Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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macau
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BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung

Beitragvon macau » 02.04.08 @ 22:42

BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung durch das Bundesgericht

Am 31. März 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen und § 2 Abs. 1-3 der Einführungsverordnung (Zuständigkeit des Haftrichters) aufgehoben. Somit hält die richterliche Überprüfung von Präventivhaft mit Ausnahme von Solothurn in keinem Kanton der Verfassung stand.

http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm

Weitere Details folgen noch; die Beschwerde gegen die Verordnung BL wurde noch nicht behandelt.


simOnius
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Re: BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung

Beitragvon simOnius » 04.04.08 @ 11:31

macau hat geschrieben:BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung durch das Bundesgericht

Am 31. März 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen und § 2 Abs. 1-3 der Einführungsverordnung (Zuständigkeit des Haftrichters) aufgehoben. Somit hält die richterliche Überprüfung von Präventivhaft mit Ausnahme von Solothurn in keinem Kanton der Verfassung stand.

http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm

Weitere Details folgen noch; die Beschwerde gegen die Verordnung BL wurde noch nicht behandelt.


jawoll!

was ich schon lange mal loswerden wollte: macau, besten dank für dein engagement!

edit: bger entscheid zur basler verordnung ist raus: http://www.nzz.ch/nachrichten/internati ... 01299.html

macau
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Re: BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung

Beitragvon macau » 04.04.08 @ 16:50

simOnius hat geschrieben:edit: bger entscheid zur basler verordnung ist raus: http://www.nzz.ch/nachrichten/internati ... 01299.html


Am Montag wurde gelichzeitig mit der Beschwerde Zürich die Beschwerde BL behandelt, ich habe das Urteil aber erst heute bekommen.


Die Beschwerde BL wurde abgewiesen.


Das Urteil wurde in fast gleicher Zusammensetzung des Gerichs gefällt.


Im Fall Zürich ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass vom BWIS eine Überprüfung von Haft innert 24 Stunden gefordert wird und dass daher die Vorschaltung einer Verwaltrungsinstanz vor ein Gericht nicht möglich sei.

(Seite 14, Erwägung 4.4)

Im Fall Baselland wird begründet, der Beschwerdeweg an den Regierungsrat und anschliessend ans Verwaltungsgericht entspreche den Anforderungen von BWIS. (Erwägung 3.1, Seiten 5 und 6)

Die Behauptung, der Beschwerdeführer habe sich nicht mit dem Rechtsweg an den Regierungsrat und ans Verwaltungsgericht auseinandergesetzt, ist schlicht falsch, das wurde in der Beschwerde unter 12. und 13. dargelegt.


die Urteile sind hier abrufbar:

http://www.bger.ch/index/juridiction...ile2000neu.htm


Das Urteil ZH ist zur Publikation vorgesehen, das Urteil BL nicht, d. h. die Version im ZH-Urteil entspricht der Doktrin...

Gesamthaft gesehen: katastrophale Leistung des Bundesgerichts

macau
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Beitragvon macau » 25.04.08 @ 20:59

Chübel hat geschrieben:Liebe Polizeigesetz Gegnerinnen und Gegner
Das Komitee will sich jedoch noch nicht geschlagen geben und möchte eine Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.


Zürcher Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht

http://www.polizeigesetz.ch/

Das Bundesgericht muss sich mit dem neuen Zürcher Polizeigesetz befassen. Verschiedene Organisationen und Einzelpersonen haben gegen das am 24. Februar an der Urne gutgeheissene Gesetz Beschwerde erhoben.

Die Einsprechenden wollen klären lassen, ob das Gesetz der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standhält, wie sie am Freitag mitteilten. Sie rügen insgesamt 15 Bestimmungen als nicht verfassungs- beziehungsweise EMRK-konform.

So bleibe im Gesetz etwa unklar, wer unter welchen Voraussetzungen wessen Grundrechte für wie lange einschränken dürfe. Eine Missachtung früherer Bundesgerichtsentscheide monieren die Einsprechenden etwa in Bezug auf die «faktische allgemeine Ausweistragpflicht», auf die Überwachung und auf die Aufbewahrung von Daten.

Generell suggeriere das Gesetz der Polizei, es gebe ihr die Eingriffsberechtigung für bestimmte Situationen unabhängig der Verhältnismässigkeit. Das könne nicht sein. Eine Abwägung zwischen Mittel und Zweck sei in jeder Situation unabdingbar.

Hinter der Einsprache stehen die Demokratischen Juristen Zürich, die Juso, die Jungen Grünen, die Grünen, die Alternative Liste und sieben Einzelpersonen. Schon vor der Abstimmung - die aufgrund eines Referendums der Gegner zu Stande kam - gaben diese ihrer Befürchung Ausdruck, das Gesetz öffne «Sheriffs mit willkürlichen Kompetenzen» Tür und Tor.

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billy
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Re: Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

Beitragvon billy » 22.07.08 @ 9:35

Krawalle: Hooldat wird blosse Gaffer nicht erfassen

Der Zürcher Stadtrat will mit der Datenbank Hooldat potenzielle Sportrowdys präventiv erfassen.
Nach Protesten von links und rechts legt er dem Parlament nun eine entschärfte Variante vor.
Von Stefan Häne Zürich. – Die Stadt Zürich will zusätzlich zur nationalen Hooligan-Datenbank ein ei­genes Register für Sportrowdys führen, die sogenannte Hooldat. Im Unterschied zur Datenbank auf nationaler Ebene soll Hooldat sogenannt gewaltsuchende Fans nicht erst nach der Tat erfassen, sondern präventiv. Diese schweizweit einzigartige Regelung hat im Gemeinderat Anfang Feb­ruar heftige Reaktionen provoziert. Alter­native, Grüne, SVP und einzelne SP-Mit­glieder sahen darin einen Angriff auf die Freiheitsrechte des Bürgers. Eine Mehr­heit von CVP, EVP, FDP und SP sprach sich zwar grundsätzlich für die neue Da­tenbank aus, wies die Vorlage aber mit Verbesserungsvorschlägen zurück.
Das Polizeidepartement mit Vorstehe­rin Esther Maurer (SP) hat die rechtlichen Grundlagen für Hooldat mittlerweile überarbeitet und gestern publiziert. Die Neuerungen, so das Fazit des Stadtrates, sollen für mehr Transparenz bei der An­wendung von Hooldat sorgen sowie die Datenbearbeitung einschränken. Robert Soos, Sprecher des Stadtpolizeideparte­ments, bezeichnet die entschärfte Vorlage als «Kompromiss, mit der die Stadtpolizei leben kann». Der Stadtrat habe die kon­struktiven Forderungen des Gemeindera­tes im Wesentlichen erfüllt.

Erfasste Personen: Hooldat soll all jene Personen registrieren, die als gewalt­suchend gelten. Es handelt sich dabei um Personen, die bei einer Sportveranstaltung kontrolliert wurden, weil sie sich über län­gere Zeit einer Ansammlung anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen oder weil sie für andere Personen oder fremdes Eigentum eine Bedrohung schaf­fen. Gestrichen hat der Stadtrat hingegen den Passus, wonach auch jene Personen zu erfassen sind, die polizeilichen Anordnun­gen keine Folge leisten oder die Polizei bei ihrer Arbeit stören. «Bei einem Scharmüt­zel nach einem Fussballmatch darf die Polizei gewöhnliche Gaffer also nicht er­fassen », sagt Marcel Studer, Datenschutz­beauftragter der Stadt Zürich. Registriert würden nur «aktiv Beteiligte». Die Polizei könne Gaffer – unabhängig von Hooldat – jedoch weiterhin büssen. Aus Sicht des Datenschutzes hat Studer keine Vorbe­halte gegenüber der überarbeiteten Vor­lage des Stadtrates.

Aufbewahrung der Daten: Die Stadt­polizei muss die Daten selber sammeln. Hinweise von Dritten darf sie nicht aus­werten. Der Stadtrat schlägt vor, die Daten maximal zwei statt – wie ursprünglich ge­plant – drei Jahre aufzubewahren. Die Ver­jährungsfrist wird von zehn auf fünf Jahre gekürzt.

Überprüfung: Die Geschäftsprüfungs­kommission des Gemeinderates (GPK) ist befugt, die Datensammlung jederzeit zu überprüfen. Die Stadtpolizei Zürich ist zu­dem verpflichtet, zuhanden des Polizeide­partements, der GPK sowie des Daten­schutzbeauftragten jährlich einen Bericht zu verfassen; darin enthalten sein müssen statistische Auswertungen der Daten­sammlung, ebenso der Nutzen und die Wirksamkeit von Hooldat. Ursprünglich vorgesehen war nur die Berichterstattung ans Departement.

Weitergabe: Die Stadtpolizei darf die in Hooldat bearbeiteten Personendaten Strafuntersuchungsbehörden und Strafge­richten nur auf Anfrage hin bekannt geben.

Auskunft: Wer in Hooldat registriert wird, kann von der Stadtpolizei verlangen, falsche Personendaten zu berichtigen oder zu vernichten. Meldet sich eine betroffene Person nicht von sich aus, lässt sich daraus kein Einverständnis mit der Erfassung und dem Inhalt der Daten ableiten.

Quelle: tagi, 22.07.08, Seite 11

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Re: Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

Beitragvon holtzwurm17 » 15.09.08 @ 8:47

tagesanzeiger hat geschrieben:Big Brother gegen Fussball- und Hockeyfans

Biometrische Fotografien, Datenaustausch zwischen den Vereinen: Die Politik will Fans umfassend registrieren.



Fussballfans in der Schweiz stehen schon seit einigen Jahren unter genauer Beobachtung von Polizei und Öffentlichkeit. Mit dem Pilotprojekt «Sicherheit im Sport» werden sie und Anhänger von Eishockeyvereinen in Zukunft unters Mikroskop gelegt. Der von Bundesrat Samuel Schmid geleitete runde Tisch aus staatlichen und privaten Stellen und Organisationen hat ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Gewalt im Sport verabschiedet, das viel weitreichendere Kontrollen als bisher vorsieht.

Gemäss dem Detailkonzept, das dem «Tages-Anzeiger» vorliegt und dessen Authentizität von Beat Hensler, dem Projektoberleiter, bestätigt wurde, liegt der Fokus auf dem Einsatz von Biometrie, Fanpässen und der Vernetzung von verschiedenen Datenbanken und Videosystemen. Die wichtigsten Massnahmen im Einzelnen:

Die Zuschauer werden vor, während und nach Spielen von biometrischen Systemen erfasst und die so gewonnenen Bilder mit den Informationen in der Hooligandatenbank und Videoaufzeichnungen verglichen. Klubs und Stadionbetreiber sollen die Daten untereinander austauschen. Die Absicht ist, bei Bedarf Stadionverbote verhängen zu können.

Eine in den Werbemonitor im Zürcher Hauptbahnhof installierte Kamera filmt Fans auf ihrem Weg zu den Extrazügen. Dadurch sollen sie wissen, dass sie beobachtet werden, aber auch andere Fans selber beobachten können. Die Kamera nimmt auch einzelne Gesichter auf.

Polizei und private Sicherheitsleute sollen betrunkene Fans aus dem Stadion weisen. Wer sich weigert, erhält ein Stadionverbot und wird fotografiert.

Wer einen Fanpass löst und sich dafür fotografieren lässt, kann die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, um zum Extrazug anzureisen. Zudem erhält er verbilligte Getränke.

Fans, die ihr Foto und ihre Personalien freiwillig abgeben, erhalten eine noch zu definierende Gegenleistung. Falls sie bei Verstössen erwischt werden, gehen ihre Personalien in die Datenbank Biometrie.

Fangruppierungen sollen sich im Stadion durchmischen. Gemäss Projekt stehen dann beispielsweise Anhänger des FC Zürich und des FC Basel nicht mehr in getrennten Sektoren, sondern nebeneinander.

Vereine mangelhaft informiert

Das Vorhaben des runden Tisches stösst an der Basis teilweise auf massive Kritik. Obwohl die ersten Massnahmen gemäss dem Detailkonzept bereits Anfang Oktober umgesetzt werden sollten, hat beispielsweise FCZ-Präsident Ancillo Canepa «noch nie etwas davon gehört». Bernhard Heusler, Vizepräsident des FC Basel, zeigt sich irritiert darüber, dass die Massnahmen nicht mit den Betroffenen an der Basis, insbesondere den Fanarbeitern und Klubs, erarbeitet und abgesprochen wurden. Sie würden nur etwas taugen, wenn sie nicht als willkürlich erscheinen, sagt Heusler. Andernfalls laufe man Gefahr, das Gegenteil dessen zu bewirken, was man beabsichtige: eine Eskalation der Gewalt.

Dass Vereine und Stadionbetreiber bisher mangelhaft oder gar nicht informiert wurden, hängt wohl damit zusammen, dass die Projektverantwortlichen ihr Vorhaben möglichst lange geheim halten wollten. Sie beabsichtigten, «mit einer Medienkonferenz mit sehr prominenter Besetzung aus Politik und Sport», die Öffentlichkeit für sich zu gewinnen – so steht es im Projektbeschrieb.

Allerdings wird das Vorhaben punkto Datenschutz noch viel zu reden geben, besonders was die Biometrie, die Vernetzung von verschiedenen Videosystemen und den Datenaustausch unter den Vereinen betrifft. Hanspeter Thür, der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, wird bis in einer Woche dazu einen Bericht verfassen und möchte sich deshalb noch nicht äussern. Marcel Studer, der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, zeigte sich «befremdet darüber, dass Datenschutzaspekte erst abgeklärt werden, wenn das Projekt bereits steht». In der gegenwärtigen Phase des Projekts müssten die zentralen Fragen bereits beantwortet sein.

Selbst Hardliner zweifeln

Unklar ist zudem, welche Massnahmen Priorität haben und in welchen Stadien sie umgesetzt werden. «Wir möchten einstweilen herausfinden, welche Kombination von Massnahmen die Gewalt am effizientesten eindämmt», sagt Projektoberleiter Hensler. An der Wirkung von Biometrie zweifelt jedoch Peter Landolt, Manager des Letzigrund-Stadions, der bei Fans als Hardliner gilt: Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis. Ein Test vor drei Jahren beim SC Bern, als freiwillige Probanden beim Stadioneintritt von einer speziellen Kamera gefilmt wurden, habe eine hohe Fehlerquote ausgewiesen.

Beat Hensler, räumt ein, mit der Abklärung von sensiblen Fragen und der konkreten Umsetzung des Vorhabens im Verzug zu sein. Dies liege auch daran, dass der Projektleiter Jörg Stocker, der für eine private Sicherheitsfirma arbeitet, erkrankt sei. Hensler hofft, mit dem Projekt so rasch als möglich beginnen zu können. «Wir sind gewillt, die Massnahmen während einer Saison zu testen.»
(Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Ludwig Prokop hat geschrieben:Der Sport ist dazu da, daß man gesünder stirbt, und nicht dazu, daß man länger lebt.

kusch-ka
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Re: Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

Beitragvon kusch-ka » 15.09.08 @ 9:52



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