Gin hat geschrieben:Ich hoffe, der geplante Marsch wird gelingen.
Was mich am Meisten enttäuscht, ist die Tatsache, dass jede/r das Gefühl hat, er könne mitreden zum Thema Kopenhagen. Es hat Stunden gebraucht, um im Büro die Tagi-Berichte klarzustellen. Ist es eigentlich erlaubt, Bilder von Personen, welche eindeutig erkennbar sind, abzudrucken ohne deren Erlaubnis?! Wer kommt für die Imageschäden auf? Weiss da jemand etwas darüber?
hier die antwort aus den RICHTLINIEN ZUR ERKLÄRUNG DER PFLICHTEN UND RECHTE DER JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN:
Jede Person hat Anspruch auf den Schutz ihres Privatlebens. Journalistinnen und Journalisten dürfen niemanden ohne Einwilligung fotografieren und dementsprechend auch nicht ohne Wissen der Betroffenen mit einem Teleobjektiv aufnehmen. Die Belästigung (Eindringen ins Haus, Verfolgung, Auflauern, telefonische Belästigung usw.) von Personen, die gebeten haben, in Ruhe gelassen zu werden, ist zu unterlassen. Diese Regeln gelten vorbehältlich eines überwiegenden öffentlichen Interesses.
der erste Teil (blau) würde dem ja entsprechen, der zweite Teil (rot) wird dann aber im Sinne der Pressefreiheit höher gewichtet.