Beitragvon punto1 » 08.03.08 @ 17:58
Samstag, 8. März 2008 , VR
Stellungnahme zum Artikel im Tages-Anzeiger vom 8. März 2008
Mit der Überschrift „FCZ-Mitglieder sollen sich selber entmündigen“ schreibt der Tages-Anzeiger vom 8. März 2008 über die bevorstehende ordentliche Vereins-Generalversammlung des FC Zürich. Dieser Artikel beinhaltet wesentliche faktische Fehler und wurde in Unkenntnis der Faktenlagen und ohne Rücksprache mit dem Vorstand des FCZ publiziert. Der im Artikel geäusserte Vorwurf, die Mitglieder würden entmündigt ist falsch, ebenso die Behauptung, die Führung des FC Zürich nehme ihre Fans nicht ernst. Das Gegenteil ist der Fall, gerade weil wir auf unsere Fans zählen, wollen wir an der GV eine Statutenänderung einführen, welche ihre Rechte stärkt und das Aufnahmeprozedere vereinfacht. Selbstverständlich behalten auch sämtliche eingetragenen Mitglieder ihre bisherigen und Rechte und Pflichten.
Bis anhin war es beim FC Zürich üblich, dass Jahreskartenbesitzer automatisch Passivmitglieder des Vereins wurden. Eine genaue Prüfung der Statuten durch die neue Clubleitung hat nun aber ergeben, dass diese automatische Aufnahme in den Statuten gar nicht vorgesehen und damit auch rechtswidrig war und immer noch wäre. Vielmehr verlangen die Statuten, dass eine Mitgliedschaft einzeln schriftlich beantragt werden muss. Die bisherige Aufnahmepraxis von Saisonkarteninhabern kann deshalb rein juristisch nicht weitergeführt werden. Deshalb will der Vorstand die bisher umständliche Vorschrift durch eine vereinfachte und kundenorientierte Lösung ergänzen.
Die neue Lösung sieht vor, dass nebst den bisherigen Kategorien (Aktivmitglied, Passivmitglied, Lizenzspieler, Ehrenmitglieder, Junioren) neu die Kategorie „FCZ-Member“ geschaffen wird. FCZ-Member wird automatisch, wer eine Saisonkarte erwirbt. Diese Mitgliedschaft berechtigt zu diverse Einkaufsvergünstigungen in verschiedenen Läden und Geschäften. Selbstverständlich kann auch unter den neuen Statuten ein FCZ-Member zuhanden des Vorstandes einen schriftlichen Antrag auf Einzel-mitgliedschaft (Passivmitglied) stellen, die das Stimm- und Wahlrecht garantiert. Die rund 6000 Besitzer von Jahreskarten für die laufende Saison sind, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, gemäss den geltenden Statuten an der Generalversammlung vom 31. März weder stimm- noch zutrittsberechtigt.
Die Fussball-Liga verlangt, dass ein Club der Super-League in der rechtlichen Form einer Aktiengesellschaft zu führen ist. Der FCZ wird deshalb finanziell und operativ durch die Betriebsgesellschaft FC Zürich AG geführt. Dadurch übernehmen die Mitglieder des Verwaltungsrates auch eine weitreichende Haftungsverantwortung. Es war bereits in der Vergangenheit üblich, dass der Verwaltungsrat der Betriebsgesellschaft und der Vorstand des Vereins FC Zürich in Personalunion gewählt wurden. Für eine effiziente und strategiekonforme Führung unseres Fussballclubs ist diese Personalunion sinnvoll und unumgänglich, weil damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Mit der vorgesehenen Statutenänderung soll diese Praxis statutarisch verankert werden, um dem Verein damit auch die Gewähr einer einheitlichen Ausrichtung und zusätzlicher Stabilität zu verschaffen.
Der FC Zürich bedauert, dass durch diesen Artikel im Tages-Anzeiger ein falsches Bild über die Hintergründe und Ziele dieser Statutenänderung vermittelt worden ist.
Der Verwaltungsrat des FC Zürich