Chübel hat geschrieben:Liebe Polizeigesetz Gegnerinnen und Gegner
Das Komitee will sich jedoch noch nicht geschlagen geben und möchte eine Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.
Zürcher Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht
http://www.polizeigesetz.ch/
Das Bundesgericht muss sich mit dem neuen Zürcher Polizeigesetz befassen. Verschiedene Organisationen und Einzelpersonen haben gegen das am 24. Februar an der Urne gutgeheissene Gesetz Beschwerde erhoben.
Die Einsprechenden wollen klären lassen, ob das Gesetz der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standhält, wie sie am Freitag mitteilten. Sie rügen insgesamt 15 Bestimmungen als nicht verfassungs- beziehungsweise EMRK-konform.
So bleibe im Gesetz etwa unklar, wer unter welchen Voraussetzungen wessen Grundrechte für wie lange einschränken dürfe. Eine Missachtung früherer Bundesgerichtsentscheide monieren die Einsprechenden etwa in Bezug auf die «faktische allgemeine Ausweistragpflicht», auf die Überwachung und auf die Aufbewahrung von Daten.
Generell suggeriere das Gesetz der Polizei, es gebe ihr die Eingriffsberechtigung für bestimmte Situationen unabhängig der Verhältnismässigkeit. Das könne nicht sein. Eine Abwägung zwischen Mittel und Zweck sei in jeder Situation unabdingbar.
Hinter der Einsprache stehen die Demokratischen Juristen Zürich, die Juso, die Jungen Grünen, die Grünen, die Alternative Liste und sieben Einzelpersonen. Schon vor der Abstimmung - die aufgrund eines Referendums der Gegner zu Stande kam - gaben diese ihrer Befürchung Ausdruck, das Gesetz öffne «Sheriffs mit willkürlichen Kompetenzen» Tür und Tor.