Hier noch die Pressemiteilung der DJS (Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz):
Pressemitteilung
Nein zur Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS): Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz DJS unterstützen das von Sportfans ergriffene Referen-dum gegen die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes.
Die vom Parlament beschlossenen „Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“ sind für die DJS rechtsstaatlich inakzeptabel. Die vorgesehenen polizeilichen Zwangsmassnahmen bewegen sich im staatsschützerischen Graubereich und verstossen gegen die Unschuldsvermutung.
Die Behauptung, dass in den letzten Jahren eine „besorgniserregende Zunahme“ von Gewalt rund um Sportstadien zu verzeichnen sei, ist aus der Luft gegriffen. Langzeitstudien gibt es nicht. Hingegen fehlt es in der Schweiz seit langem an unabhängiger und professioneller Fanarbeit, die von den Clubs und Verbänden organisiert und mitfinanziert werden müsste und die nachhaltig auf gewaltfreie Sportveranstaltungen einwirken könnte. Die Hooliganszene, gegen die sich dieses Gesetz angeblich richtet, ist in der Schweiz anerkanntermassen sehr klein. Gegen sie braucht es kein eigenes Gesetz, das bestehende Strafrecht genügt.
Die DJS sind insbesondere gegen eine neue Staatsschutzdatei, in welcher Kinder und Jugendli-che auf blossen Verdacht hin („glaubwürdige Aussagen“ von Polizeibeamten oder privaten Sicherheitsdiensten) bis zu 10 Jahre fichiert werden sollen.
Ebenso unhaltbar sind für die DJS die vorgesehenen polizelichen Zwangsamssnahmen gegen Kidner ab 12 Jahren wie Rayonverbote, Meldeauflagen (die Pflicht, sich an bestimmten Tagen bei der Polizei zu melden), Ausreiseverbote und schliesslich Präventivhaft bis zu 24 Stunden. Auch diese tiefen Einschnit-te in die Grundrechte sollen ohne strafrechtliche Verurteilung, sondern aufgrund blosser Vermutung der Polizei angeordnet werden können.
Die DJS wehren sich gegen die mit dem Gesetz beabsichtigte Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen: Fichierung, Rayonverbote, Meldeauflagen und Ausreiseverbote sind nach diesem Ge-setz schon gegen 12-Jährige möglich. In Präventivhaft sollen schon 15-Jährige landen.
Gemäss VerordnungsEntwurf soll es genügen, dass die betroffene Person Mitglied einer Fanorganisation ist, die schon „mehrfach an Gewalttätigkeiten im In- oder Ausland beteiligt war“. Damit wird eine Sippenhaft eingeführt, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Das in der Bundes-Verfassung garantierte Prinzip der Unschuldsvermutung wird ausgehöhlt.
Polizeiliche Gewalt gegen Kinder darf es in einem demokratischen Staat nicht geben. Die DJS erwarten daher eine breite Unterstützung dieses Referendums durch alle sozialen und liberalen Kräfte, die sich der Wahrung der Grundrechte in der Schweiz verpflichtet fühlen.
Bern, den 2. Mai 2006
Catherine Weber, Geschäftsführerin DJS