devante hat geschrieben:strelli ist ein peter crouch für arme, mehr nicht.
Freispruch verschärft Kritik am Internetpranger
Die Polizei veröffentlicht Bilder eines Fussballfans – der Strafrichter spricht den Beschuldigten später frei
Videoaufnahmen zeigen einen FCB-Fan bei Krawallen. Die Polizei stellte diese Bilder später zwecks Fahndung ins Internet. Als Grundlage für einen Schuldspruch genügten sie aber nicht. Der kantonale Datenschützer mahnt zur Zurückhaltung.
Felix Schindler
Am Montag ist ein 32-jähriger FCB-Fan vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Er war an wüsten Krawallen im Letzigrundstadion gefilmt worden und stand im Verdacht, sich daran beteiligt zu haben. Vergangenen August veröffentlichten die Strafverfolger deshalb zwecks Fahndung Bilder von ihm im Internet, auf denen er identifizierbar war. Angesichts des Freispruchs stellt sich nun die Frage, ob diese Massnahme gerechtfertigt war. Der Entscheid, die Bilder zu veröffentlichen, basiert auf denselben Videoaufnahmen wie der Entscheid, den Beschuldigten freizusprechen. Laut Staatsanwaltschaft ist im Video zu sehen, dass sich der Fan «mitten unter den gewaltausübenden Personen» bewegt. Der Einzelrichter hingegen vertrat die Meinung, der Beschuldigte bewege sich «weg von der Gewalt». Und auf den Fotos, die als belastendes Material herangezogen wurden, so der Richter, sei «so gut wie nichts» zu sehen.
Für eine Internetfahndung genüge dies nicht, sagt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl: «Allein die Tatsache, dass er dort gestanden hat, reicht für eine Veröffentlichung der Bilder nicht aus. Er hätte am Geschehen mitwirken müssen; als Täter oder indem er die polizeiliche Tätigkeit behindert.» Ins selbe Horn stösst Rechtsanwältin Manuela Schiller, die regelmässig Fussballfans vor Gericht vertritt. «Die Polizei sagt immer, sie habe Material, mit dem man den Gesuchten zweifelsfrei einem Delikt zuordnen kann. Mit diesem Fall wird erstmals ein Beispiel bekannt, das zeigt, dass dies nicht immer stimmt.» Tatsächlich waren die Strafverfolger überzeugt, dass es an der Schuld des Fans keinen Zweifel gebe. Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft meinte nach Publikation der Bilder gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung»: «Im Fall dieser Bilder ist es ausgeschlossen, dass die Gesuchten keine Täter sind. Es sind ja keine Bilder, sondern Videos.»
Der zuständige Zürcher Staatsanwalt Edwin Lüscher war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Aus Sicht seines Stellvertreters Hanno Wieser steht der Freispruch des FCB-Fans nicht im Widerspruch zu einer Öffentlichkeitsfahndung: «Es scheint unbestritten, dass der Mann Teil einer gewalttätigen Zusammenrottung war. Die strittige Frage ist anscheinend, ob er dies freiwillig war oder nicht.» Diese Beurteilung müsse der Richter vornehmen. Solange die Staatsanwaltschaft keinen Grund zur Annahme habe, dass der Gesuchte unfreiwillig Teil der Zusammenrottung gewesen sei, könne sie nicht von einer Strafuntersuchung absehen, so Wieser. Die Internetfahndung ist in der neuen Strafprozessordnung geregelt. Diese setzt für die Veröffentlichung von Bildern als Zwangsmassnahme einen «hinreichenden Tatverdacht» voraus. Ausserdem gilt die Unschuldsvermutung, alle andren Mittel müssen ausgeschöpft sein, und die Schwere des Delikts muss die Massnahme rechtfertigen. Baeriswyl stellt in Frage, dass diese Regelungen konkret genug sind. «Sie werden eher weit ausgelegt.» Bereits 2010 schrieb er: «Dass die Fahndung nach mutmasslichen Tätern im Internet (. . .) in Bezug auf die Verhältnismässigkeit keine ausreichende Regelung in der neuen Strafprozessordnung gefunden hat, darf aber in der Praxis nicht zur für diese Art der Fahndung werden.»
Quelle: NZZ
eifachöppis hat geschrieben:Lest den letzten Abschnitt. Sorry, aber das geht ja gar nicht!!!Freispruch verschärft Kritik am Internetpranger
... Baeriswyl stellt in Frage, dass diese Regelungen konkret genug sind. «Sie werden eher weit ausgelegt.» Bereits 2010 schrieb er: «Dass die Fahndung nach mutmasslichen Tätern im Internet (. . .) in Bezug auf die Verhältnismässigkeit keine ausreichende Regelung in der neuen Strafprozessordnung gefunden hat, darf aber in der Praxis nicht zur "Carte Blanche" für diese Art der Fahndung werden.»
Quelle: NZZ
Alexander Kühn am Samstag den 18. Februar 2012
Der Quell von Liebe und Leidenschaft
Fussball-Mannschaften sind wie Austern, Korianderkraut oder Gänseleber. Man liebt sie, oder man hasst sie. Doch was steht hinter den emotionalen Verstrickungen?
Grosse Emotionen: Alexander Schnetzler trifft am 30. Juli 2011 zum 4:3 n.V. im DFB-Pokal-Spiel Dynamo Dresden - Bayer Leverkusen. (Keystone)
Meine erste fussballtechnische Kindheitserinnerung sind die blauweissen GC-Trikots mit dem Werbeschriftzug des Autoherstellers Nissan auf der Brust. Alle meine männlichen Klassenkameraden trugen sie damals Mitte der Achtzigerjahre, nur ich nicht. Fussball, das war für mich als Sohn zweier Musiker ungefähr so wie Quantenphysik für einen Schimpansen. Kurz und gut: Ich verstand nicht das Geringste von der Leidenschaft meiner Mitschüler. Da ich auf dem Pausenplatz aber nicht abseits stehen wollte, musste auch ich ein Fussballtrikot haben. Welches es sein würde, das hielt ich für nebensächlich. Es wurde schliesslich eines des FC Zürich. Weil es so schön glänzte und ausserdem statt dem hässlichen Nissan-Aufdruck in hübscher Schrift für die Mineralquellen von Bad Lostorf Werbung machte. «Was, ein FCZ-Trikot? Die spielen doch in der Abstiegsrunde?», fragte der Verkäufer noch. Doch mir war es egal. Was wusste ein Sportartikelverkäufer schon über die Kleiderordnung auf dem Pausenplatz meiner Schule?
Er wusste ziemlich viel davon, wie sich später zeigte. Das FCZ-Shirt, zwar glanzvoll schimmernd, liess meine Popularität aber in den Keller sinken. Ich wurde in meinem neuen Gewand stets als Letzter gewählt, noch nach den dicken Kindern, nach denen mit dem Pflaster auf dem einen Brillenglas und nach den Mädchen, die gar kein Trikot besassen. Dass der FCZ wenig später dann tatsächlich auch abstieg, verschlimmerte die Misere. Aus Trotz hielt ich dem Klub dennoch die Treue, enttäuschte Liebe ist eben fast immer die heftigste. FCZ-Fan blieb ich bis zum Abschied des ehrwürdigen Präsidenten Sven Hotz im Dezember 2006. Der erste Meistertitel nach 25 vergeblichen Anläufen am 13. Mai jenes Jahres war gleichzeitig die Erfüllung meiner Träume und das Ende meiner Leidenschaft. Es war, als hätte ich eine jahrelang angehimmelte Frau geküsst und dann festgestellt, dass die Realität mit der idealisierten Vorstellung nur wenig zu tun hat. Inzwischen kann ich selbst das Zürcher Derby gegen GC vollkommen gelassen beobachten. Vielleicht sogar mit einem Funken mehr Sympathie für die Grasshoppers, deren Niedergang ich bedaure.
Heute schnellt mein Puls bei Fussballspielen nur noch in die Höhe, wenn Dynamo Dresden beteiligt ist. Jener Klub, dem ich mich in der Bundesliga-Saison 1991/92 mit Leib und Seele verschrieben habe. Wegen seines Namens (Dynamo war der einzige bedeutende Verein, der sich nach der Wiedervereinigung Deutschlands nicht von seinen Wurzeln distanzierte), wegen seiner Rolle als Stiefkind des deutschen Fussballs und wegen des notgedrungen kampfbetonten Spiels, das trotz aller Widerstände den Klassenerhalt sicherstellte. Wenn Dynamo gegen einen steinreichen Verein wie Bayern München oder die damals noch von Ottmar Hitzfeld trainierten Dortmunder gewann, war das für mich stets der ungemein befriedigende Beweis dafür, dass sich Herz gegen Geld doch durchsetzen kann. Dass sich ein Fan des FC Barcelona über den Gewinn der Champions League mehr freuen kann als ich über Dynamos Aufstieg in die 2. Liga, halte ich für unmöglich. Denn richtig tiefe Freude kann ein Fussball-Anhänger in meinen Augen nur dann empfinden, wenn er es gewohnt ist, regelmässig eins auf die Nuss zu bekommen.
Interessanterweise trennt sich die Welt der Fans dennoch in zwei Lager. Die einen unterstützen den Underdog und scheren sich im Grunde nicht um die Qualität des Spiels, die anderen schwärmen von den eleganten Spielzügen der grossen Stars, die in den Trikots von Barça, Bayern, Chelsea oder Manchester United über den Rasen schweben. Ihnen sind schöne Tore und atemberaubende Dribblings gewiss, kaum aber die grossen Emotionen, die den Fussball vom Tennis oder dem Kunstturnen so wunderbar abheben. Nicht umsonst ist vielen Menschen der EM-Triumph der dänischen Aussenseiter vor 20 Jahren noch immer näher als der mit klinischer Perfektion herauskombinierte WM-Sieg der spanischen Kurz- und Querpass-Armada vor zwei Jahren in Südafrika. Ich erinnere mich, dass ich den leidenschaftlichen Dänen 1992 im EM-Final ganz fest die Daumen gedrückt habe, obwohl sie dort gegen die Deutschen spielten, auf deren Seite ich gewöhnlich stand. Die Vollkommenheit des spanischen Tiki-Taka dagegen langweilt mich, so unobjektiv das auch sein mag.
Eine allgemein gültige Formel zur Erklärung von Abneigungen und Vorlieben im Fussball-Zirkus gibt es nicht. Ein Buch, in dem verschiedene Fussball-Fans in kurzen Episoden erklären, was ihr Herz für den Lieblingsklub entflammen liess, wäre aber eine wunderbare Sache. Deshalb an dieser Stelle ein Aufruf an Sie, liebe Mitglieder der «Steilpass»-Gemeinde: Erzählen Sie mir und den anderen Lesern, warum Sie Fan ihres Fussball-Teams sind und welche besonderen Erinnerungen Sie an dieses haben. Wie äussert sich Ihre Freude bei Siegen, wie der Frust bei Niederlagen?
Zum Schluss noch die Aufstellung meiner fünf schönsten Momente als Fussball-Fan:
1. Dynamo Dresden schafft im Mai 2011 durch ein 3:1 nach Verlängerung im Relegations-Rückspiel beim VfL Osnabrück nach sechs Jahren den Wiederaufstieg in die 2. Bundesliga. Weil ich zu Hause das Programm des MDR nicht empfangen kann, schaue ich das Spiel mit Kopfhörern auf der Redaktion und verheddere mich beim Jubeln heillos im Kabelsalat. Die Anwesenden zweifeln an meinem Geisteszustand, aber das ist mir egal.
2. Der FCZ, von dem ich dachte, dass er frühestens in meiner Zeit als AHV-Rentner wieder einen Meistertitel gewinnen würde, sichert sich am legendären 13. Mai 2006 durch ein 2:1 in Basel die Schweizer Fussballkrone. Als ich nach einer schlaflosen Nacht voller Jubel frühmorgens bei McDonald’s einen Big Mac bestellen will, versagt meine Stimme. Zum Klatschen beim Empfang der Mannschaft auf dem Helvetiaplatz reicht es aber locker.
3. Wieder Dynamo Dresden, diesmal aber im DFB-Pokal. Gegen den deutschen Vizemeister Bayer Leverkusen liegt Dynamo im Erstrundenspiel vom 30. Juli 2011 0:3 zurück. Ein 0:6 scheint näher als der Ehrentreffer. Dann schaffen die Spieler in den gelb-schwarzen Trikots vor den Augen des ungläubigen Publikums aber ein veritables Fussball-Wunder. Sie retten sich durch Tore von Sebastian Schuppan und Robert Koch in die Verlängerung. Dort schliesst der eingewechselte Verteidiger Alexander Schnetzler den entscheidenden Konter mit einem Lupfer der Marke Messi zum 4:3 ab. Es ist ein Spiel, wie es in einem Jahrzehnt höchstens einmal vorkommt.
4. Mit dem grossen Gilbert Gress an der Seitenlinie gewinnt der FC Zürich zu Pfingsten des Jahres 2000 im altehrwürdigen Berner Wankdorf den Cupfinal gegen Lausanne im Penaltyschiessen. Noch heute hängt in meinem Kleiderschrank das Trikot aus jener Saison mit einer persönlichen Widmung von Monsieur Gress. Infolge Besudelung durch Bratwurst- und Bierrückstände riecht es inzwischen etwas seltsam, ich befürchte aber, die Gress’sche Widmung könnte sich in der Waschmaschine in nichts auflösen.
5. Deutschland trifft im WM-Achtelfinal 1990 in Mailand auf den amtierenden Europameister Holland. Meine Sorgen, es könnte wie zwei Jahre zuvor bei der Euro eine Schlappe für die DFB-Elf setzen, was mir den Spott meiner Freunde eintragen würde, erweist sich als unbegründet. Obwohl sich Rudi Völler von Frank Rijkaard bespucken lassen muss und wie dieser die rote Karte sieht, gewinnt Deutschland 2:1. Der Triumph fühlt sich weit besser an als jener im Endspiel gegen die tapfer kämpfenden, bis auf Diego Maradona aber spielerisch limitierten Argentinier.
ted mosby hat geschrieben:sind schon gewisse mafiöse Züge und man sollte sich überlegen, wohin uns das Ganze führt!! Andererseits, wenn ich im Ausgang eins an die Fresse bekomme, werden dann auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und Telefone abgehört?
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... r-15183082
FCZ suscht gar nüd hat geschrieben:Was läuft mit euch
Charlie Brown hat geschrieben:http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Ein-Faustschlag-reichte-fuer-die-Abhoeraktion-20153288
langsam fühl ich mich unwohl.
Tsüri hat geschrieben:Wenigstens berichten jetzt auch schon die Massenmedien mit einem skeptischen Unterton über solche Übertreibungen.
Aus der heutigen WoZ:
Acht Polizisten mit Handschellen
Erstmals geht ein Staatsanwalt wegen einer im Internet geäusserten «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» gegen einen Fussballfan vor.
Von Dinu Gautier
Der Kampf des St. Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gegen fehlbare Fussballfans hat eine neue Stufe erreicht. Er verurteilte einen Anhänger des FC St. Gallen im Schnellverfahren – nicht wegen Pyros oder einer Schlägerei, sondern wegen eines Eintrags im Fanforum fcsgforum.ch.
Simon Bach (Name geändert) kommt aus St. Gallen und studiert in Bern Geschichte. Seit fünf Jahren ist er in der Hooligandatenbank erfasst, weil er sich an einer Schlägerei mit Fans des FC Luzern beteiligt hatte.
«Am letzten Donnerstag um 6.30 Uhr sind etwa acht Polizisten mit Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl in mein Zimmer gestürmt», sagt Bach. Sie hätten den Schlaftrunkenen sofort mit Handschellen gefesselt und den Computer des 30-Jährigen beschlagnahmt. Nach einem Aufenthalt auf dem Berner Polizeiposten sei er in einem Käfigwagen nach St. Gallen gefahren worden, erzählt Bach. Dann gings zur erkennungsdienstlichen Behandlung, «CSI Appenzell», wie es Bach nennt: Fingerabdrücke, Handabdrücke, Fotos, DNA-Entnahme.
Am 16. Februar hatte Bach im Internetforum an einer Diskussion teilgenommen, ob und wie man gegen eine angekündigte verschärfte Stadionordnung vorgehen soll. Bach hielt nichts von einem Stimmungsboykott, wie ihn Fanvertreter angekündigt hatten. Man solle das ignorieren, nicht immer «blauäugig und entrüstet auf solche Vorstösse reagieren». Auf Nachfrage eines anderen Forumsteilnehmers, was man sonst tun solle, schrieb Bach: «Wenn sie einen rauszupfen wollen, halt die ‹Sicherheitsverantwortlichen› tüchtig zusammendreschen. Wie gewohnt. Wenn sie irgendwelche Stadionverbote aussprechen, 90 Minuten lang das Stadion einnebeln. Dagegenhalten halt.»
Bach sagt, mit «Sicherheitsverantwortliche» habe er die Delta-Security gemeint. Jene Firma, die sich in der Vergangenheit den Vorwurf einhandelte, eigentliche Schläger zu beschäftigen. Jene Firma auch, die an einem Auswärtsspiel des FC St. Gallen im Zürcher Letzi*grund eine Person aus der Menge heraus zu verhaften versuchte, was ihr wegen der Gegenwehr der St. Galler Kurve aber nicht gelang.
«Der Staatsanwalt bezog das Wort ‹Sicher*heitsverantwortliche› auf die eigentlichen Sicherheitsfunktionäre des Vereins, was ich ein Stück weit nachvollziehen kann», so Bach. Er habe Hansjakob gegenüber sofort zugegeben, dass er den Eintrag geschrieben habe. Auch dass der Tatbestand der «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» erfüllt sei, bestreitet er nicht. Aber etwas erstaunt sei er: «Ähnliches haben ich und andere schon hundertmal im Suff irgendwo geschrieben.» Bach findet, es hätte gereicht, ihn auf den Polizeiposten vorzuladen.
«Das hätte man tatsächlich machen können», meint Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Nachfrage. «In dieser Szene muss ich aber davon ausgehen, dass Beweise vernichtet werden.» Man habe beweisen wollen, dass tatsächlich Bach Urheber des Postings war – und das könne man nur mit Spuren auf dem Computer, eine IP-Adresse reiche dafür noch nicht aus. Auch die DNA-Entnahme sei rechtmässig. «Wenn einer mit Gewaltakten droht, dann muss davon ausgegangen werden, dass er diese später auch in die Tat umsetzen könnte.» Der Staatsanwalt räumt ein, dass man derzeit «sensibel» sei, wenn es um Sicherheitsfunktionäre des FC St. Gallen gehe. Hansjakob hatte jüngst Fans wochenlang telefonisch überwachen lassen und für Tage in Untersuchungshaft gesteckt. Es galt einen Jugendlichen zu überführen, der dem Sohn eines Sicherheitsfunktionärs einen Schlag versetzt hatte.
Zurück zum Fall Bach: Am Nachmittag war der Spuk vorbei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe: fünf Tagessätze à dreissig Franken.
Letzte Frage an Hansjakob: Müssten Sie nicht Hunderte von Leuten verhaften lassen, wenn Sie alle Aufrufe zur Gewalt im Internet verfolgen würden? «Ich kann nur das aufdecken, was mir auch gemeldet wird und die Region St. Gallen betrifft.»
eifachöppis hat geschrieben:Krass!!! Die spinnen die San Galler (ist KEIN Aufruf zu Gewalt, nicht dass jemand auf die Idee kommt, meine Wohnung zu stürmen...)Aus der heutigen WoZ:
Acht Polizisten mit Handschellen
Erstmals geht ein Staatsanwalt wegen einer im Internet geäusserten «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» gegen einen Fussballfan vor.
Von Dinu Gautier
Der Kampf des St. Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gegen fehlbare Fussballfans hat eine neue Stufe erreicht. Er verurteilte einen Anhänger des FC St. Gallen im Schnellverfahren – nicht wegen Pyros oder einer Schlägerei, sondern wegen eines Eintrags im Fanforum fcsgforum.ch.
Simon Bach (Name geändert) kommt aus St. Gallen und studiert in Bern Geschichte. Seit fünf Jahren ist er in der Hooligandatenbank erfasst, weil er sich an einer Schlägerei mit Fans des FC Luzern beteiligt hatte.
«Am letzten Donnerstag um 6.30 Uhr sind etwa acht Polizisten mit Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl in mein Zimmer gestürmt», sagt Bach. Sie hätten den Schlaftrunkenen sofort mit Handschellen gefesselt und den Computer des 30-Jährigen beschlagnahmt. Nach einem Aufenthalt auf dem Berner Polizeiposten sei er in einem Käfigwagen nach St. Gallen gefahren worden, erzählt Bach. Dann gings zur erkennungsdienstlichen Behandlung, «CSI Appenzell», wie es Bach nennt: Fingerabdrücke, Handabdrücke, Fotos, DNA-Entnahme.
Am 16. Februar hatte Bach im Internetforum an einer Diskussion teilgenommen, ob und wie man gegen eine angekündigte verschärfte Stadionordnung vorgehen soll. Bach hielt nichts von einem Stimmungsboykott, wie ihn Fanvertreter angekündigt hatten. Man solle das ignorieren, nicht immer «blauäugig und entrüstet auf solche Vorstösse reagieren». Auf Nachfrage eines anderen Forumsteilnehmers, was man sonst tun solle, schrieb Bach: «Wenn sie einen rauszupfen wollen, halt die ‹Sicherheitsverantwortlichen› tüchtig zusammendreschen. Wie gewohnt. Wenn sie irgendwelche Stadionverbote aussprechen, 90 Minuten lang das Stadion einnebeln. Dagegenhalten halt.»
Bach sagt, mit «Sicherheitsverantwortliche» habe er die Delta-Security gemeint. Jene Firma, die sich in der Vergangenheit den Vorwurf einhandelte, eigentliche Schläger zu beschäftigen. Jene Firma auch, die an einem Auswärtsspiel des FC St. Gallen im Zürcher Letzi*grund eine Person aus der Menge heraus zu verhaften versuchte, was ihr wegen der Gegenwehr der St. Galler Kurve aber nicht gelang.
«Der Staatsanwalt bezog das Wort ‹Sicher*heitsverantwortliche› auf die eigentlichen Sicherheitsfunktionäre des Vereins, was ich ein Stück weit nachvollziehen kann», so Bach. Er habe Hansjakob gegenüber sofort zugegeben, dass er den Eintrag geschrieben habe. Auch dass der Tatbestand der «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» erfüllt sei, bestreitet er nicht. Aber etwas erstaunt sei er: «Ähnliches haben ich und andere schon hundertmal im Suff irgendwo geschrieben.» Bach findet, es hätte gereicht, ihn auf den Polizeiposten vorzuladen.
«Das hätte man tatsächlich machen können», meint Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Nachfrage. «In dieser Szene muss ich aber davon ausgehen, dass Beweise vernichtet werden.» Man habe beweisen wollen, dass tatsächlich Bach Urheber des Postings war – und das könne man nur mit Spuren auf dem Computer, eine IP-Adresse reiche dafür noch nicht aus. Auch die DNA-Entnahme sei rechtmässig. «Wenn einer mit Gewaltakten droht, dann muss davon ausgegangen werden, dass er diese später auch in die Tat umsetzen könnte.» Der Staatsanwalt räumt ein, dass man derzeit «sensibel» sei, wenn es um Sicherheitsfunktionäre des FC St. Gallen gehe. Hansjakob hatte jüngst Fans wochenlang telefonisch überwachen lassen und für Tage in Untersuchungshaft gesteckt. Es galt einen Jugendlichen zu überführen, der dem Sohn eines Sicherheitsfunktionärs einen Schlag versetzt hatte.
Zurück zum Fall Bach: Am Nachmittag war der Spuk vorbei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe: fünf Tagessätze à dreissig Franken.
Letzte Frage an Hansjakob: Müssten Sie nicht Hunderte von Leuten verhaften lassen, wenn Sie alle Aufrufe zur Gewalt im Internet verfolgen würden? «Ich kann nur das aufdecken, was mir auch gemeldet wird und die Region St. Gallen betrifft.»
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