LongJoeSilver hat geschrieben:wie sicher bist du dir, dass einem einspruch gegen das uns vemeintliche entzogene stimmrecht "stattgegeben" wird?
95 Prozent.
Absolute Sicherheit gibt es in der Juristerei nie, denn es kommt ganz vereinzelt vor, dass Gerichte schlicht und einfach falsch entscheiden. Der vorliegende Fall scheint mir aber schon sehr, sehr klar zu sein.
LongJoeSilver hat geschrieben:kann man das schon vor der GV prüfen oder wird ein solches anliegen erst bei vorliegendem fall behandelt?
Grundsätzlich kann man das auch vor der GV prüfen lassen. Aus zeitlichen Gründen ist das aber nicht mehr realistisch. Deshalb bleibt nur die Anfechtung eines allfälligen Statutenänderungs-Beschlusses.