Statutenänderungen FCZ

Diskussionen zum FCZ
12ter
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Beitragvon 12ter » 09.03.08 @ 14:02

Wenn der FCZ vertragbrüchig worden wäre, welche konsequenzen muss ich als "Kunde" (gefällt mir gut , kundenorientierte Lösung..) gegenüber in betracht ziehen um zu meinem Recht zu kommen?

Bin sowiso entäuscht von eim Vorstand der mich VERARSCHEN will.

FIGHT BACK !!


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flo
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Beitragvon flo » 09.03.08 @ 17:50

LongJoeSilver hat geschrieben:wie sicher bist du dir, dass einem einspruch gegen das uns vemeintliche entzogene stimmrecht "stattgegeben" wird?

95 Prozent.

Absolute Sicherheit gibt es in der Juristerei nie, denn es kommt ganz vereinzelt vor, dass Gerichte schlicht und einfach falsch entscheiden. Der vorliegende Fall scheint mir aber schon sehr, sehr klar zu sein.


LongJoeSilver hat geschrieben:kann man das schon vor der GV prüfen oder wird ein solches anliegen erst bei vorliegendem fall behandelt?

Grundsätzlich kann man das auch vor der GV prüfen lassen. Aus zeitlichen Gründen ist das aber nicht mehr realistisch. Deshalb bleibt nur die Anfechtung eines allfälligen Statutenänderungs-Beschlusses.
SchwarzRotGold

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Raimondo_P
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Beitragvon Raimondo_P » 09.03.08 @ 20:00

das streichen der wahl- und stimmrechts ist ja das eine, der putschversuch in Art 20 und 27 ist das andere (und fast noch dreistere). darauf hat der 'vr' auch gar nicht reagiert, obwohl das ebenfalls gegenstand des artikels war.

für den 31.3. ist klar: statutenänderung ablehnen und dem vorstand zur besseren überarbeitung zurückweisen, zudem soll dem vorstand in corpopre die decharge verweigert werden, weil er seine hausaufgaben nicht gemacht hat und nicht im sinne des vereins handelt.
hart wie eisen und granit
so wie einst real madrid
und so zogen wir in die fanliga
und wir werden wieder herbstmeister sein
BPA BPA BPA o BPA

jambol
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Beitragvon jambol » 10.03.08 @ 8:33

@ flo
Kann man mit einer superprovisorischen Verfügung eines Richters nicht den Eintritt an die GV erzwingen?

@SK
Wäre es möglich einen Anwalt o. ä. mit einem entsprechenden Mandat zu beauftragen?
Zuletzt geändert von jambol am 10.03.08 @ 11:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Herr Elsener
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Beitragvon Herr Elsener » 10.03.08 @ 9:02

jambol hat geschrieben:@ flo
Kann man mit einer superprovisorischen Verfügung eines Richters nicht den Eintritt an die GV erzwingen?

@SK
Wäre es möglich Anwältin Schiller o. ä. mit einem entsprechenden Mandat zu beauftragen?


Achtung Achtung:

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captain tsubasa
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Beitragvon captain tsubasa » 10.03.08 @ 10:03

Wieso haben dann eigentlich einige Leute (ich zum Beispiel) doch eine Einladung zur GV bekommen?
Bin ich also auch noch ricthiges-auch-heute-vom VR-anerkanntes-Mitglied, neben der nichtmehranerkannten Kurvenmitgliedschaft?

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Maloney
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Beitragvon Maloney » 10.03.08 @ 10:05

captain tsubasa hat geschrieben:Wieso haben dann eigentlich einige Leute (ich zum Beispiel) doch eine Einladung zur GV bekommen?
Bin ich also auch noch ricthiges-auch-heute-vom VR-anerkanntes-Mitglied, neben der nichtmehranerkannten Kurvenmitgliedschaft?

Weil du wahrscheinlich nicht nur Saisonkartenbesitzer/Mitglied bist, sondern nochmals extra Mitglied oder es zumindest bis letztes Jahr warst.


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