich. Das ist nicht sehr sinnvoll, weil der Beitritt wie das Polizeigesetz haushoch angenommen würde.

Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.


Stallo
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Stallo » 02.07.08 @ 9:01

macau hat geschrieben:Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.


Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...).

macau
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 02.07.08 @ 12:06

Stallo hat geschrieben:
macau hat geschrieben:Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.


Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...).


Das siehst du richtig, zumindest teilweise.

Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Beschwerde anhand eines konkreten Falls möglich, nicht aber eine abstrakte Normenkontrolle.

Aufgrund der Dauer eines Verfahrens und auch wegen der Kosten wäre es hirnrissig, ein Gesetz, welches Ende 2009 ausläuft, anhand eines konkreten Falls prüfen zu lassen. Sofern der Verfassungsartikel kommt und BWIS I dauerhaft wird, wöre dies aber der Weg, der eingeschlagen werden müsste.

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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Svon H. » 12.07.08 @ 10:31

Heute in der NZZ:

Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht

Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein.

Ganzer Artikel:
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/rayonverbot_ist_praevention_und_keine_strafmassnahme_1.782262.html

macau
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 14.07.08 @ 7:44

Svon H. hat geschrieben:Heute in der NZZ:

Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht



Eine Umschreibung, weshalb der "Trick" Verwaltungsmassnahme nicht funktioniert, ist in der Vernehmlassungsantwort ein paar Post weiter oben zu finden.

Die EMRK liegt nicht auf Deutsch vor, aber auf Englisch und Französisch. Gewisse Bestimmungen der EMRK sind nicht anwendbar, sofern ein "acte de gouvernement" betroffen ist. Es ist aber zu einfach und entspricht nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dies in straf- und verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen nach nationalem Gesetz zu interpretieren. Auf diese Weise könnte jede Bestimmung der EMRK umgangen werden, indem einfach Verwaltungsmassnahmen statt Strafmassnahmen eingeführt würden.

Amtliches Handeln zum Schutz der Polizeigüter wurde vom Bundesgericht im Fall der Einziehung von Propagandamaterial der PKK explizit als nicht "acte de gouvernement" qualifiziert, obwohl im entsprechenden Gesetz alles verwaltungsrechlich geregelt war (BGE 125 II 417).

Die Bewegungsfreiteit ist im 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, garantiert, d. h. relevante Bestimmungen der EMRK sind auch auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit anwendbar.

macau
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HOOLDAT 2. Versuch

Beitragvon macau » 26.07.08 @ 14:55

Am Montag wurde bekannt, dass eine neue HOOLDAT-Vorlage in den Gemeinderat Zürich kommt.

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 14218.html

Nachdem mitte Woche neue Fichen des DAP ruchbar wurden, ist eigentlich klar, dass der Weg Richtung wenger Schnüffelstaat und nicht Richtung mehr Schnüffelstaat gehen muss.

Da bisher niemand die neue HOOLDAT-Vorlage kritisiert hat, wurde heute eine entsprechende Medienmitteilung verschickt.

http://www.referendum-bwis.ch/media_26072008.pdf

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cucinotta77
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon cucinotta77 » 27.07.08 @ 13:20

Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz gut leben: wir haben einen in den allermeisten gut funktionierenden Rechtsstaat, tiefe Arbeitslosenquoten, sehr viele und vorzügliche staatliche Ausbildungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass wir im Grunde im Paradis leben: Ich kenne kein Land auf dieser Erde, in dem ich lieber leben würde als die Schweiz. Ich kenne keine Stadt auf der Erde, in der ich lieber leben würde als in Zürich. Nicht nur deshalb (aber auch) bin ich seit Mitte der 70er Jahre ein FCZ-ler.

Fansicht.ch ist ein wichtiges Instrument der Fans und meines Erachtens das beste Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit. Es werden haarsträubende Beispiele aufgeführt; der Text alleine beweisst aber rein gar nichts, sämtliche Beispiele könnten auch erfunden sein.

Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw.

Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen.

Nochmals: Die grundsätzlichen Menschenrechte müssen jederzeit gewahrt bleiben und da haben wir es in der Schweiz im Grossen und Ganzen gut. Ich bin aber der Meinung, dass vermeintliche Fans, die sich auf ihren Saubannerzügen daneben benehmen, nicht erwarten dürfen mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Newton'sche Gesetz spielt eben auch hier: Actio = Reactio


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