Homer J. hat geschrieben:das musst du mir aber erklären. bist du der meinung eine brandstiftung sei gegeben, weil eben ein feuerverbot besteht??
wenn ein feuerverbot besteht, hat das z.b. in einem stadion durchaus einen grund - d.h. das die erfüllung all der von dir zitierten paragraphen, eher erfolgt - zumal diese in der regel vom grad der gefärdung ausgehen.
Homer J. hat geschrieben:damit brandstiftung (art. 221 stgb) gegeben ist, braucht es 1. die verursachung einer feuersbrunst (bundesgericht: damit eine solche gegeben ist, genügt nicht jedes unbedeutende feuer,
verstehst du das ? das gesetz wird auf die jeweilige situation angewandt und nicht umgekehrt - für einen richter kann so gesehen jedes feuer in einem stadion bedeutend sein.
Homer J. hat geschrieben:der brand muss sich in solcher stärke entfachen, dass er vom urheber nicht mehr bezwungen werden kann).
nur, weil das feuer wieder gelöscht worden ist, bevor der ganze hardturm abgebrannt ist, heisst das nicht dass dieser faktor nun vom tisch ist - im gegenteil. beurteilt werden könnte z.b. ob das löschen in jedem fall gewährleistet war, ob eine ausgebildete eprson mit erfahrung dazu zuständig war. oder was glaubst du weshalb die messi fischer choreo feuerpolizeilich abgesegnet war.
und- so weiter und so fort. dein überschwemmungsbeispiel ist noch nicht mal lustig - es bestätigt nur dass das fettgedruckte-runterleiern von gesetzauszügen, noch keine garantie ist, dass deren inhalt auch richtig verstanden worden ist.