serbi hat geschrieben:Stolte hat geschrieben:
Was die Berliner-Zeitung zum CH-Arbeitsrecht geschrieben stimmt defintiv nicht. Das ganze dürfte Harry teurer zu stehen kommen.
Wir haben hier ja jede Menge Arbeitsrecht-Experten! Sicher stimmt das. Ein Arbeitsvertrag hat eine definierte Kündigungsfrist, im Normalfall 3 Monate. Man kann also nicht fristlos kündigen, ohne im Einverständnis mit dem Arbeitgeber zu sein und umgekehrt. Wenn der Gämperle nun seine Stelle beim FCZ kündigt und die Kündigungsfrist missachtet, muss er seinem Arbeitgeber, sprich dem FCZ, 3 Monatslöhne fixen Schadensersatz zahlen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch auf Schadensersatz verklagen, d.h. der Arbeitnehmer muss für den Schaden, der durch seine Arbeitsverweigerung entstanden ist, aufkommen. Lenkt die Teppichetage vom FCZ also nicht ein, dann muss Hertha diese Schadenssumme übernehmen. 50'000 Euro scheinen mir realistisch.Florian hat geschrieben:Was für ein dämliches Gesetz ist das denn? Wozu dann einen Vertrag machen, wenn er dann doch einfach gekündigt werden kann? Und warum hat z.B. Favre (oder auch jeder andere Trainer der wechseln will) dann nicht einfach auch gekündigt um so gratis gehen zu können?!? Und was ist mit den Spielern? Unterstehen die dann nicht auch dem Arbeitsrecht?
Du solltest zuerst Mal dein Hirn einschalten mein Freund. Ich weiss ja nicht, ob du schon jemals gearbeitet hast, aber es ist selbstverständlich, dass man einen Vertrag kündigen kann. Die ensprechenden Konditionen sind dann durch den Vertrag selbst oder durch ein Gesetz geregelt. Wenn Favre einfach gekündigt hätte, hätte auch er Schadenersatz leisten müssen (der dann von Hertha übernommen wird). Eine Ablösesumme kombiniert mit einer fristlosen Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist die schönere Art.
Logisch unterstehen die Spieler auch dem Arbeitsrecht, wie jeder andere Mensch in diesem Land, der arbeitet.
Was du schreibst, stimmt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine Kündigungsmöglichkeit, der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf des Vertrages. Wenn also ein Trainer oder Spieler ein Vertrag bis 30. Juni 2009 hat, endet der Vertrag auf diesen Zeitpunkt, er kann nicht vorher gekündigt werden. Sonst könnte z.B. Hannu seinen Vertrag ja einfach mal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und nach Berlin gehen...