GC geht gegen fehlbare Stadionbesucher strafrechtlich vor 21.07.2004
Die Verantwortlichen des Grasshopper-Club Zürich reagieren auf die untolerierbaren Vorkommnisse in den Hintertor-Zuschauersektoren anlässlich des 197. Derbys zwischen GC und dem FC Zürich am letzten Samstag im Stadion Hardturm. Nachdem es zu massiven Sachbeschädigungen mit einer Schadensumme von gegen 10'000 Franken und Verletzung unbeteiligter Personen, sowie zu einem massiven Angriff auf den GC-Sicherheitsverantwortlichen gekommen war, hat GC ein Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zudem wurden die Aktionen einiger Fehlbarer auf Video festgehalten, gegen die auch strafrechtlich vorgegangen wird. Als besonders gravierend erachtet GC die Tatsache, dass ein unbeteiligter Zuschauer aufgrund einer gezielt abgefeuerten Leuchtrakete Verbrennungen erlitten hat. Das Mitbringen von Raketen, Knallkörper, Leuchtstäben und weiterer gefährlicher Gegenstände ist bekanntlich aus Gründen der Sicherheit reglementarisch verboten. Der Vorfall zeigt erneut die Gefährlichkeit des Abbrennens von Raketen, ist damit doch die körperliche Integrität der Zuschauer massiv gefährdet.
Der Grasshopper-Club unterstreicht mit diesem konsequenten Vorgehen auf dem strafrechtlichen Weg, dass er sich voll für die Einhaltung der geltenden Reglemente der Swiss Football League, die der Sicherheit aller Stadionbesucher dienen, mit Nachdruck einsetzt. Die GC-Verantwortlichen entschuldigen sich bei den Besuchern, die aufgrund der Vorkommnisse belästigt und gefährdet worden sind. Es ist das erklärte Ziel der Grasshopper, dass sich alle Gäste im Stadion Hardturm sicher und wohl fühlen können.
Autor:Eugen Desiderato
Quelle: www.gcz.ch